Fondsgebundene Lebensversicherung geerbt - was nun?

  • Hallo zusammen,

    ohne weitere Unterlagen (zumindest bis jetzt) zu finden, tauchte o.g. LV meines Vaters über seine Kontoabbuchungen auf. Darüber habe ich den Vertragspartner ERGO ermittelt und angeschrieben mit der Bitte um eine Kopie des Vertrages (nebst Zusendung von Vollmacht + Sterbeurkunde). Diese habe ich recht zügig bekommen - der Vertrag beinhaltet 3 verschiedene Aktien(?) in diversen Stückzahlen und wurde 1999 mit einer Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen. Der derzeitige Wert liegt lt. Kopie bei einem unteren 5stelligen Betrag. Z.Z. bin ich leider ALG2-Bezieher und kenne mich in diesem Bereich auch so Null aus. Meine Fragen wären:


    1. Soll ich diese Sache weiterlaufen lassen (bis 2029)? D.h., kann ich überhaupt meinen Vater als Vertragspartner ersetzen oder ist durch seinen Tod auch der Vertrag quasi "zwangsgekündigt"?
    2. Falls ich die Lebensversich. weiterlaufen lassen kann, gibt es die Möglichkeit einer teilweisen Auszahlung (also tw. Verkauf von Fondanteilen)?
    3. Da ich 1999 beim Vertragsabschluss nicht dabei war, weiß ich auch nicht, wer ein Ansprechpartner (außer ERGO, die aber nur eine Luxemburger Adresse angegeben haben) sein könnte. An wen könnte ich mich für eine gute mündl. Beratung/Auskunft wenden?


    Vielen Dank für jeden hilfreichen Tipp für die weitere Vorgehensweise bzw. für wichtige Dinge, dich beachten sollte!

  • Hallo zusammen,

    ohne weitere Unterlagen (zumindest bis jetzt) zu finden, tauchte o.g. LV meines Vaters über seine Kontoabbuchungen auf. Darüber habe ich den Vertragspartner ERGO ermittelt und angeschrieben mit der Bitte um eine Kopie des Vertrages (nebst Zusendung von Vollmacht + Sterbeurkunde). Diese habe ich recht zügig bekommen - der Vertrag beinhaltet 3 verschiedene Aktien(?) in diversen Stückzahlen und wurde 1999 mit einer Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen. Der derzeitige Wert liegt lt. Kopie bei einem unteren 5stelligen Betrag. Z.Z. bin ich leider ALG2-Bezieher und kenne mich in diesem Bereich auch so Null aus. Meine Fragen wären:


    1. Soll ich diese Sache weiterlaufen lassen (bis 2029)? D.h., kann ich überhaupt meinen Vater als Vertragspartner ersetzen oder ist durch seinen Tod auch der Vertrag quasi "zwangsgekündigt"?
    2. Falls ich die Lebensversich. weiterlaufen lassen kann, gibt es die Möglichkeit einer teilweisen Auszahlung (also tw. Verkauf von Fondanteilen)?
    3. Da ich 1999 beim Vertragsabschluss nicht dabei war, weiß ich auch nicht, wer ein Ansprechpartner (außer ERGO, die aber nur eine Luxemburger Adresse angegeben haben) sein könnte. An wen könnte ich mich für eine gute mündl. Beratung/Auskunft wenden?


    Vielen Dank für jeden hilfreichen Tipp für die weitere Vorgehensweise bzw. für wichtige Dinge, dich beachten sollte!

    Hallo fragender

    sicher wirst du noch den ein oder anderen passenden Tipp hier erhalten.


    Im Zweifel lasse dich von einem (in deinem Interesse handelnden) Versicherungsberater (kein ...verbrater) nach § 34s Abs 2 der Gewerbeordnung schlau machen. Über das fällige Honorar redet Ihr natürlich, bevor du eine Verpflichtung eingehst. Als ALG2ler musst du zwar jeden Cent dreimal umdrehen, aber ...


    Hier der Wortlaut des § 34d (2) GO:

    (2) Wer gewerbsmäßig über Versicherungen oder Rückversicherungen beraten will (Versicherungsberater), bedarf nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Versicherungsberater ist, wer ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein 1.den Auftraggeber bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall auch rechtlich berät,
    2.den Auftraggeber gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertritt oder
    3.für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt.
    Der Versicherungsberater darf sich seine Tätigkeit nur durch den Auftraggeber vergüten lassen. Zuwendungen eines Versicherungsunternehmens im Zusammenhang mit der Beratung, insbesondere auf Grund einer Vermittlung als Folge der Beratung, darf er nicht annehmen. Sind mehrere Versicherungen für den Versicherungsnehmer in gleicher Weise geeignet, hat der Versicherungsberater dem Versicherungsnehmer vorrangig die Versicherung anzubieten, die ohne das Angebot einer Zuwendung seitens des Versicherungsunternehmens erhältlich ist. Wenn der Versicherungsberater dem Versicherungsnehmer eine Versicherung vermittelt, deren Vertragsbestandteil auch Zuwendungen zugunsten desjenigen enthält, der die Versicherung vermittelt, hat er unverzüglich die Auskehrung der Zuwendungen durch das Versicherungsunternehmen an den Versicherungsnehmer nach § 48c Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu veranlassen.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Wichtig ist hier definitiv auch der ALG2 Bezug.

    Eine evtl Auszahlung und evtl. Bereits die Möglichkeit zur Auszahlung wirken sich vermutlich auf die Unterstützungsleistung aus.

    Kurz gesagt: War Geld hat braucht nicht (mehr) das Geld aber Leute zum Leben.

    Das sollte bedacht sein.

  • Bei einer Lebensversicherung gehe ich davon aus, dass der Vertrag automatisch fällig ist, egal, was Du sonst gern hättest.

    Fällig ist dann i.d.R. nicht der aktuelle Wert, sondern die (höhere) Versicherungssumme.


    Schaue also mal in den Vertrag. In den kleingedruckten Bedingungen sollte schon am Anfang etwa stehen: Wir zahlen die vereinbarte Versicherungssumme bei Tod des Versicherten.

    In der Police steht, wer der Versicherte ist und ob es einen Bezugsberechtigten gibt. Falls nicht, sind die Erben bezugsberechtigt.


    Dann bräuchte die Versicherung neben der Sterbeurkunde und ggf. Erbnachweis nur noch Deine Kontoverbindung.

  • DANKE @ allen 3 Antwortenden! :thumbup:


    Inzwischen habe ich von ERGO (genauer ERGO Life S.A. in Luxemburg) Post bekommen. Demnach haben sie mich automatisch als Sohn (und Erben) als neuen Versicherungsnehmer eingesetzt. Des weiteren soll ich nun jeweils eine Person mit Bezugsrecht der Versicherungsleistung im Erlebens- bzw. Todesfall angeben. Keinerlei Auskunft für die Versicherungsleistung selbst oder Ansprechpartner in meiner Region, nach der ich ausdrücklich gefragt hatte (die weitere Abwicklung schriftl. oder per Fon nach Luxemburg fällt für mich aus). Keine anderen Infos zum derzeitigen Stand (Wert?) des Fonds.


    Ist diese Vorgehensweise von ERGO Life eurer Meinung nach ok? Oder verweigern sie Transparenz?

  • Ich habe einen ähnlichen Fall in der näheren Bekanntschaft. Dort hat es Anfang des Jahres einen Todesfall gegeben.

    Der verstorbene hatte eine (Kapital)Lebensversicherung bei der SwissLife.

    Die Gesellschaft möchte die Versicherung bis zum Ablauf (in ca zwei Jahren) beitragsfrei weiterlaufen lassen.

    Leider lassen sich keine Vertragsunterlagen zu der Versicherung finden.


    Nach meinem Verständnis ist es doch Sinn und Zweck einer Lebensversicherung mit Ende des Lebens auszuzahlen!?

    Kann es Gründe geben die Versicherung regulär ablaufen zu lassen?


    Ich weiß, die Faktenlage ist sehr dünn ohne Vertragsdetails und daher ist es auch für die Betroffenen schwer sich hier zu orientieren oder sich gegen die Versicherung zu behaupten.

  • itschytoo

    Ich wüsste keinen logischen Grund, warum es für die Begünstigten der KLV 'besser' sein sollte die Versicherung beitragsfrei bis zum Stichtag weiter laufen zu lassen.

    Ich habe gerade vor 2 Wochen meinen Jahresbericht zu meiner alten KLV bekommen. Die aktuelle Todesfallleistung läge über der Garantiezahlung zum regulären Vertragsende.

  • Warum nicht einfach die Sterbeurkunde und den Erbschein an die Versicherung schicken und die Auszahlung beantragen. Kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Versicherung, zum Vorteil des Erben, die Auszahlung nach hinten schiebt. Daten zur Versicherung müssten in den Kontoauszügen zu sehen sein.

  • Sterbeurkunde liegt der Versicherung wohl schon vor.
    Erbschein gibt es nicht/nicht nötig (notarielles Testament).


    Ich glaube die Beantragung der Auszahlung wurde bislang nicht durchgeführt weil Sorge besteht, dass dann irgendwelche Abzüge fällig werden oder andere Nachteile eintreten.

    Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass eine Lebensversicherung für die Erben nachteilig ist, wenn der Tod eintritt...
    Das Problem ist wohl, erstmal an die Vertragsdetails zu kommen. Die bewegen sich da etwas langsamer als ich es tun würde. ;)

  • Hallo fragender,


    erst einmal zum Verständnis der handelnden Personen:


    Versicherungsnehmer ist die Person, die die Versicherung abgeschlossen hat und (meistens) auch die Prämie bezahlt. Soweit ich es richtig verstanden habe, war das Ihr Vater.


    Risikoperson ist die Person, auf dessen Leben die Versicherung abgeschlossen wurde; d.h. wenn diese Person verstirbt, wird die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme fällig. Das kann der Versicherungsnehmer sein, muss es aber nicht. Wer ist das in Ihrem Fall?


    Begünstigte Person ist die Person, die die Versicherungssumme im Todesfall der versicherten Person ausgezahlt bekommt. Falls eine begünstigte Person benannt ist, fällt die Versicherungssumme nicht in die Erbmasse, sonst schon. Gab es im Vertrag eine begünstigte Person?


    Ohne Klärung dieser Fragen stochern Sie und eventuelle Berater im Nebel herum. Was steht denn im übermittelten Vertrag?

    Keinerlei Auskunft für die Versicherungsleistung selbst oder Ansprechpartner in meiner Region, nach der ich ausdrücklich gefragt hatte

    Steht das nicht in der übermittelten Vertragskopie?

    (die weitere Abwicklung schriftl. oder per Fon nach Luxemburg fällt für mich aus).

    Warum? Für die deutschen Kunden wird man nicht nur Letzeburgisch sprechen.


    Gruß Pumphut

  • Du wirst kaum drum herumkommen, die Unterlagen, die man Dir geschickt hat, auch mal zu lesen!

    Es gibt viele Varianten einer Lebensversicherung, also musst Du zunächst einmal genau wissen, um was für einen Vertrag es sich handelt. Deine Fragen dazu müssen alle in der Police bzw. den Versicherungsbedingungen beantwortet sein.


    Wir können hier viele Mutmaßungen aussprechen, die Dich nicht wirklich weiterbringen.

  • Wieder DANKE an alle, die geantwortet haben! :thumbup:


    Ich habe heute nochmal nach Lux. gemailt mit der Bitte, mir eine komplette Kopie des Vertrages zu senden.



    ....

    ggf. ist eine Beratung bei der Verbraucherzentrale angebracht.

    ...

    Ja, daran habe ich auch gedacht.


    ...

    Ich glaube die Beantragung der Auszahlung wurde bislang nicht durchgeführt weil Sorge besteht, dass dann irgendwelche Abzüge fällig werden oder andere Nachteile eintreten.
    ...

    Genau so ist es. ich kenne mich halt nicht aus.....


    Danke für deine Erklärungen!


    fragender: Dir sollte die normale ERGO sicher weiterhelfen.

    Was Spricht im Übrigen gegen den direkten Kontak zur ERGO LUX. Die sprechen prima deutsch.

    https://www.ergo-life.com/service/ansprechpartner

    Aufs Geradewohl habe ich heute bei einer "normalen ERGO" Filiale in meiner Stadt angerufen: Lt. Aussage der MAin haben sie nichts mit ERGO Life zu tun. In ihrem IT-System fand sie auch weder meinen Namen noch den meines Vaters.

    Ich werde anscheinend in Lux. anrufen müssen, sollte ich keine Vertragskopie bekommen....

    Du wirst kaum drum herumkommen, die Unterlagen, die man Dir geschickt hat, auch mal zu lesen!

    Es gibt viele Varianten einer Lebensversicherung, also musst Du zunächst einmal genau wissen, um was für einen Vertrag es sich handelt. Deine Fragen dazu müssen alle in der Police bzw. den Versicherungsbedingungen beantwortet sein.


    Wir können hier viele Mutmaßungen aussprechen, die Dich nicht wirklich weiterbringen.

    Wie gesagt, ich warte jetzt auf die Unterlagen. Und werde sie dann auch lesen ;)


    DANKE nochmals für eure Antworten!