Geerbt und Unterhaltspflichtig, Verkauf oder nicht?

  • Moin liebe Community,


    ich würde gerne mal ein paar Positionen von euch hören zu meiner aktuellen "Lage":


    Ich investiere jetzt seit gut 1,5 Jahren mittels Roboadvisor in ETFs (Aktien 60 I Anleihen 40). Nun habe ich "leider" geerbt, und zwar eine Top gelegene Eigentumswohnung mit einem ungefähr geschätzten Verkehrswert von 225k Euro.


    Ich bin unterhaltspflichtig für meine 12 jährige Tochter mit aktuell 477,50 / Monat.


    In Zeiten steigender Energiepreise und somit auch Mieten, stelle ich mir aktuell die Frage, ob es in meiner Situation sinnvoll ist aus der aktuell bewohnten Mietwohnung auszuziehen und in die geerbte Wohnung zu ziehen, oder die geerbte Wohnung zu verkaufen.

    In der aktuellen Miete ist noch KEINE Einpreisung der gestiegenen Energiekosten enthalten, in den Nebenkosten von knapp 180 Euro sind auch die Heizkosten enthalten; Ich rechne also mit einem richtig großen Kostenfaktor.


    In der geerbten Wohnung sind die Beträge für Energie und Hausgeld überschaubar und momentan in etwa gleicher Höhe zur Mietwohnung, hier auch trotz Anpassung und natürlich durch das Nicht-bewohnen relativ niedrig.


    Meine Freundin würde evtl mit in die geerbte Wohnung ziehen, möchte aber zu ihrer Absicherung einen Mietvertrag oder ähnliches haben, damit sie nicht von heute auf morgen auf der Straße sitzen muss.

    Was ich bisher habe rausfinden können ist, dass ich dann als Vermieter auftrete, somit auch neben meinem Gehalt unterhaltsrelevantes Einkommen erziele würde, was theoretisch stimmt aber auch meinen Unterhalt erhöhen würde. Dazu kommt, dass mir bei selbstbewohntem Eigentum auch ein "Wohnvorteil" drohen könnte, was den zu zahlenden Unterhalt nochmals erhöhen kann. Obendrauf ja auch noch die Versteuerung der Mieteinnahmen.


    Auf der anderen Seite bin ich trotz eigentlich guter Erfahrung nicht gewillt, knapp sagen wir mal 100k Euro in ETF zu stecken, dafür ist mir momentan alles zu brenzlich und volatil. Aber; Wohin dann mit dem Geld? Tagesgeld ist ja eher Mau und Festgeld bringt zwar mittlerweile mehr Zinsen als noch vor kurzem, dennoch würde die Inflation vieles "wegfressen".


    Vielleicht habt ihr ja einen Denkanstoß oder ähnliches, auch wenn es sich schon ziemlich um ein Luxusproblem handelt.


    Würde mich sehr über Ideen freuen.


    Viele Grüße Sebastian

  • Hallo.


    Die Unterhaltspflicht bzw. die Höhe des Unterhalts hängt logischerweise an der Höhe des Einkommens, aber das sollte die Entscheidung nicht beeinflussen.

    Wichtiger ist, ob man tatsächlich Vermieter sein will oder auch nicht. Je nach Antwort auf diese Frage ist die Entscheidung in Sachen Wohnung eigentlich schon klar. Danach erst kommen die Varianten ins Spiel.

  • Hallo,


    momentan mietest Du, und Deine Überlegung ist, ob Du statt dessen in die geerbte Wohnung ziehen sollst. Richtig?


    Angenommen, Du ziehst um: Was käme für Dich als Geldanlage für die frei werdende Mietzahlung in Frage? Wäre da (im Ggs. zu einer Einmalanlage) ein weltweit marktbreiten streuender ETF eine Option?


    Viele Grüße

    Andreas

  • Hi,


    leider habe ich den Kern Deiner Frage nicht ganz verstanden.


    Möchtest Du Meinungen


    1. zum Umgang mit der Immobilie (Siehe Vorposter)

    Oder

    2. zur Vermeidung der Erhöhung der Unterhaltspflicht?

  • Hi, erstmal vielen Dank für eure Auseinandersetzung mit meiner etwas verschachtelten Frage ;p


    Grundsätzlich interessiert mich erstmal die Frage,ob ein Einzug in die geerbte Wohnung sinniger ist, oder ein Verkauf sinniger ist.


    Aktuell bliebe bei einem Einzug meine ETF Sparrate voraussichtlich unverändert, aber meine monatlichen Kosten würden erstmal steigen.(werden sie in der Mietwohnung aber aller Voraussicht nach auch) Zumal in der Wohnung ja so oder so immer was anfällt, was Geld kostet.


    Als Vermieter möchte ich eigentlich nicht auftreten, müsste ich dann aber wenn ich einen Mietvertrag erstelle für meine Freundin.

    Mit fehlen sowieso einige Variablen wie neue Nebenkosten Mietwohnung, Höhe Unterhalt, Instandhaltungskosten etc., daher kann ich nur erstmal überlegen.


    VG Sebastian

  • Wenn es dir so wichtig ist, Unterhaltsleistungen für deine Tochter zu vermeiden, kann ich verstehen, dass dir die neue Dame nicht über den Weg traut. Ob eine Partnerschaft, die auf einem Mietvertrag aufbaut, dann etwas sinnvolles sein kann, müsst ihr selbst entscheiden. Im übrigen könntest du sie auch ohne Mietvertrag nicht so einfach vor die Tür setzen, wenn sie partout nicht gehen will.


    Ansonsten ist die Überlegung nicht ganz nachvollziehbar. Natürlich ist es günstiger, langfristig sogar sehr viel günstiger, eine vorhandene und bezahlte eigene Immobilie selbst zu bewohnen, als in einer fremden Wohnung zur Miete zu wohnen.

  • Hm, mit als Vermieter auftreten meine ich jetzt nicht die Situation, dass man mit Partnerin/Freundin/WG-Kumpeline zusammen wohnt, sondern dass man jemand anderes gegen Zahlung eines Mietzinses vollen Zugriff auf einen Teil des Eigentums gewährt, selbst aber keinen Zugriff mehr hat.


    Bude verkaufen ist wahrscheinlich langfristig am wenigsten stressig, muss aber nicht die lukrativste Variante sein.


    Ist die geerbte Wohnung derzeit vermietet oder frei?

  • Wenn es dir so wichtig ist, Unterhaltsleistungen für deine Tochter zu vermeiden, kann ich verstehen, dass dir die neue Dame nicht über den Weg traut. Ob eine Partnerschaft, die auf einem Mietvertrag aufbaut, dann etwas sinnvolles sein kann, müsst ihr selbst entscheiden. Im übrigen könntest du sie auch ohne Mietvertrag nicht so einfach vor die Tür setzen, wenn sie partout nicht gehen will.


    Ansonsten ist die Überlegung nicht ganz nachvollziehbar. Natürlich ist es günstiger, langfristig sogar sehr viel günstiger, eine vorhandene und bezahlte eigene Immobilie selbst zu bewohnen, als in einer fremden Wohnung zur Miete zu wohnen.

    Mir geht es nicht um die Reduzierung von Unterhaltsleistungen, sondern um eine möglichst richtige Kosten Nutzen Rechnung. Unterhalt zahle ich seit jeher in voller festgestellter Höhe und die Idee des Mietvertrages kam von meiner Freundin, ich persönlich sehe darin keine Notwendigkeit. Kann es aber verstehen, wenn Sie es grundsätzlich aus Gründen der eigenen Absicherung in Erwägung zieht.


    Ob es langfristig viel günstiger ist, versuche ich herauszufinden.

  • Die Wohnung ist frei. In unserer aktuell gemieteten Wohnung haben wir eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, je nachdem, ob Nachmieter früher reinkönnen. Ich Frage deshalb, weil ich bei einem offiziellen Mietvertrag (auch gegenüber meiner Freundin) automatisch Vermieter bin, so habe ich das jedenfalls interpretiert. Fremdvermieten kommt für mich nicht in Frage

  • Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats (-> § 573c BGB, davon abweichende Regelungen im Mietvertrag für den Mieter sind unwirksam). D. h., wenn die Kündigung spätestens morgen dem Vermieter zugeht, könnt ihr Ende Januar draußen sein.


    Und ja, wenn du einen Mietvertrag mit deiner Mitbewohnerin abschließt, bist du Vermieter. Mit allen Rechten und Pflichten. Vielleicht sollten dann auch noch die beiderseitig geschuldeten Reinigungsleistungen und solche konfliktträchtigen Fragen wie Kühlschrankzugang und Geschirrreinigung mitgeregelt werden.

  • Ich sehe keine Notwendigkeit für einen Mietvertrag. Wenn ihr euch im Guten trennt, kann sie so lange bleiben wie notwendig. Wenn die Fetzen fliegen, wird sie sowieso Hals über Kopf ausziehen. Dann bringt auch ein Vertrag nichts, denn dann haltet ihr es nicht mehr zusammen aus. Ob sie dir xxx Euro monatlich in die Hand drückt, den Kühlschrank immer gefüllt hält oder einmal im Monat ins Restaurant einlädt, könnt ihr immer noch mündlich vereinbaren.

  • ... Wenn die Fetzen fliegen, wird sie sowieso Hals über Kopf ausziehen. ...

    Oder Sie lässt ihm in diesem Fall gerichtlich unter Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verbieten, die Wohnung zu betreten. Dafür spielt es auch keine Rolle, auf welcher Rechtsgrundlage sie dort wohnt.

  • Oder Sie lässt ihm in diesem Fall gerichtlich unter Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verbieten, die Wohnung zu betreten. Dafür spielt es auch keine Rolle, auf welcher Rechtsgrundlage sie dort wohnt.

    Oder sie kauft sich auf dem Schwarzmarkt eine schmutzige Bombe. Dann hilft auch keine Hausratversicherung. Niemandem. Nicht im Umkreis von 100km.

  • Und ja, wenn du einen Mietvertrag mit deiner Mitbewohnerin abschließt, bist du Vermieter. Mit allen Rechten und Pflichten. Vielleicht sollten dann auch noch die beiderseitig geschuldeten Reinigungsleistungen und solche konfliktträchtigen Fragen wie Kühlschrankzugang und Geschirrreinigung mitgeregelt werden.

    Woher kommt bei dir dieser Sarkasmus und das unterschwellige "sticheln"? Mir geht es immer noch um eine Kosten Nutzen Rechnung und nicht um von dir unterstellte mögliche konfliktträchtige Fragen.

  • Woher kommt bei dir dieser Sarkasmus und das unterschwellige "sticheln"? Mir geht es immer noch um eine Kosten Nutzen Rechnung und nicht um von dir unterstellte mögliche konfliktträchtige Fragen.

    Sarkasmus? Nicht in erster Linie - eher geht es Hornie wohl darum, dass selbst die extremgefeilte Kosten-Nutzen-Rechnung nicht aufgeht, wenn ein nicht einkalkulierter Störfaktor (jener, der die Fetzen fliegen lässt) dazwischenfunkt.


    OK, spricht vorerst auch nichts dagegen, wenn Du die Störgröße in einem ersten Akt ausblendest, aber danach nicht vergisst, Dir im zweiten Akt auch darüber Gedanken zu machen. Und wenn im Nachhinein umsonst gewesen - umso besser.


    Gruß

    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Woher kommt bei dir dieser Sarkasmus und das unterschwellige "sticheln"? Mir geht es immer noch um eine Kosten Nutzen Rechnung ...

    Weil die Idee bereits im Ansatz Unfug und nicht zu Ende gedacht ist. Aber vielleicht weißt du wenigstens den Hinweis zu würdigen, dass die Kündigungsfrist drei Monate kürzer ist als du geglaubt hast.

  • Leute, mag sein, dass ich euch nicht verstehe oder etwas nicht sehen kann oder will, aber dafür bin ich ja hier. Ich suche Informationen oder Rat. Also klärt mich doch bitte einfach sachlich und direkt auf, wo eine "Störgröße" liegt und welche Idee warum bereits "im Ansatz Unfug ist".


    Was sollte ich denn dann eurer Ansicht nach tun oder was wäre eure Vorgehensweise?

  • Sorry,da habe ich was verpeilt. Nicht der hier bisher noch unbeteiligte Hornie, sondern der engagierte @R.F. hat den möglicherweise dazwischenfliegenden Fetzen zur Sprache gebracht - und wie die Lebenserfahrung zeigt, nicht ganz zu Unrecht.


    Ein alleiniger nach den - von mir allerdings nur gemutmaßten - Spielregeln des Mietrechts geschlossener klassischer Wohnungsmietvertrag nützt im Friedfall dem Finanzamt, im Krachfall aber nicht dir, sondern deiner Mieterin, die hier am vorerst längeren Hebel sitzt. Rauskündigen? Das dauert. Wegweisen? Das geht mitunter ruckzuck - OK, oft genug auch völlig zu Recht. .

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Wenn du die Wohnung vermietest, sind die Mieteinnahmen Teil des unterhaltsrelevanten Einkommens.
    Wenn du selbst in die (eigene) Wohnung ziehst, bekommst du den Wohnvorteil als virtuelles Einkommen angerechnet.
    Wenn du die Wohnung verkaufst und das Geld anlegst, zählen Zinsen, Dividenden etc. zum Einkommen.