Wenn Vorläufigkeiten / Steuerbescheid aufgehoben wurden

  • Das Finanzamt schreibt dich per Bescheid an und teilt dir die Aufhebung der Vorläufigkeit eines bestimmten (vorhergehenden) Bescheides mit. Entweder du legst dann Einspruch ein und hältst den Fall weiter offen oder du machst nichts und der ursprüngliche Bescheid wird bestandskräftig.


    Alle vorläufig festgesetzten Bescheide können rückwirkend geändert werden, sofern noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Der Fehler passiert dem Finanzamt allerdings sehr sehr selten.

  • Vielen Dank Thebat,

    allerdings bin ich jetzt etwas verunsichert. Ich meine, das Gleiche hab ich mir eigentlich auch gedacht, das man darüber ein Schreiben erhalten müsste. Ich hol mal ein bisschen aus.

    Die Vorläufigkeitsregel im Bescheid ist allgemein, sprich wenn sich die Gesetzeslage ändert. Macht das einen Unterschied?

    Die Frau im VLH Verein meinte, man bekommt da nicht extra Bescheid.

    Es hätte sich wohl für dieses Jahr die eine Vorläufigkeit geändert, erhalten hab ich aber noch nichts,mhh, sehr komisch.

    Bekomme ich nicht bescheid, weil ich im VLH bin und der Schriftverkehr an sie geht, oh Mann oh Mann?


    Irgendwie beantwortet diese Frau nicht richtig meine Fragen.

    Grüße

    Steffi

  • Die Vorläufigkeitsregel im Bescheid ist allgemein, sprich wenn sich die Gesetzeslage ändert. Macht das einen Unterschied?

    Du meinst, wenn wegen eines laufenden Verfahrens z.B. vor dem Bundesverfassungsgericht alle betroffenen Bescheide vorläufig ergehen? Ja, das dürfte einen Unterschied machen. In diesen Fällen muss die Vorläufigkeit nicht explizit aufgehoben werden, wenn der Steuerbescheid nicht geändert werden muss. Dient vermutlich der Vereinfachung, sonst müsste eine erhebliche Anzahl von Bescheiden versendet werden.

    Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__165.html, Absatz 2 letzter Satz.


    Ich finde die Regelung eigentlich ganz okay. Welchen Vorteil siehst Du in einer expliziten Nachricht?

  • Danke für die Antwort, erdnuss:).

    Ja, das ist zum Einen so.

    Ich meine, wenn ich's mir gerade richtig überlege, steht nicht hinter jeder Vorläufigkeit ein Gesetz, also muss man dann immer das Verfahren und den Ausgang abwarten und bekommt nur bescheid, wenn man nachzahlen muss, versteh ich das richtig.

    Ich weiß nicht, ich denke, wenn das vom Finanzamt die Regel ist, dass in den Bescheiden eine Vorläufigkeitssache drin steht, ist es vielleicht einfach so. Mach mir da vielleicht zuviel Gedanken. Aber ein Zweizeiler per Post wäre schon nicht verkehrt oder viell. noch besser ein Hinweis im Steuerbescheid, wo man die Aufhebungen nachlesen/nachschauen kann. Sonst steht man irgendwie in der Luft.

    Grüße

  • Vorläufigkeit nach § 165 AO ist allgemein, da gibt es keine Info nur ggfls. einen geänderten Bescheid bei Erfolg.


    Vorläufigkeit nach § 164 AO ist speziell/fallbezogen, da bekommst du einen Bescheid.

  • Ich kann Dir nicht folgen - verstehe Dein Problem nicht.


    Du hast ja offensichtlich einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Dieser kümmert sich darum, dass eventuell vorteilhafte Entscheidungen auch rechtzeitig umgesetzt werden. Solltest Du diesem nicht (mehr) vertrauen, kannst Du Dir einen Anderen suchen.


    Wenn Du die Steuer komplett in die eigene Hand nehmen willst, musst Du Dich entscheiden: Willst Du die Zeit in die Nachverfolgung der Verfahren investieren, die zu einer Vorläufigkeit geführt haben?

    Aufgrund der geringen Änderungsquote in der Vergangenheit würde ich die Zeit nicht investieren. Die bedeutenden Entscheidungen (z.B. Verzinsung) sind ohnehin in den Nachrichten und/oder im Forum nachzulesen.

  • An erdnuss: Ich wollte das Thema eigentlich nicht groß machen. Mir ging es nur um die Frage , bekommt man bei einer Änderung bescheid oder nicht. Das einzige, was ich möchte, es verstehen und nachvollziehen können. Ich bin froh und dankbar im VLH zu sein und ja die haben auch zu tun. Schon echt komische Welt, auf der einen Seite sind alle gestresst und wenn man gewillt ist, es zu kapieren, so dass weniger Fehler entstehen ( gerade wenn man gestresst ist), ist's auch nicht richtig. Deshalb gut, dass es das Forum und alles um Finanztip gibt.


    Danke


    Steffi

  • Es sollte echt ein Schulfach über Finanzen geben, anstatt dessen hat man Singen, Kunst etc, was man eigentlich als ein Kreativfach komprimieren kann.

    Oha, da machst Du ein Fass auf...


    Steuerberatung ist nicht ohne Grund sehr exklusiv gehalten. Dein Lohnsteuerhilfeverein kann ja auch nur sehr begrenzt aktiv sein.

    Dann auch noch Lehrende finden, die a) fachlich und b) didaktisch auf der Höhe der Zeit sind und c) in den Schuldienst streben (möglichst freiwillig), das wird hart. :huh: