Wenn die Nichtveranlagungs-Bescheinigung ( NV-Bescheinigung ) endet.

  • Es müssen immer die Zinsen bzw. ganz allgemein die Einnahmen eines ganzes Kalenderjahres versteuert werden.

    Insofern würde ich Hornie zustimmen ,dass eine NV Bescheinigung, die zur Mitte des Jahres endet gar keinen Sinn macht.

  • NV-Bescheinigung läuft normalerweise immer 3 volle Kalenderjahre. Wenn Mitte des Jahres beantragt würde, könnte ich mir vorstellen, dass es rückwirkend ab dem 1. Januar läuft (da bin ich mir aber nicht sicher).

    Rechtzeitig vor Ablauf 31.12. eine Folgebescheinigung beantragen! Gute Banken/ Sparkassen erinnern rechtzeitig an den bevorstehenden Ablauf. Das ist dann aber guter Dienst am Kunden!

    Außerdem gibts doch ggfs. die jew. Steuerbescheinigung der Institute!

  • Die Bescheinigung kann für das laufende Kalenderjahr beantragt, erteilt und der Bank eingereicht werden und gilt dann rückwirkend ab dem 01.01. des Jahres. Schon vorgenommene Steuerabzüge im laufenden Jahr werden entsprechend rückwirkend korrigiert. Im Prinzip genauso, wie wenn ein Freistellungsauftrag erst im Laufe des Jahres eingereicht wird. Zu welchem Zeitpunkt bei der Bank der jährliche Abrechnungsschlusstag ist, nach dem keine Korrekturen mehr vorgenommen werden, ist von Bank zu Bank verschieden. Bei manchen ist der Schlusstag irgendwann im Dezember, andere akzeptieren und berücksichtigen noch bis ins neue Jahr hinein die nachträgliche Vorlage der Bescheinigung für das abgelaufene Jahr, bei der comdirect z. B. geht es noch bis 31.01. des Folgejahres. Der 30.06. kann jedenfalls nie eine Rolle spielen.

  • Ja, im nächsten Jahr, wenn du die Steuererklärung abgeben hast, zu der du dann ja verpflichtet bist, und die Einkommensteuer für dieses Jahr festgsesetzt wird. Spätestens mit dem Steuerbescheid wird das Finanzamt auch die NV-Bescheinigung widerrufen. Ich glaube es muss dem Finanzamt auch unverzüglich von sich aus angezeigt werden, wenn die Voraussetzungen für die NV-Bescheinigung weggefallen sind. Dann wird das Finanzamt die Bescheingung im Zweifel sofort widerrufen. Auch der Widerruf wirkt immer für das gesamte Kalenderjahr, in dem Fall dann rückwirkend zum 1.1. des Jahres, in dem widerrufen wird. Ob die Bank dann für die in diesem Jahr bereits erhaltenen Kapitalerträge auch noch nachträglich den Steuerabzug vornehmen muss, weiss ich nicht. Ist aber eigentlich auch egal, denn dem Finanzamt wurden ja die Erträge mitgeteilt, irgendwann wird es also versteuert, spätestens nachträglich im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung.

  • Na, das sehe ich anders. Mit der Nichtveranlagungsbescheinigung bekommt man alle Einkünfte freigestellt. Nicht nur bis zum Sparerfreibetrag von 801€, sondern bis zum Grundfreibetrag. Das sind dieses Jahr 10347€.

    Ich hatte 2018 im Depot negative Einkünfte. Dadurch dass eine Fondsgesellschaft eine Fondsfusion vorgenommen hatte, wurde ein großer Teil meiner Buchgewinne steuerpflichtig. Das habe ich aber nicht sofort erkannt. Die Steuerbescheinigung habe ich als falsch gewertet.

    Vom Finanzamt bekam ich eine Aufforderung eine Steuererklärung abzugeben. Das habe ich pflichtgemäß gemacht. Finanzamt hat meine Nichtveranlagungsbescheinigung nicht zurückgefordert.

    Wenn Du dieses Jahr über 10347€ kommst, kannst Du von Dir aus 2023 eine Steuererklärung für 2022 abgeben.

    Gruß


    Altsachse

  • Die NV-Bescheinigung endet zum 31.12.

    Aber wenn man nun doch vor dem Ende ein Einkommen hat, dann muss man doch Kapitalsteuer zahlen, sofern der Freibetrag überschritten wird.

    Oder liege ich da nicht richtig?

    Wenn dein zu versteuerndes Einkommen oberhalb vom Grundfreibetrag (nicht Sparerfreibetrag) liegt, dann musst du das dem FA mitteilen.