Mieterhöhung

  • Der neue Eigentümer meiner Wohnung hat nach einem Jahr die Miete um 15 Prozent erhöht und beruft sich auf die ortsübliche Vergleichsmiete und Ausstattung. Meine Frage ist kann man diese Erhöhung anfechten, nachdem die Wohnung seit 1970 nicht renoviert wurde. Es bestehen Mängel wie z.b ein Heizkörper funktioniert nicht mehr, es wurde seit 2013 keine Heizkostenabrechnung gemacht, die Nebenkosten wurden erhöht ohne Angabe der Zusammensetzung, zwei Fenster schliessen nicht mehr, in der Küche gibt es nur zwei Steckdosen und noch einiges mehr. Kann mir hierzu jemand weiterhelfen?ich freue mich über jede Info. Danke.

  • "Anfechtung" ist der falsche Begriff. Anfechten kannst Du nur eine Willenserklärung, die Du selbst abgegeben hast (vgl. §§ 119ff BGB). Dich interessiert die Frage, wie Du Dich gegen die Mieterhöhung zur Wehr setzen kannst.


    Grundsätzlich ist eine Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete okay (vgl. § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB).
    Allerdings gibt es verschiedene Voraussetzungen, die alle im Einzelfall zu prüfen sind.


    Die von Dir beschriebenen Mängel liegen auf einer anderen Ebene. Das hat zunächst einmal mit der Mieterhöhung nichts zu tun. Allerdings könntest (und solltest) Du den Vermieter auffordern, für eine Beseitigung der Mängel zu sorgen. Denn gem. § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache (=Deine Wohnung) auch WÄHREND der Mietzeit in einem zum "vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand" zu erhalten.


    Und eines ist klar: wenn ein Heizkörper nicht funktioniert, zwei Fenster nicht schliessen usw. dann kann von einem "vertragsmäßigen Gebrauch" keine Rede mehr sein.


    Ferner hast Du auch Anspruch auf eine jährliche Nebenkostenabrechnung. Und die Fristen sind hier sogar ziemlich streng.
    Wenn nicht bis zum 31.12. des Folgejahres eine korrekte NK-Abrechnung vorgelegt wurde, dann sind Nachforderungen auf zu wenig bezahlte Nebenkosten ausgeschlossen (Ausschlussfrist!).


    Fazit: Du kannst einiges gegen den Vermieter unternehmen. Allerdings musst Du Dich intensiv mit dem Mietrecht befassen oder Dir einen versierten Anwalt nehmen.