Doppelte Haushaltsführung aussendienst

  • Ich bin Außendienst und habe einen Firmen PKW und fahre einmal die Woche ins Büro fuer einen Tag da es einfach 400km sind übernachte ich auch dort und habe da ein Appartement die ganze Zeit gehabt (war länger da zwecks Einarbeitung) jetzt habe ich nur noch ein oder zwei Tage die Woche dort zu tun und möchte auf ein Hotelzimmer umschwenken (billiger) kann ich dann auch die doppelte Haushaltsführung gelten machen?! Oder gilt düs nur fuer länger angemietete appartements ?!

  • Hallo Tina,


    Du kannst auch die Hotelkosten als Kosten der doppelten Haushaltsführung bei der Steuer ansetzen. Es muss nicht immer ein Zimmer oder eine Wohnung sein.


    Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung einer doppelten Haushaltsführung ist, dass Sie an Ihrem Beschäftigungsort eine Zweitwohnung haben und einen eigenen Hausstand an einem anderen Ort führen, der Ihren Lebensmittelpunkt darstellt. Ein eigener Hausstand setzt eine Ihren Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung voraus. Als solche gilt jede Unterkunft am Beschäftigungsort. Dabei kann es sich um eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus, einen Wohnwagen oder um einfache Hotelübernachtungen handeln. Die Kosten für das Frühstück sind aber nicht absetzbar, da diese bereits mit dem Verpflegungs-Pauschbetrag abgegolten sind.


    Sie können ab 2014 aber höchstens 1.000 Euro der Hotelkosten am "Arbeitsort" monatlich absetzen.


    Beste Grüße,
    Britta

  • Hallo Britta,
    danke für die Info. Meinen "eigenen" Firmenwagen habe ich schon 3 Monate, mein Arbeitgeber hat mir jetzt geschrieben, da meine erste Tätigkeitsstätte 400 km von mir entfernt ist, es zu folgender Besteuerung kommt:


    Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte unterliegen grundsätzlich der Besteuerung nach der 0,03 % Brutto Listenpreisregelung, Abweichend vom Monatsprinzip ist eine Einzelbewertung der tatsächlich durchgeführten Fahrten mit 0,002% des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer pro Fahrt zugelassen.
    Anders ist es hingegen, wenn sIe auf der Fahrt zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte bereits einen auf dem Weg liegenden Kunden des Arbeitgebers aufsuchen. Dadurch tritt eine wesentliche Änderung des Charakters der Fahrt mit der Folge ein, das die gesamte Fahrt-Wohnung -Kunde-erste Tätigkeitsstätte (oder umgekehrt) zur Auswärtstätigkeit wird.
    Zur Beurteilung des Charakter der Fahrt Wohnung-erste Tätigkeitsstätte (oder umgekehrt) benötigt er jetzt Kalendermonatlich eine Auflistung der der dienstlich durchgeführten Fahrten.


    Jetzt krieg ich aber leider nicht immer montags oder Freitags einen Kundentermin. Wird dann die komplette Strecke angesetzt die ich besteuern muss?
    Besteuerung: Firmenwagen: 31.000 Euro brutto (1 Prozent) 316 Euro (316 Euro x 400 km x 0,002 Euro 252,80 Euro 568,80Euro bei der 0,002% Einzelbewertung? Zuzüglich der zwei Fahrten in der Woche vom Hotel ins Büro, oder?


    Besteuerung: Firmenwagen: 31.000 Euro brutto (1 Prozent) 316 Euro (316 Euro x 380 km x 0,03 Euro 3792,- Euro 4108 Euro. bei der 0,03% Besteuerung,
    das wäre ja der Wahnsinn? Ich fahre einmal die Woche heim....Da muss ich dann noch Geld mitbringen.


    Wie kann ich das geschickt umgehen? Nur in dem ich einen Termin vorher bzw. nacher beim Kunden habe?


    Darf man überhaupt unter dem Jahr wechseln? Aufgrund des Appartemens habe ich die 0,03% Prozentlösung gehabt, habe auch nicht meinen Firmenwagen gewechselt.


    Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!


    Tina

  • Ich finde ebenfalls, dass die Besteuerung des Firmenwagens derzeit sehr schlecht geregelt ist. Wenn man ordentlich rechnet, stellt man schnell fest, dass es sich für viele nicht lohnt. Genauer: Es lohnt sich erst, wenn der Firmenwagen seeehr viel privat genutzt wird. Und ich meine wirklich viel, je nach Fall muss man auf mindestens 30.000 km private Fahrten pro Jahr kommen, damit sich der Firmenwagen auch auszahlt. Das ist doch absurd! Wer hat sich das nur ausgedacht?!