Freiberufler: Gestaltung eines Angebotes

  • Hallo, liebe Community,


    ich poste in der Sparte "Recht", weil ich unsicher bin, ob ich ein Angebot korrekt gestalte.

    Ich bin qua Kleinunternehmerregelung von der UST befreit. Für Unternehmen biete ich Mitarbeiterseminare an. Ein Freund in Großbritannien (selbständig und mehrwertsteuerpflichtig in GB) hat Seminare im Portfolio, die meine gut ergänzen.


    Meine Fragen betreffen ein schriftliches Angebot per Briefpost an ausgewählte Unternehmen in Deutschland.

    Das Angebot kommt von mir alleine, trägt mein Logo, meine Konditionen, meine Unterschrift.

    Ich liste den Freund aus England als Trainer einiger Seminare, die zur Auswahl stehen.

    Wenn der Kunde ein Seminar des Briten bestellt (wird online durchgeführt), rechnet der Kunde mit mir ab, also ohne Mehrwertsteuer.

    Dann würde der britische Trainer mir eine Rechnung stellen, diese MIT Mehrwertsteuer.


    Meine Fragen:

    1. Würde ein solches Angebot unseren legalen Vorschriften entsprechen?

    2. Würde ein solches Angebot unseren legalen Vorschriften auch dann entsprechen, wenn ich ausschließlich ein Seminar

    des britischen Trainers unter meinem Namen in Deutschland ohne Mehrwertsteuer anbiete?


    Freundliche Grüße

  • Das Geschäftsmodell solltest Du definitiv mit einem Steuerberater klären!


    Vielleicht bist Du nur Agentur und vermittelst Deinen Freund. Falls Du das Geld vereinnahmst, könnte das zu weiteren Komplikationen mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz führen.

    Es könnte auch sein, dass Deine Überlegungen zu einem Angestelltenverhältnis Deines Freundes bei Dir führen.

    Und und und...legal scheint es (insoweit man das aus den Ausführungen erkennen kann) zu sein, nur die steuerlich korrekte Abbildung könnte zu Herausforderungen führen.


    Ich kann meinem Vorposter nur zustimmen, dass ist definitiv nicht pauschal beantwortbar.

  • Meine Fragen:

    1. Würde ein solches Angebot unseren legalen Vorschriften entsprechen?

    2. Würde ein solches Angebot unseren legalen Vorschriften auch dann entsprechen, wenn ich ausschließlich ein Seminar

    des britischen Trainers unter meinem Namen in Deutschland ohne Mehrwertsteuer anbiete?

    Wenn's nicht ganz so eilig ist, dann warte noch ein paar Tage. Am 31.November gibt's hier wieder kostenlose Rechts-, Unternehmens- und Steuerberatung!