Aktiendepot vererben

  • Ich möchte meinen beiden Enkeln einmal mein Aktiendepot vererben.

    Kann ich eine Erbgengemeinschaft an diesem Depot vermeiden

    indem ich ein Unterkonto erstelle? Ist das ein überhaupt ein

    gangbarer Weg?

  • Ein Unterdepot oder weiteres Depot ist natürlich sinnvoll, wenn du nicht 50:50 teilen willst oder steuern willst, wer welche Aktien bekommt. Dann wäre es natürlich schön, wenn es kostenfrei wäre, denn dein Ableben ist hoffentlich viele Jahre weit weg und Kosten belasten.


    Willst du lediglich zb 100 Aktien durch zwei teilen, braucht es kein weiteres Depot. Dann können die Enkel ihren Anteil in ihr eigenes Depot übertragen und jeder entscheidet, ob verkauft oder gehalten wird. Und wenn du "101 Aktien" übertragen willst, muss eben die ungerade 1 Aktie in Bargeld ausgeglichen werden. Das ist meist auch nicht weiter schwierig.

  • @thea:

    Wenn Du keine eigenen Kinder mehr hast , die natürlich die pimären Erben wären ("natürliche Erbfolge"), kommt nur eine Schenkung zu Lebzeiten in Betracht; das muss man allerdings bei einem Notar machen, das kostet Dich Gebühren (ich nehme an, die Kosten würdest Du übernehmen wollen). Und: Du bist dein Geld damit natürlich los, keine Einkünfte mehr, keine Rücklagen. Überlege bitte, ob Du das dann wirklich machen willst.


    Sonst: mache besser ein Testament (bei einem Notar !), verfüge ein "Legat" an die Enkel, der Rest geht an Deine natürlichen Erben (es gibt so gut wie keine Chance, die 'natürliche' Erbfolge auszuhebeln; wenn Du das auf eigene Faust machst, riskierst Du nach Deinem Ableben, dass Deine Kinder Schenkungen und Testamente an den natürlichen Erben "vorbei" anfechten und Deine Enkel auf absehbare Jahre des Rechtsstreits überhaupt nichts von Deinem Deopt erhalten, im Zweifelsfall sogar niemals),


    Dies ist insgesamt ein schwieriges Thema, und ich bin kein Jurist in diesem Gebiet. Bitte lasse Dich ausführlich von einem Spezialisten beraten, wenn Du so etwas vorhast.


    Um die Frage zu beantworten (ich habe selber auch eine Erbengemeinschaft, an Grundstücken, genau gesagt): Nein: um eine Erbengemeinschaft kommen die Enkel normalerweise nicht drum herum.