Finanzen nach Todesfall

  • Guten Morgen liebes Forum,

    ich habe eine Frage, die sich auf das Thema Erbe bezieht. Leider ist mein Vater zuletzt verstorben und ihm war wichtig, dass seine Erben (meine Schwester und ich) sich künftig um das Haus kümmern.

    Nun dachte ich daran, ein gemeinsames Konto für sie und mich aufzumachen, auf dem die hinterlassenden Mittel verbleiben, bis wir sie für Investitionen benötigen.

    Vor möglichen Konditionen etc. geht es mir darum: Ist sowas ein gangbarer, üblicher Weg oder würdet ihr es anders machen?

    Ich bin für eure Unterstützung sehr dankbar.

    Danke!

  • Der noch einfachere Weg wäre, ein ja sicherlich auch vorhandenes Konto des Vaters als Erben weiterzuführen.

  • Das Thema hatten wir so ähnlich schon mal im Forum, als Außenstehender schwierig zu beantworten. Wenn ein 100% Vertrauen zwischen den Geschwistern da ist, kann man das so machen, allerdings kann sich das Verhältnis aus unterschiedlichen Gründen schnell mal ändern, dann wird es schwierig. Wichtig wäre auch zu wissen, was passiert mit dem Haus, Vermietung oder zieht Einer oder Beide von euch ein? Zusammenfassung: ist mehr ein persönliches Problem, Banktechnisch kein Problem.

  • Hallo StefanFinanz,


    Sie bilden mit Ihrer Schwester eine Erbengemeinschaft. Solange die nicht auseinandergesetzt ist, gehört der Erbengemeinschaft die Erbmasse zusammen, auch die Konten des Erblassers. Sie können also das Konto des Vaters weiterführen und müssen kein neues eröffnen. Ein Gemeinschaftskonto ist für Geschwister auch schwierig, siehe Gemeinschaftskonto.


    Gruß Pumphut

  • Meine Mutter ist kürzlich gestorben und ihr Konto wird jetzt als Nachlass-Konto geführt. Mein Bruder hatte schon zu ihren Lebzeiten eine Vollmacht für das Konto und auch einen Online-Zugang. Insoweit ist das jetzt kein Problem, ich weiß nicht, wie es ohne Vollmacht ist.

  • Meine Mutter ist kürzlich gestorben und ihr Konto wird jetzt als Nachlass-Konto geführt. Mein Bruder hatte schon zu ihren Lebzeiten eine Vollmacht für das Konto und auch einen Online-Zugang. Insoweit ist das jetzt kein Problem, ich weiß nicht, wie es ohne Vollmacht ist.

    Normalerweise besteht die Bank nach einer gewissen Zeit darauf das Konto umzuschreiben.

  • Wenn es ein neues Konto für den Zahlungsverkehr sein soll: Ich finde es einfacher, auf einen Namen laufen zu lassen und dem Anderen eine Vollmacht zu geben.

    Größere Beträge gehören da aber nicht hin. Die sollte jeder auf einem eigenen Tagesgeldkonto haben. Nur dann sind auch z.B. Freistellungsaufträge möglich.