außergewöhnliche Belastungen

  • Hallo Kurt Egon, willkommen im Forum

    Ich habe folgende Seite einmal herauskopiert:

    • Außergewöhnliche Belastungen: Fahrtkosten zum Arzt sind mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer absetzbar.
    • Doppelte Haushaltsführung: Für die erste und letzte Fahrt zu Beginn und zum Ende einer doppelten Haushaltsführung können Arbeitnehmer mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer absetzen. Familienheimfahrten lässt das Finanzamt nur einmal pro Woche mit der Entfernungspauschale zum Abzug zu. Auf Antrag kann der Arbeitnehmer auch mehr Fahrten pro Woche geltend machen, wenn er dafür auf den Abzug der Aufwendungen für die Unterkunft am Beschäftigungsort als Werbungskosten verzichtet (sogenannte Vielpendleroption).
    • Fortbildung: Fahrtkosten zu einer beruflichen Fortbildung sind mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer absetzbar.
    • Arbeitsmittel: Fahrten des Arbeitnehmers, um etwa einen beruflich genutzten Schreibtisch oder Fachliteratur zu kaufen, können mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Arbeitszimmerbeschränkung gilt hierbei nicht.
    • Reisekosten: Bei beruflich veranlassten Reisen sind entweder die tatsächlichen Kfz-Kosten oder 0,30 € pro gefahrenem Kilometer absetzbar. Zusätzlich zählen Parkgebühren und Unfallkosten.
    • Bewerbung: Die Fahrt zum Vorstellungsgespräch kann mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer abgesetzt werden.
    • Umzug: Abzugsfähig sind die Fahrtkosten für einen beruflich veranlassten Umzug mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer. Auch die Fahrten für Suche und Besichtigung der neuen Wohnung dürfen angesetzt werden.

    Für Menschen mit Behinderung bitte folgende Seite beachten:

    https://www.vlh.de/krankheit-v…uer-privatfahrten-ab.html