Hallo,
werden Fahrtkosten bei außergewöhnlichen Belastungen zur Krankengymnastik mit einfacher Fahrt berechnet oder kann man die Rückfahrt auch absetzen?
Habe auch eine Verordnung für Rehabilitationssport, wo ich aber nur ein Bestätigungsschreiben habe, das ich ab Datum xy regelmäßig teilgenommen habe. Kann ich hier auch Fahrtkosten geltend machen?
Würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Vielen Dank und viele Grüße Ingrid