Kostendeckelung bei Fahrzeugwechsel

  • Hallo zusammen,


    folgende Situation:

    Ich habe einen Firmenwagen, der schon lange abgeschrieben ist, zudem fahre ich aktuell auch nicht viel in die Firma rein.

    Daher lohnt es sich für mich aktuell, die Kostendeckelung durch die tatsächlichen Kosten anzuwenden, statt mit der 1%/0.03% Pauschale abzurechnen. (Ich meine hier nicht die Kostendeckelung durch ein Fahrtenbuch).


    Jetzt bekomme ich in Kürze ein neues Fahrzeug.

    Dadurch, dass noch in 2022 mit der Abschreibung begonnen wird, sind die tatsächlichen Fahrzeugkosten doch sehr hoch, so dass sich hier dann ggf. doch wieder die 1%/0.03% Methode lohnt.


    Jetzt die Frage:

    Kann ich für das alte Fahrzeug von 01-10/2022 die tatsächlichen Kosten ansetzen und für 11-12/2022 für das neue Fahrzeug dann auf die 1%/0.03% Methode wechseln?

    Oder kann man das nur entweder so oder nur so für das ganze Steuerjahr so machen?


    Also ist die gewählte Methode Fahrzeug-gebunden oder Personen/Steuerjahr-gebunden?


    Im letzteren Fall müsste ich mich dann entscheiden:

    * entweder die volle Abschreibung noch mitzuversteuern, obwohl ich das neue Fahrzeug nur 2 Monate genutzt haben werde

    * oder ich müsste für das alte Fahrzeug für 10 Monate die in ihrer Höhe nicht mehr gerechtfertigte Pauschale versteuern



    Vielen Dank im Voraus!


    VG aus Rheinhessen

    Thomas

  • Hallo,


    ich habe mit meiner Sachbearbeiterin beim FA gesprochen.

    Die getroffene Regelung ist Fahrzeug-bezogen, d.h. man kann für das alte Fahrzeug die tatsächlichen Kosten in Ansatz bringen und für das Neue dann die Pauschalen anwenden.


    VG

  • Nur mals grundsätzlich:


    Die pauschale Berechnung ist mangels Fahrtenbuch ein Muss, kein Kann. Da besteht kein Wahlrecht.


    Jedoch werden die pauschalen Beträge auf maximal die tatsächlichen Kosten gedeckelt.