Grundkontingent Strom- und Gaspreisbremse kontrolieren

  • Beim Gas und Strom soll das Grundkontingent bei 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs liegen. Diese sollen auf der Basis des erhobenen Abschlages im September 2022 vom Versorger ermittelt werden.

    1. Wie bzw. auf welcher Bais berechnet der Versorger beim Gas und Strom den Jahresverbrauch und daraus das Grundkontingent von 80%.

    2. Wie kann ich das nachvollziehen?

    3. Rolle spielen dabei dokumentierte Zählerstand in den Vormonaten und welche Kriterien gelten für Folgemonate?

    4. Wir wie der Jahreszeitraum bestimmt? Kalenderjahr, Vertragsjahr oder gar das Abrechnungjahr des Versorger, die regelmäßig die Abrechnungstermine nach eigene Bedürfnissen, z.B. Cash-flow, o.ä. festlegen.

  • Beim Gas und Strom soll das Grundkontingent bei 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs liegen. Diese sollen auf der Basis des erhobenen Abschlages im September 2022 vom Versorger ermittelt werden.

    1. Wie bzw. auf welcher Bais berechnet der Versorger beim Gas und Strom den Jahresverbrauch und daraus das Grundkontingent von 80%.

    2. Wie kann ich das nachvollziehen?

    3. Rolle spielen dabei dokumentierte Zählerstand in den Vormonaten und welche Kriterien gelten für Folgemonate?

    4. Wir wie der Jahreszeitraum bestimmt? Kalenderjahr, Vertragsjahr oder gar das Abrechnungjahr des Versorger, die regelmäßig die Abrechnungstermine nach eigene Bedürfnissen, z.B. Cash-flow, o.ä. festlegen.

    Meine Abrechnungsperiode ist der 1.1.-31.12.


    zu 1)
    Mein Versorger KEW (der hier in NordKorea auch der Grundversorger ist) rechnet die 80% vom Vorjahresverbrauch (also von 2021) ab. Das ist okay, weil wir ja noch nicht 2023 schreiben.

    zu 2)
    Was schreibt er dir denn dazu?

    zu 3)
    Dokumentierte Zählerstände können gut oder auch schlecht sein, je nachdem was alternativ die "Hochrechnung des Systems" ergibt. Ich jedenfalls habe die Zählerstände zum 1.10. und 1.11. notiert und werde intervenieren, wenn die Hochrechnung meine Kosten signifikant "zu hoch" rechnen sollte. Bisher war das aber immer plausibel.

    zu 4)

    Ich melde meine Zählerstände immer zum 31.12. und es wird danach auch so abgerechnet. Die immer noch beschäftigten "von-Haus-zu-Haus-Ableser" kämen hier nicht zu Silvester an die Tür. Nicht ihr Problem und seit x Jahren auch nicht mehr meins

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Bis jetzt weiß noch niemand, wie die Regelungen konkret aussehen sollen. Es gibt doch noch nicht einmal einen Entwurf, nur diffuse Absichtserklärungen.

  • Bis jetzt weiß noch niemand, wie die Regelungen konkret aussehen sollen. Es gibt doch noch nicht einmal einen Entwurf, nur diffuse Absichtserklärungen.

    Immerhin bestätigen sie, dass die 7%-Regelung für den gesamten Verbrauch seit 1.1. gilt, nicht erst seit 1.10. Ich werde das natürlich im Auge behalten - von mir aus auch in beiden.

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    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Mein Abrechnungsjahr für Strom ist das Kalenderjahr.

    M.E. müsste der Verbrauch von 2021 als Berechnungsgrundlage gelten, denn 2022 sparen die Bürger bereits fleißig beim Strom. Die Sparsamsten würden quasi bestraft, wenn das Jahr 2022 als Berechnungsgrundlage dienen würden. In diesem Fall empfiehlt es sich einen weitaus höheren Zählerstand anzugeben. Dies ist bei 2021 nicht möglich.


    2021 habe ich als Strohwitwer mein Haus alleine bewohnt. Dementsprechend war die Heizung kaum an. Um es die täglichen 2-3 Stunden im Arbeitszimmer warm zu haben, habe ich nicht die träge Fussbodenheizung hochgedreht, sondern per Strom geheizt. Dadurch hatte ich 2021 einen Stromverbrauch von 1779 kWh. Etwa soviel wie 2020. Der vollständige Stromverbrauch lag bei etwas über 3000 kWh, wenn man die Photovoltaikanlage mit berücksichtigt.


    80% von 1779 kWh ergibt 1423 kWh. Dies werde ich 2023 locker einhalten bzw. unterbieten.

    Meine Frau wird wieder einige Monate in ihrer Heimat verbringen. Ob ich als Neurentner auch einige Monate dort sein werde, ist noch nicht sicher. Eher werde ich wohl weiter arbeiten.


    Für alle mit einem Strompreis von bis zu 40 Eurocent empfiehl es sich, für 2022 einen höheren Zählerstand anzugeben.


    Es wird Gewinner und Verlierer geben: Einzug/Auszug der Freundin, Geburten/Todesfall, neue Photovoltaikanlage in 2022 usw.

  • In diesem Fall empfiehlt es sich einen weitaus höheren Zählerstand anzugeben.


    […]


    Es wird Gewinner und Verlierer geben: Einzug/Auszug der Freundin, Geburten/Todesfall, neue Photovoltaikanlage in 2022 usw.

    Zunächst einmal empfiehlt es sich, hier keine Tipps zu geben, deren Quintessenz lautet, dass man in betrügerischer Weise falsche Angaben machen soll. Mann, Mann, Mann … ?


    Zweitens hat man bei dem allgemeinen Lamento über die Preisbremsen - ich meine gar nicht mal besonders das hier, sondern an verschiedenen Stellen hier im Forum und auch im Sonstigen auch realen Leben - den Eindruck, dass besser gar nichts gemacht werden sollte, bevor nicht das noch zu schaffende Bundeszentralamt für umfassende Gerechtigkeit und Gleichheit sowie -behandlung eine Lösung mitentwickelt hat, die sämtliche Unschärfen und Spezialfälle abfedert und nivelliert.

  • Ich hoffe, der Gesetzgeber ist klug genug, das Grundkontingent auf der Basis realer Verbräuche und nicht von manuell geänderten Abschlagszahlungen zu bestimmen.

    Die Angabe falscher Zählerstände ist Betrug.

  • Prinzipiell gebe ich @R.F. recht, es steht noch nicht fest.


    In dieser Absichtserklärung (danke TamInvest) steht allerdings (unter 2a für Gas)

    Zitat

    Als Vorjahresverbrauch gilt die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlags-

    zahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde.

    bzw. (2d für Strom)

    Zitat

    Die Strommenge für diese Entlastung orientiert sich dabei an einem Grundkontingent in Höhe von 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde für Bürgerinnen und Bürger sowie KMU.

    Ich inteperetiere dies (für Strom) wie folgt:


    Sagen wir du im dein Stromvertrag im September hatte folgende Eckdaten:

    • 10 Euro / Monat Grundpreis,
    • 0,30 Euro / kWh Arbeitspreis,
    • Abschlag 100 Euro / Monat,
    • 12 Abschläge

    Dann müsste die Rechnung nach meinem Verständnis so aussehen:

    12 Abschläge * 100 Euro / Abschlag = 1200 Euro / Jahr,

    abzüglich Grundpreis von 120 Euro (10 Euro / Monat + 12 Monate),

    ergibt 1080 Euro Arbeitspreis pro Jahr,

    bei 0,30 Euro / kWh entspricht das also einem Jahresverbrauch von 3.600 kWh pro Jahr bzw. 300 kWh / Monat.


    Falls meine Interpretation richtig ist, könntest du es leicht nachrechnen und die Zählerstände würden keine Rolle spielen. Auch könnte man (in diesem Fall) nicht (mehr) durch Anpassung von Abschlagszahlungen bzw. durch Angabe falscher Zählerstände den Zuschuss beeinflussen. Deine 4. Frage verstehe ich nicht.

    Was passiert wenn deinem Energieversorger die Infos nicht vorliegen (Energieversorgerwechsel, Umzug, Neubau usw.) weiß ich nicht, hier wurde vermutet, dass dann ggf. der Netzbetreiber die Daten liefert.

  • Meine Abschlagszahlung für Strom wurde seitens des Versorgers ab Januar 2022 mit 43,- Euro veranschlagt. Diesen habe ich im Internet auf 50,- Euro erhöht.

    Die Abschlagszahlung für Gas (April bis März) wurde seitens des Versorgers auf 85,- Euro festgesetzt. Diesen habe ich dann erst auf 79,- Euro, dann auf 69,- Euro und schließlich auf 59,- Euro runtergefahren. Durch die Änderung der Mehrwertsteuer hat der Versorger diesen seit dem 1. Oktober 2022 auf 56,- Euro festgesetzt.

  • Hmm. Ich sehe, wir reden hier also von richtig fetten Beträgen. :)


    Anderer großer Aufreger: Was ist mit den Leuten, die einen höheren Grundpreis und dafür niedrigere Arbeitspreise bezahlen. Auch hier wittere ich noch Ungerechtigkeiten.

  • Danke für Eure viele Reaktionen. Mir scheint die Interpretaion von TB ist eine plausible und, vieleicht sogar eine reale Variante, weil sie sich aus der Fomulierung des Expertenkommission ableiteten lässt. Leider ist diese Vorgehensweise im Bericht so nicht dokumentiert.

    Die jetztige Formulierung im Bericht überläßt zunächst allein den Lieferanten/ Abrechnern einen Raum für "kreative" Vertragsauslegungen, sofern nicht noch eine allgemein gültige Interpretation dazu folgt.

    Ungerechtigkeiten mag / wird der eine oder andere für sich durchaus erkennen. Aber auch wenn man dieses und jenes in Betracht ziehen müßte/ könnte, würde ich eine solche Lösung, auch wegen der Klarheit und Einfachheit voll unterstützen. Denn, jeder Strombezieher kann in seinem bestehenden Strom-Liefervertrag den für ihn im September 22 gültigen Arbeitspreis pro kWh, den Grundpreis pro Jahr/Monat nachlesen. Und seinen im September 22 gezahlten Abschlag findet notfalls auch noch auf seinem Kontoauszug. Das Ergebnis wäre eine klare und nachvollziehbare Messgröße.

    Sollte von Euch jemand Informationen haben oder noch 0bekommen, die auf eine allgemein gültige und anwendbare Berechnung des Grundkontinents hinweisen, wäre ich interessiert diese zu hören. Auf Aussagen eines Versorgers allein möchte ich mich nicht verlassen müssen.


    DANKE

  • Leider ist diese Vorgehensweise im Bericht so nicht dokumentiert.

    Die jetztige Formulierung im Bericht überläßt zunächst allein den Lieferanten/ Abrechnern einen Raum für "kreative" Vertragsauslegungen, sofern nicht noch eine allgemein gültige Interpretation dazu folgt.

    Wie @R.F. schon schrieb gibts aktuell halt noch keine Regelung/Gesetz, das wird aber kommen. Und damit sollte es dann schon klarer werden.


    Auf Aussagen eines Versorgers allein möchte ich mich nicht verlassen müssen.

    Zumindest aber besteht m.E. kein Anreiz vom Versorger, dich zu übervorteilen - ob er das Geld von dir oder vom Staat bekommt, sollte ihm egal sein. Aber ja, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser - und wenn die Versorger das so kurzfristig umsetzen müssen will ich nicht ausschließen dass da Fehler passieren können.