Einkommensgrenze Familienversicherung

  • Laut finanztip https://www.finanztip.de/gkv/v…zen-familienversicherung/

    kann der Sparerfreibetrag von 801 Euro von den Kapitalerträgen abgezogen werden.


    Laut TK

    https://www.tk.de/techniker/le…sicherung-2005696?tkcm=ab

    nicht (s.u.).

    Was ist richtig?

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    Zitat TK:

    "Was zählt zum Gesamteinkommen?

    Dazu gehören unter anderem

    • Bruttoentgelt aus einer Beschäftigung (inklusive der zu erwartenden Einmalzahlung wie Weihnachtsgeld),
    • Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit,
    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
    • Einnahmen aus Kapitalvermögen (zum Beispiel auch Zinserträge aus einmalig gezahlten Leistungen wie Abfindungen und Lebensversicherungen),
    • Renten, auch Hinterbliebenenrenten und ausländische Renten,
    • steuerpflichtige Unterhaltszahlungen.

    Nicht dazu zählen Werbungskosten, Abschreibungen, Sparerpauschbeträge, Eltern-, Kinder- und Wohngeld, BAföG, steuerfreie Stipendien sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten."

  • "Werbungskosten" als Einkommen zu behandeln wäre ja noch seltsamer.

    Bedeutet dann wohl, dass Du (wie bei der Steuer auch) Werbungskosten, Abschreibungen und die bereits genannten Sparerfreibeträge vom Einkommen abziehen kannst. (?)