Ich wohne in einem Wohn- und Geschäftshaus und habe in meinem Mietvertrag mit dem Vermieter folgende Kombination vereinbart,
- eine Vorauszahlung mit Abrechnung für die restlichen ausschließlich verbrauchsabhängigen Nebenkostenanteile (Wasser, Wärme etc.).
- eine Pauschale für den nicht verbrauchsabhängigen Nebenkostenanteil (Hausmeisterservice, Reinigung, Gartenarbeit, Schornsteinfeger etc.) und
Nach § 35 EStG kann ich haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch als Mieter von der Steuer absetzen vorausgesetzt, diese Arbeiten sind tatsächlich durch einen Dienstleistungsbetrieb ausgeführt worden sind und dass eine Rechnung ausgestellt und durch Überweisung beglichen wurde.
Ist bei einer Pauschalregelung der Vermieter verpflichtet, auf Antrag entsprechende Rechnungen für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerrechnungen und ihre Begleichung mit anteilmäßiger Berechnung nachzuweisen und für den Mieter Unterlagen zu erstellen, so dass diese vor dem Finanzamt entsprechend Bestand haben?
Oder muss ich resignierend feststellen, dass ich als Mieter beim Einlassen auf die Pauschalregelung einen Fehler gemacht habe?