Addition von Sperrzeiten bei Abwicklungsvertrag

  • Hallo zusammen, mein Arbeitgeber hat mir zu Beginn des Jahres betriebsbedingt gekündigt. Das Arbeitsverhältnis endet offiziell am 30.04.2015. Es ist davon auszugehen, dass die Kündigung rechtmäßig ist. Wir haben dennoch einen Abwicklungsvertrag abgeschlossen, in dem eine Abfindung vereinbart ist, die über den normalen Rahmen von einem halben Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit deutlich hinausgeht. Ich gehe also davon aus, dass ich aus diesem Grund eine Sperrzeit erhalten werde.
    Im Abwicklungsvertrag ist geregelt, dass ich mein Arbeitsverhältnis vor dem offiziellen Ende am 30.04. jederzeit mit einem Vorlauf von 7 Kalendertagen vorzeitig beenden kann. Ich bekomme dann alle mir noch zustehenden Bezüge inkl. Abfindung sofort ausgezahlt. Ich überlege aktuell, diese Karte zu ziehen, da ich befürchten muss, dass dem Arbeitgeber in absehbarer Zeit eine Insolvenz ins Haus steht und ich das Nachsehen habe bzw. leer ausgehe was meine Bezüge angeht.
    Jetzt meine Frage an die Community. Der Abfindungsvertrag führt höchstwahrscheinlich zum Eintreten einer Sperrzeit. Eine Eigenkündigung (dem kommt die vorzeitige Beendigung ja schließlich gleich) führt ebenfalls zu einer Sperrzeit. Für beide Verstöße ist in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen vorgesehen. Können sich diese Verstöße zu einer Sperrzeit addieren, die länger ist als 12 Wochen? Oder kann letztlich nur einer der beiden Gründe, im Zweifel die Eigenkündigung, zur Bestimmung der Sperrzeit herangezogen werden?
    Ich gebe zu bedenken, dass ich bei Eigenkündigung ja quasi die Sperrzeit vorziehe, weil sie dann früher eintreten würde und ich letztlich schneller an Bezüge kommen würde.
    Ich hoffe es findet sich jemand, der solcherlei Erfahrungen schon einmal gemacht hat und mir weiterhelfen kann. Nichteinmal die Rücksprache mit der Arbeitsagentur hat mir hierzu wirklich Klarheit verschafft. Man hat mein Anliegen dort offenbar nicht richtig verstanden.
    Vielen Dank!