Festgeld Ausland Abgeltungssteuer

  • Hallo zusammen,

    ich hätte eine Frage zur Besteuerung der Zinsgewinne im Ausland. Und zwar habe ich ein Festgeldkonto im Ausland angelegt. Demnach muss ich die Anlage KAP in der Steuererklärung ausfüllen aufgrund der Abgeltungssteuer. Meine Frage ist nun, ob ich diese dann auf jeden Fall zahlen muss oder ob sich eine Zahlung verhindern lässt? Bspw.. indem ich den Sparerpauschbetrag bei meinen in Deutschland befindenden Anlagen nicht ganz ausschöpfe?


    Für eure Rückmeldung und Unterstützung vielen Dank im Voraus und viele Grüße
    Nico

  • OK vielen Dank für die Antwort. Wie ist das denn dann mit den Freistellungsaufträgen - darf ich die 801 Euro dann trotzdem voll verteilen und das Finanzamt erkennt, wenn diese nicht aufgebraucht sind oder muss ich die Höhe der Freistellungsaufträge aktiv selbst so heruntersetzen, damit meine Rendite aus dem Ausland nicht besteuert wird?

  • Die Freistellungsaufträge kannst du bis zur Höchstsumme bei inländischen Instituten verteilen. In der Einkommensteuererklärung wird dann ja klar wieviel davon noch übrig ist und ob Du auf die ausländischen Kapitalerträge Steuern zahlen musst.

  • Außerdem werden in- und ausländische Festgeldzinsen gleich besteuert. Da bei ausländischen Zinserträgen ohnehin eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss, ist es auch egal, ob der Freistellungsauftrag ausgeschöpft wird. Endgültig abgerechnet wird nächstes Jahr auf der Grundlage der Steuererklärung. Und das Finanzamt bekommt die ausländischen Erträge mitgeteilt. Zu tricksen oder auch nur zu gestalten gibt es da also nichts.

  • Ok, ich wollte nur sichergehen, dass ich durch die falsche Strategie evtl. "Geld liegen lassen". Danke für eure Rückmeldungen.


    Nochmal zusammengefasst. Freistellung kann normal ausgeschöpft werden. In der Einkommenssteuererklärung Liste ich meine in- und ausländischen Erträge. Das Finanzamt sieht dann, ob ich noch unter dem Sparerpauschbetrag bin und berücksichtigt das für die Besteuerung der ausländischen Erträge.

  • Ich habe dazu eine Nachfrage: Ich habe bisher alle Tagesgelder sowie das Depot in Deutschland und die Besteuerung über Freistellungsaufträge geregelt. Nun überlege ich, über Weltsparen auch Geld im Ausland per Festgeld anzulegen.

    Verstehe ich es richtig, dass ich dann neben den ausländischen Festgeld-Ausschüttungen auch sämtliche Erträge aus den deutschen Tagesgeldern "der Vollständigkeit halber" in der Steuererklärung mit angeben muss, obwohl hier jeweils Freistellungsaufträge bestehen?

    Ich hatte gehofft, nur die ausländischen Erträge angeben zu müssen...?(

  • Du musst die Kapitalerträge angeben, für die kein Steuerabzug vorgenommen wurde. Also z. B. ausländische Erträge.


    Außerdem muss die Höhe des in Anspruch genommenen Freistellungsauftrags erklärt werden. Also nicht die Höhe, in der der Freistellungsauftrag erteilt wurde, sondern der ausgeschöpfte Betrag. Bsp: 801 € Freistellungsauftrag erteilt, davon 735 € in Anspruch genommen, dann sind die 735 € steuerfrei erhaltenen Kapitalerträge anzugeben.


    Völlig außen vor bleiben kann alles, wovon bei der Zahlung der Abzug von 25% Kapitalertragsteuer + Soli + Kirchensteuer vorgenommen wurde.


    Eigentlich ist es aber sogar am einfachsten, schlicht die Beträge aus den erhaltenen Steuerbescheinigungen abzuschreiben und dazu die ausländischen Erträge anzugeben.