Hallo,
ich bin Arbeitnehmer und zur Zeit auf Dienstreise im Ausland. In meiner Steuererklärung für 2021 habe ich meine Ausgaben für die Dienstreise geltend gemacht, da ich keine Zuschüsse von meinem Arbeitgeber erhalten habe.
Meine 2021 gezahlte Lohnsteuer betrug ca. 5000 Euro, die Erstattung vom Finanzamt ca. 4000 Euro. Da ich 2022 weiterhin im Ausland bin und meine Ausgaben um ein Vielfaches höher als meine 2022 gezahlte Lohnsteuer sein werden, würde ich die Differenz von ca. 1000 Euro aus dem Vorjahr gerne in diesem Jahr anrechnen lassen.
Besteht diese Möglichkeit, z.B. durch einen Verlustvotrag/-rücktrag, wenn ich gegen den Bescheid Einspruch einlege?