Laut finanztip https://www.finanztip.de/gkv/v…zen-familienversicherung/
kann der Sparerfreibetrag von 801 Euro von den Kapitalerträgen abgezogen werden.
Laut TK
https://www.tk.de/techniker/le…sicherung-2005696?tkcm=ab
nicht (s.u.).
Was ist richtig?
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Zitat TK:
"Was zählt zum Gesamteinkommen?
Dazu gehören unter anderem
- Bruttoentgelt aus einer Beschäftigung (inklusive der zu erwartenden Einmalzahlung wie Weihnachtsgeld),
- Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- Einnahmen aus Kapitalvermögen (zum Beispiel auch Zinserträge aus einmalig gezahlten Leistungen wie Abfindungen und Lebensversicherungen),
- Renten, auch Hinterbliebenenrenten und ausländische Renten,
- steuerpflichtige Unterhaltszahlungen.
Nicht dazu zählen Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerpauschbeträge, Eltern-, Kinder- und Wohngeld, BAföG, steuerfreie Stipendien sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten."