Vorsicht Falle bei Suche nach bestmöglichem Stromtarif

  • Hallo Xenia und Mitglieder

    Es betrifft den Newsletter vom 04.11.2022 unter der Rubrik FinanztipFact: Was kostet eigentlich eine Ladung Wäsche? Im folgenden Ratgeber " In der Stromkrise den bestmöglichen Tarif finden" steht unter Punkt 7 Schritt 4 folgender Text:

    Wenn ein Versorger Dich anruft oder Dich besucht und mit Dir direkt einen Vertrag schließen will. Lass Dir dann lediglich Unterlagen schicken oder überreichen und vergleiche die beworbenen Tarife anschließend mit anderen, ehe Du ein Angebot annimmst.


    Dieses ist mir einmal zum Verhängnis geworden. Ein Mitarbeiter von Eprimo ( ich war dort noch Kunde ) rief bei mir an, er hätte ein günstiges Angebot. Ich lehnte einen sofortigen Vertragsabschluß per Telefon ab, er solle mir erst einmal die Unterlagen zusenden. Er darauf: Soll ich ihnen die zuschicken? Ich beanwortete dieses mit ja. Mein ja veranlaßte Eprimo zu einem von mir ungewollten neuen Vertragsabschluß, welchen ich darauf fristgemäß kündigte.

    Fazit: Den Text "Lass Dir dann lediglich Unterlagen schicken" ist mit Vorsicht zu genießen und würde ihn aus Eurem Ratgeber entfernen.

  • Hallo @Widder

    Wenn das so war wie Du beschreibst, wieso fühlst Du Dich an den Vertrag gebunden?

    Sie können ja dann nicht nachweisen, dass ein Vertrag geschlossen wurde.


    Im Übrigen sollten doch alle telefonisch geschlossenen Verträge innerhalb 14 tagen (oder gar länger) widerrufbar sein!?

  • [...]
    Er darauf: Soll ich ihnen die zuschicken? Ich beanwortete dieses mit ja. Mein ja veranlaßte Eprimo zu einem von mir ungewollten neuen Vertragsabschluß, welchen ich darauf fristgemäß kündigte.

    Fazit: Den Text "Lass Dir dann lediglich Unterlagen schicken" ist mit Vorsicht zu genießen und würde ihn aus Eurem Ratgeber entfernen.

    Hier liegt evtl. der Hase im Pfeffer: Wenn du einem Telefonverkäufer an irgendeiner Stelle des Dialogs ein "ja" servierst, legst du ihm - respektive seinen Hintermännern und Drahtziehern8) - den Ball höchstselbst auf den Elfmeterpunkt.


    Und in deinem Fall hat er ja offenbar auch verwandelt - 1:0 für ihn.


    Der Ausgleich mit der fristgerechten Kündigung kam - um im Bild zu bleiben - erst nach dem Abpfiff der vereinbarten Vertragsdauer, also zu spät, um seine 3 Punkte zu verhindern..

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ich war bei Eprimo noch Kunde mit einem Vertrag, der am 31.Jan. ausgelaufen wäre. Die versuchte Köderung unternahm Eprimo per Telefon schon im vorherigen Oktober. Natürlich habe ich die 14tägige Widerrufsfrist genutzt, darüber hinaus meinen noch gültigen fälligen Vertrag mit Strom zum 31.Jan. im gleichen Atemzug gekündigt. Und dieses ebenso mit Gas auch zum 31.Jan.

    Mich war Eprimo dann für beide Verträge los und dieses für alle Ewigkeit, auch dann, wenn unser Strom- und Gasvergleichsrechner hier bei Finanztip gute Konditionen gezeigt hätten.

    Dies alles geschah im jahr 2014

    Ich habe bei Trustpilot die letzte Seite (140, weiter zurück ging nicht ) aufgeschlgen, da gab es durchweg nur schlechte Benotungen.

    Also Alexis, mein Ausgleich kam rechtzeitg und darüber hinaus hat Eprimo noch 2 Gegentore kassiert.

    https://de.trustpilot.com/review/eprimo.de?page=140

    P.S. Ich hätte nicht zum Verhängnis, sondern, beinahe zum Verhängnis schreiben sollen.

  • @Widder, dann hast Du das Spiel ja noch beizeiten gedreht - umso besser. Freut mich für Dich, auch wenn es schon 8 Jahre her ist.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hier liegt evtl. der Hase im Pfeffer: Wenn du einem Telefonverkäufer an irgendeiner Stelle des Dialogs ein "ja" servierst, legst du ihm - respektive seinen Hintermännern und Drahtziehern8) - den Ball höchstselbst auf den Elfmeterpunkt.

    Ist das wirklich so? Muss der Telefonverkäufer dem Verbrauch nicht den Vertrag zuschicken zusammen mit einem 14tägigen Widerrufsfrist? D.h. man kann doch widerrufen. Zudem scheint es mir, als wäre ein Tonschnippsel von meinem "Ja" vor Gericht kein ausreichender Beweis, da müsste das Gericht doch hoffentlich etwas höhere Hürden aufbauen, sodass der Telefonverkäufer auch noch beweisen sollte, zu was ich Ja gesagt habe. Ein "Ja" im Telefonfonat zu verhinden halte ich für extrem schwer - ein "Spreche ich mit Herr ..." und schon hätte der mich an der Angel, noch bevor ich wüsste dass es ein Telefonverkäufer ist.

  • Das mit dem "JA" ist schon wahr. Mir allerdings noch nie passiert.

    Bei einem Vertrag, den ich nicht abgeschlossen habe, sehe ich keine Veranlassung diesen zu kündigen. Ich würde meinen Versorger über die Umstände informieren und erklären, dass ich die Fortsetzung des Vertrages wünsche.

    Mit dem anderen Unternehmen würde ich bis zum Mahnbescheid keine Korrespondenz führen.

  • Eprimo wollte mir einen neuen Vertrag über ein Telefonat andrehen. Dieses lehnte ich ab und verlangte schriftliche Unterlagen. Dann die Frage von Eprimo: "Soll ich ihnen diese zuschicken?" Ich habe darauf hin mit JA geantwortet. Was dann kam, war ein neuer Vertrag, mit dem ich überhaupt nicht einverstanden war und habe diesen umgehend widerufen.

    Laut Verbraucherzentrale wird dieser Unfug noch heute so und in ähnlicher Form praktiziert.

    Ehe wir uns noch weiter im Kreis drehen, bitte die Seite der Verbraucherzentrale unbedingt durchlesen.

    https://www.verbraucherzentral…gen-fuers-gespraech-30056

  • Eprimo wollte mir einen neuen Vertrag über ein Telefonat andrehen. Dieses lehnte ich ab und verlangte schriftliche Unterlagen. Dann die Frage von Eprimo: "Soll ich ihnen diese zuschicken?" Ich habe darauf hin mit JA geantwortet. Was dann kam, war ein neuer Vertrag,

    Das hätten eprimo aber auch tun können, wenn du NEIN gesagt hättest. Mir ging es hier aber nicht ob man sich Unterlagen zuschicken lassen soll oder nicht, sondern um die Aussage dass man nicht "Ja" sagen soll. Mir scheint dieser Tipp a) nicht praktikabel und b) suggeriert er, dass wenn man es doch tut (unwiederbringlich) verloren hätte. Mein Tipp wäre vielmehr, bei Werbeanrufen aufzulegen und wenn man doch einen Vertrag abgeschlossen hat zu Wissen, dass man 14 Tage kündigungsrecht hat.


    Ehe wir uns noch weiter im Kreis drehen, bitte die Seite der Verbraucherzentrale unbedingt durchlesen.

    https://www.verbraucherzentral…gen-fuers-gespraech-30056

    Hab ich, konnte aber nirgend rauslesen, das man nicht "ja" sagen solle.

  • Mein Tipp wäre vielmehr, bei Werbeanrufen aufzulegen

    Dieses sehe ich auch so, welches ich die letzten Jahre hier in den Forenberichten immerwieder entnommen habe.

    Finanztip täte gut daran, diesen Satz, " Wenn ein Versorger Dich anruft", worum es mir am Anfang ging, komplett zu streichen. Es sei denn, man wünscht ein Gespräch unter 4 Augen.

    Nicht umsonst hat die Masche mit den Telefonanrufen die Verbraucherzentrale auf den Plan gebracht.

  • Warum gleich auflegen?

    Solange die mit mir telefonieren, können die kein Unheil anrichten.

    Spätestens wenn ich meine Bankverbindung nicht nennen will, legen die von selber auf.

    Genau, wenn ich Zeit habe, dann erkläre ich den Anrufen immer dass ich gerade im Keller bin und meine Kontodaten im 1 Stock. Wenn man dann noch über diese neue Kontonummer namens IBAN, die sich keiner mehr merken kann, jammert und von den Beschwerden der kürzlichen Hüft-OP kann man schon mal 15min schaffen. Die Reaktionen der Anrufer sind sehr spannend (egal ob Stromvertrag oder Gewinnspiel) ;)

  • Bei Fragestellungen während eines Telefonats ist ein JA kaum zu vermeiden. Eine betagte Nachbarin, die mich um Hilfe bat, hatte einen solchen Fall. Der Anbieter argumentierte, dass man zum Beginn des Gespräches, daraufhingewiesen und um Zustimmung gebeten habe, dass Telefonate, auch zu Schulungszwecken, aufgezeigt würden. Das Tape sei eindeutig und abrufbar.


    Deshalb:

    Egal, ob bei Werbe-/Angebotsanrufen am Telefon JA oder NEIN oder sonst etwas gesagt wurde:,

    Wenn jemand unerwünscht eine Bestätigung eines Bestelleinganges oder gleich einen fertigen Vertrag zur Belieferung von ... zugesandt bekommt, nicht weiter nachdenken, sondern grundsätzlich sofort schriftlich (!), möglichst per Einschreiben mit Antwortkarte, widersprechen.


    Wer ganz sichergehen will, der kopiert den Widerspruch und den Post-Einlieferungsbeleg und sendet diese zusätzlich an der Anbieter als Anhang per Email an den Anbieter. Parallel sollte/ kann man den Widerruf ijn Kopie mit einem 3-Zeiler auch dem lokal zuständigen Netzbetreiber zu senden. Die Angabe der betreffenden Zählernummer und die Lieferadresse dürfen dabei nicht fehlen (!). Denn sollte sich der Anbieter/ "neue Vertragspartner" sich beim lokalen Netzbetreiber zur Übernahme der Lieferstelle anmelden und damit die Löschung des "Alt-Anbieters/Vertrages" auslösen, kann / sollte dieser die Unstimmigkeit erkennen und ggf. Rückfragen.


    Sollte den zugesandten Unterlagen kein Widerufformular beiliegen, findet man solche im Internet, z.B. bei der - Verbraucherzentrale.de - oder man formuliert selbst einen eindeutigen Text.

    Es ist zwar ärgerlich, macht Mühe, Arbeit, kostet Zeit und obendrein ggf. noch "kleines" Geld (Einschreiben), aber der Aufwand, speziell der Ärger, ist ungleich geringer gegenüber dem, der zur Abwehr mit oder ohne Erfolg betrieben werden muss, wenn die Falle zu geschnappt ist.

  • ... wenn ich von irgendwelchen Telefonhansels oder -mädels angerufen werde, frage ich nach deren Namen und Rentenversicherungsnummer und betone, dass ich das Gespräch zu Schulungszwecken aufzeichne. Wenn mein Gegenüber dann noch nicht aufgelegt hat, frage ich z.B., ob er oder sie dies haupt- oder nebenberuflich macht, wie lange er oder sie in diesem Metier schon tätig ist, ob es frustriert, wenn einige der Angerufenen patzig werden, wie das Wetter in Woauchimmer ist etc. etc. ...