Abschreibung PKW

  • Ein PKW wird üblicherweise in 6 Jahren abgeschrieben. (5 Jahre geht auch).

    Gehen auch 10 Jahre?

    Z.B.: 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 + 2020.

    Hintergrund: Bei einem Verkauf in 2020 wird kein Gewinn erzielt, da noch eine Abschreibung möglich wäre.

  • Hallo Senior ,


    gemäß des Links Bundesfinanzministerium - AfA-Tabellen des BMF sind die AfA-Tabellen (AfA= Absetzung für Abnutzung) nicht bindend.


    Man könnte somit die Abschreibung verlängern oder verkürzen. Dies würde ich jedoch mit meinem Steuerberater besprechen.


    Ich verstehe es so, dass du im sechsten Jahr der Nutzung des PKW den Wert auf den obligatorischen 1€ Restwert abschreibst. Bis hierhin hat der fiktive Abschreibungsbetrag gewinnmindern für dich gewirkt. Ab dem siebten Nutzungsjahr wird somit keine Absetzung für Abnutzung mehr generiert, da das Fahrzeug ja mit 1€ in den Büchern steht.


    Wenn du nun den PKW im zehnten Jahr verkaufst, aktivierst du durch den wahrscheinlich höheren Wert als 1€ die stillen Reserven. Diese sind gewinnsteigernd und zu versteuern.



    Mit besten Grüßen vom linken Niederrhein



    Danger92

    "Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht." Zitat von Unbekannt.

  • Ein PKW wird üblicherweise in 6 Jahren abgeschrieben. (5 Jahre geht auch).

    Gehen auch 10 Jahre?

    Z.B.: 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 + 2020.

    Hintergrund: Bei einem Verkauf in 2020 wird kein Gewinn erzielt, da noch eine Abschreibung möglich wäre.

    Dafür musst du dann in den ersten 6 Jahren mehr Steuern bezahlen, weil du weniger Kosten hast. Wenn Du die eingesparte Steuer aus den ersten 6 Jahren (bei Abschreibung über 6 Jahre) halbwegs vernünftig anlegst kannst Du die Steuern die beim Verkauf fällig werden locker bezahlen.