Privatinsolvenz?

  • Eine Insolvenz (egal ob Privat- oder Regelinsolvenz) ist NIEMALS "von Nutzen".


    Wenn der Schuldner insolvent ist, muss er Insolvenz anmelden.
    Da führt kein Weg dran vorbei.


    Die Konsequenz: er gibt sämtliche Verfügungsbefugnisse über seine Einkommen/Vermögen ab.
    Dann bestimmt ein Treuhänder/Insolvenzverwalter darüber, ob und wie die Gläubiger befriedigt werden.
    Der Insolvenzschuldner muss dann jahrelang (6 Jahre in der Regel) eine "Wohlverhaltensperiode" hinter sich bringen.
    D.h. fleißig arbeiten und nach Kräften Geld verdienen - es bleibt ihm aber nur der Pfändungsfreibetrag. Der Rest wird an die Gläubiger abgeführt.


    Und wenn alles geklappt hat und keine krummen Sachen gemacht wurden, hat der die Chance auf eine Restschuldbefreiung nach dieser Wohlverhaltensperiode. Dann ist der die bis dahin immer noch nicht getilgten Schulden endgültig los.


    Aber Vorsicht: wer mal als Insolvenzschuldner irgendwo registriert wurde, hat es in vielerlei Hinsicht schwer.
    Z.B. wird es schwierig einen Mietvertrag oder einen Handyvertrag abzuschließen. Von neuen Krediten gar nicht zu reden.
    Die Tatsache der Insolvenz führt bei der Schufa und bei allen Wirtschaftsauskunfteien sofort zu einer extrem schlecht Bewertung.


    Aus Jux sollte niemand eine Insolvenz anmelden!

  • Diese von Muc angesprochenen Nachteile bleiben auch sehr lange bestehen. Ist zum Beispiel mit der Insolvenz auch eine Stundung der Gerichtskosten verbunden und werden diese dann nach der Restschuldbefreiung bei Ratenzahlung wiedergegründet, dauert die endgültige Erledigung der Insolvenz bei der Schufa ewig. Weil nach meinen Informationen, aus einemFernsehbericht und von einer Familie in meiner damaligen Nachbarschaft, erst ab dem Zeitpunkt die endgültige Löschung beim Amtsgericht und wieder drei Jahre später in den Schufaunterlagen erfolgt. Wie gesagt unterVorbehalt, da hörensagen!Gleichwohl kann die Privatinsolvenz, die ja nicht zwingend erfolgen muss, sehr sinnvoll sein. Beispiel Rentner mit deutlich über der Freigrenze liegender Rente ggf und Betriebs Rente, wird nach 6 Jahren "schuldenfrei", d. heisst er kann über seine Rente wieder voll verfügen. Weitere Erkenntnis aus dem Fall aus der Nachbarschaft, die Familie hat gelernt mit dem Existenzminimum auszukommen und kann jetzt sogar jeden Monat Geld für Sondeteinkünfte zurücklegen. Trotzdem ist eine Privatinsolvenz wie Muc richtigerweise schreibt, der absolute Notausgang. In vielen Fällen lohnt es sich Vereinbarungen mit den Gläubigern zu treffen, die zu einer deutlichen Senkung der Forderungen und ggf. kleinen Daten führen. Die Gläubiger sind da sehr interessiert, weil sie im Falle der Privatinsolvenz möglicherweise gar nichts bekommen. Auf jeden Fall sollten sie ihr Konto frühzeitig zum P-Konto erklären lassen. Nach meinem derzeitigen Wissen ist ansonsten auch der eigentliche Pfändungsfreibetrag nicht mehr sicher.

  • Sie ist in der Tat die letzte Haltestelle, aber bei Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern, als Hinweis der Konsequenz bei Nichteinigung durchaus ein Hilfsmittel. Bei einer Insolvenz gehen viele Gläubiger leer aus. Von Nutzen kann man nur dann reden, wenn nachbdrr Insolvenzabwicklung wieder der volle Lohn ausgezahlt wird und oder man erspart sich letztendlich den Kräfte zehrenden Kleinkrieg, die enorme psychische Belastung ffällt weg.
    Wer allerdings vorausschauend weiss, nach der Schuldbefreiung wieder auf Schufaauskünfte angewiesen zu sein, wird auch fürderhin erhebliche Probleme mit neuen Finanzgeschäften haben.