Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zur Besteuerung der Zinsgewinne im Ausland. Und zwar habe ich ein Festgeldkonto im Ausland angelegt. Demnach muss ich die Anlage KAP in der Steuererklärung ausfüllen aufgrund der Abgeltungssteuer. Meine Frage ist nun, ob ich diese dann auf jeden Fall zahlen muss oder ob sich eine Zahlung verhindern lässt? Bspw.. indem ich den Sparerpauschbetrag bei meinen in Deutschland befindenden Anlagen nicht ganz ausschöpfe?
Für eure Rückmeldung und Unterstützung vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Nico