Flugverspätung 24 Stunden

  • Hallo, wir hatten eine Pauschalreise gebucht und der Flug hatte 23 1/2 h Verspätung.

    -gebucht bei FTI

    -Reise von Frankfurt nach Lanzarote (mittlere Strecke)

    -LH Flug von dieser an Eurowings Discovery übergeben

    -Argumentation für die Verspätung: Unwetter auf Kreta, das Flugzeug von Frankfurt nach Lanzarote steht aufgrund eines Unwetters in Kreta, das wäre lt. Lufthansa/Eurowings höhere Gewalt.


    1. Habe ich einen Anspruch gem. Fluggastrechten und wenn ja, in welcher Höhe gegen wen? Reiseveranstalter FTI oder Fluggesellschaft?

    2. Habe ich einen Anspruch aufgrund eines Mangels? Wir haben einen von sieben Urlaubstagen verloren. Wenn ja, in welcher Höhe gegen wen? Reiseveranstalter FTI oder Fluggesellschaft?

    3. Welche Fristen muss ich einhalten?

    4. Sollte ich direkt einen Anwalt beauftragen oder macht man das erste Schreiben selbst?


    Vielen Dank

  • Unwetter gilt als höhere Gewalt. Aber was soll Frankfurt - Lanzarote mit einem Unwetter auf Kreta zu tun haben? Da dürfte dann wohl die Rechtsprechung zu technischen Defekten übertragbar sein, wonach die Fluggesellschaft organisatorische Vorbereitungen treffen und Kapazitäten vorhalten muss, um auf ungeplante und unvorhersehbare Störungen im Betriebsablauf reagieren zu können. Danach muss die Fluggesellschaft in der Lage sein, für einen Abflugort in Europa binnen zwei Stunden eine Ersatzmaschine bereit zu stellen, wenn das eigentlich vorgesehene Flugzeug aus irgendeinem Grund irgendwo gestrandet ist. Und für einen Abflug an der Heimatbasis der Fluggesellschaft wird das erst recht gelten. Um welchen Tag geht es denn? Innerhalb von zwei Wochen können z. B. bei FlightAware Informationen zu allen Flügen weltweit kostenfrei abgerufen werden. Da ließe sich schon mal klären, ob es an diesem Tag überhaupt gravierende Wetterprobleme in Kreta gab. Erfahrungsgemäß lügen die Fluggesellschaften ihren Kunden zur Abwehr von Ansprüchen wegen Flugverspätung nämlich die Hucke voll.


    Anspruchsgegner für eine Entschädigung wegen Flugverspätung ist die Fluggesellchaft, die den Flug rechtlich durchgeführt hat (Flugnummer auf dem Ticket ist entscheidend, bei Flugnummer LH ... also Lufthansa, bei EW ... Eurowings), nicht der Reiseveranstalter. Für eine Verspätung von mehr als 3 Stunden auf der Strecke Frankfurt - Lanzarote gibt es 400 € pro Person, bei hier 23 1/2 Stunden Verspätung plus evtl. weiterer Ansprüche wegen ungeplanter Übernachtung oder Verpflegungsbedarf. Gegen den Reiseveranstalter kann daneben wegen Schlechterfüllung des Reisevertrags ein Anspruch auf Reisepreisminderung bestehen, der wird aber im Zweifel niedriger sein als der Anspruch gegen die Fluglinie.


    Normalerweise zahlen die Fluggesellschaften in solchen Fällen grundsätzlich nicht freiwillig oder bieten nur Brosamen an, sondern die Entschädigung muss eingeklagt werden.

  • Hallo FamBoBie,


    ich hatte einen vergleichbaren Fall. Flug von D nach N.Y. und im Golf von Mexiko gab es ein Unwetter. Da ich mich mit der US- Gesellschaft nicht auseinandersetzen wollte, habe ich mich gleich an Flugrechtsportale gewendet. Das erste hat die Übernahme mit dem Hinweis höhere Gewalt abgelehnt, das zweite übernommen und glatt durchgesetzt. Innerhalb von 4 Wochen hatte ich mein Geld; kleiner Wermutstropfen, abzüglich deren Provision.


    Sie können ja das erste Schreiben einmal selbst probieren. Einen Anwalt auf eigene Kosten einschalten würde ich nicht.


    Gruß Pumphut

  • Unwetter gilt als höhere Gewalt. Aber was soll Frankfurt - Lanzarote mit einem Unwetter auf Kreta zu tun haben? Da dürfte dann wohl die Rechtsprechung zu technischen Defekten übertragbar sein, wonach die Fluggesellschaft organisatorische Vorbereitungen treffen und Kapazitäten vorhalten muss, um auf ungeplante und unvorhersehbare Störungen im Betriebsablauf reagieren zu können. Danach muss die Fluggesellschaft in der Lage sein, für einen Abflugort in Europa binnen zwei Stunden eine Ersatzmaschine bereit zu stellen, wenn das eigentlich vorgesehene Flugzeug aus irgendeinem Grund irgendwo gestrandet ist. Und für einen Abflug an der Heimatbasis der Fluggesellschaft wird das erst recht gelten. Um welchen Tag geht es denn? Innerhalb von zwei Wochen können z. B. bei FlightAware Informationen zu allen Flügen weltweit kostenfrei abgerufen werden. Da ließe sich schon mal klären, ob es an diesem Tag überhaupt gravierende Wetterprobleme in Kreta gab. Erfahrungsgemäß lügen die Fluggesellschaften ihren Kunden zur Abwehr von Ansprüchen wegen Flugverspätung nämlich die Hucke voll.


    Anspruchsgegner für eine Entschädigung wegen Flugverspätung ist die Fluggesellchaft, die den Flug rechtlich durchgeführt hat (Flugnummer auf dem Ticket ist entscheidend, bei Flugnummer LH ... also Lufthansa, bei EW ... Eurowings), nicht der Reiseveranstalter. Für eine Verspätung von mehr als 3 Stunden auf der Strecke Frankfurt - Lanzarote gibt es 400 € pro Person, bei hier 23 1/2 Stunden Verspätung plus evtl. weiterer Ansprüche wegen ungeplanter Übernachtung oder Verpflegungsbedarf. Gegen den Reiseveranstalter kann daneben wegen Schlechterfüllung des Reisevertrags ein Anspruch auf Reisepreisminderung bestehen, der wird aber im Zweifel niedriger sein als der Anspruch gegen die Fluglinie.


    Normalerweise zahlen die Fluggesellschaften in solchen Fällen grundsätzlich nicht freiwillig oder bieten nur Brosamen an, sondern die Entschädigung muss eingeklagt werden.

    Vielen Dank für die Hinweise und Erklärungen