4% Kapitalentnahme zur Reduktion der BU Höhe

  • Als Aktienbesitzer kennt man in der Regel die etablierte 4% Faustregel zur Kapitalentnahme von Aktien. Also zB bei 100.000 € die in Aktien investiert sind kann man 4% langfristig entnehmen ohne dass der Kapitalpolster angegriffen wird (bei durchschnittlich 7% Rendite).


    Wenn man nun zB 1500€ im Monat Absicherung durch die BU-Versicherung haben möchte (der Einfachheit halber wird die Indexierung mal beiseite gelassen), und zB 100.000€ in Aktien hätte, dann könnte man mit der 4% Regel die BU-Versicherung von 1500 auf 1200€ reduzieren (330€ sind monatlicher Ertrag ohne das Kapital anzugreifen). Ab 450.000€ in Aktien würden die 4% die gesamte Höhe der BU-Versicherung bereits übertreffen.


    Wie gesagt, die Indexierung ist der Einfachheit halber mal weggelassen, müsste man kompliziert dann noch miteinrechnen…


    Was meint ihr?

    4% Aktienentnahmetegel in die Höhe der BU-Versicherung einrechnen macht doch perfekt Sinn, oder?

  • Wenn man nun zB 1500€ im Monat Absicherung durch die BU-Versicherung haben möchte (der Einfachheit halber wird die Indexierung mal beiseite gelassen), und zB 100.000€ in Aktien hätte, dann könnte man mit der 4% Regel die BU-Versicherung von 1500 auf 1200€ reduzieren (330€ sind monatlicher Ertrag ohne das Kapital anzugreifen). Ab 450.000€ in Aktien würden die 4% die gesamte Höhe der BU-Versicherung bereits übertreffen.

    Die 4% sind brutto! Über'n dicken Daumen landest du bei 3% netto...

    Ferner solltest du die Vola bei deinen Gedankengängen berücksichtigen. Bei sinnigen Entnahmeplänen hältst du locker 5 'private Jahresrenten' cash vor.

  • Ich kann nur jedem raten sich eingehend mit der 4%-Regel zu beschäftigen, bevor man leichtfertig Fehler begeht.

    Die 4% Regel wurde in den 90'er Jahren in den USA publiziert und bezieht sich auf eine Kapitalentnahme von 4% über einen Zeitraum von 30 Jahren aus einem Aktiendepot. Die deutsche Kapitalertragssteuer wurde dabei natürlich genau so wenig berücksichtigt wie das Währungsrisiko.


    Georg hat in seinem Blog eine Serie zu den Risiken der 4%-Regel veröffentlicht.

    https://www.finanzen-erklaert.de/vorsicht-vor-der-4-regel/


    Ja, ich werde mich mit Beginn meines Unruhestands auch an der 4% Regel orientieren. Aber mir wäre es im Zweifel auch egal, wenn mir nach nach 25 Jahren das Geld ausgeht. Dann wäre ich 88 und habe mein Leben gelebt.

    Wenn ich aber z.B. mit 40 oder 50 einen Teil meiner BU durch mein Vermögen absichern wollte, würde ich keinesfalls mit der 4% Regel rechnen!

  • Für mich wäre die Zeit bis zur Rente entscheidend, wenn man die 50 weit überschritten hat, kann man über 2-3% nachdenken, oder wie Referat Janders geschrieben hat, an die Kündigung denken. Wenn da noch 20 Jahre fehlen, würde ich mir das reichlich überlegen, da spielt dann die Inflation eine entscheidende Rolle.

  • 3% Entnahme klingt vernünftig.

    Wenn man das von der angestrebten BU-Rente abzieht kommt man trotzdem noch günstiger betreffend Beiträge davon.

    Bei 100.000 € in Aktien wären das dann so 180 € die man von der angestrebten monatlichen BU Rente abziehen kann. Da kommt bei günstigeren Beiträgen über 20 Jahre schon einiges an Ersparnis zusammen.