Verlust vom Vorjahr in der Steuererklärung geltend machen

  • Hallo,

    ich bin Arbeitnehmer und zur Zeit auf Dienstreise im Ausland. In meiner Steuererklärung für 2021 habe ich meine Ausgaben für die Dienstreise geltend gemacht, da ich keine Zuschüsse von meinem Arbeitgeber erhalten habe.


    Meine 2021 gezahlte Lohnsteuer betrug ca. 5000 Euro, die Erstattung vom Finanzamt ca. 4000 Euro. Da ich 2022 weiterhin im Ausland bin und meine Ausgaben um ein Vielfaches höher als meine 2022 gezahlte Lohnsteuer sein werden, würde ich die Differenz von ca. 1000 Euro aus dem Vorjahr gerne in diesem Jahr anrechnen lassen.


    Besteht diese Möglichkeit, z.B. durch einen Verlustvotrag/-rücktrag, wenn ich gegen den Bescheid Einspruch einlege?

  • Vielleicht verstehe ich den Sachverhalt nicht richtig, aber wie kommst du darauf, dass du irgendeinen Anspruch gegenüber dem Finanzamt hast?

    Für 2021 wurden demnach 1.000€ Steuern festgesetzt (5.000 Lohnsteuer hast du quasi vorausgezahlt abzüglich 4.000€ Erstattung).


    2022 wird wieder neu gerechnet.

    Aus all deinen Angaben wird die Steuer ermittelt und mit der von dir bereits geleistete Lohnsteuer gegengerechnet. Wenn die Ausgaben dieses mal um ein Vielfaches höher sind, wirst du vermutlich eine entsprechend hohe Erstattung erhalten.


    Vom Finanzamt festgesetzte und von dir gezahlte Einkommensteuer ist keine ansetzbare Ausgabe.

  • Wenn man für seine berufliche Weiterbildung, Studium etc. Ausgaben hat, kann man doch den Verlust in der Steuererklärung angeben und hat demnach Anspruch darauf, diesen Verlust mit der Einkommenssteuer der folgenden Jahre gegenzurechnen und demnach die Einkommenssteuer erstattet zu bekommen, Stichwort Verlustvortrag.


    Da wie gesagt meine Ausgaben in 2022 meine gezahlte Einkommenssteuer übersteigen werden, würde ich den Antrag dafür stellen wollen.

  • Ah okay. Ich sag ja, ich hab es vielleicht aufgrund der frühen Zeit nicht gleich verstanden.


    Du wirst in 2022 eine negative Summe der Einkünfte haben und möchtest diese nach 2021 zurückgetragen haben und dir so die maximal ca. 1.000€ zurückholen.

    Verstanden.


    Ja das sollte gehen.

    Laut Google muss man das in der Erklärung irgendwo ankreuzen. Vielleicht weiß ein anderer Mitleser es genau. Ich würde später sonst auch Mal bei Elster reinschauen.

  • Und warum hat jemand, der schon im zweiten Jahr im Ausland tätig ist, deutschen Lohnsteuerabzug? Dann ist so gut wie immer das Arbeitseinkommen im Tätigkeitsstaat zu versteuern.