Heizen mit Flüssiggas

  • Moin,

    Wir Heizen mit Flüssiggas der vom Verpächter geliefert und abgerechnet wird. Gilt dafür auch die Übernahme der Kosten im Dezember?

  • Nein, gilt nur für leitungsgebundenes Gas.


    Wir beheizen das selbstgenutzte Haus auch mit Flüssiggas und ich habe ein vermietetes Haus mit Erdgas zu versorgen, und ich muss ehrlicherweise sagen, dass die Einbeziehung in die Erdgasbeihilfen auch nicht angemessen wäre. Wir haben im Mai den Tank voll gemacht, als die Preise nach der Zeit der Panikkäufe im März/April wieder ordentlich zurück gekommen waren. Auf die kWh-Heizwert umgerechnet liegen wir damit erstmals günstiger als mit Heizöl und deutlich günstiger als mit Strom (Wärmepumpen), Holz und natürlich auch Erdgas.


    Und nicht zuletzt, der Gasvorrat reicht mindestens bis Herbst 2023. Wenn bei einem kalten Winter die Erdgas- und Stromversorgung zusammen brechen sollte, juckt uns das wenig. Das bischen Strom für den Betrieb der Heizung erzeugen wir selbst.


    Auch wer jetzt noch den Tank befüllt, fährt preislich gar nicht schlecht. Propan/Butan ist eben ein Erdölprodukt, das ist zwar ein ganzes Stück teurer als letztes Jahr, aber kein Vergleich zu der Preisentwicklung bei Erdgas, Strom oder Holz.