Arbeitsplatz 400km weit entfernt - gelegentliche "Vor Ort"-Arbeit absetzen

  • Hallo zusammen,


    der Standort meines Arbeitgebers ist ca. 400km von meinem Wohnsitz entfernt. Mit meinem Arbeitgeber ist vertraglich vereinbart, dass ich gelegentlich vor Ort sein muss, ansonsten aber von Zuhause arbeite. Dass ich vor Ort bin stellt also die Ausnahme dar.


    Dazu fahre ich an Tag 1 früh morgens los, übernachte im Hotel und fahre an Tag 2 nach der Arbeit wieder nach Hause. Die Hotelkosten möchte ich natürlich absetzen, genauso wie die Fahrtkosten.


    Jetzt handelt es sich dabei ja streng genommen nicht um eine Dienstreise, oder? Wie kann ich die entstandenen Kosten dennoch absetzen? Die Fahrtkosten kann ich sicher am einfachsten über die Fahrtkostenpauschale absetzen, aber da ist ja dann nur der Hinweg drin.


    Gibt es einen Weg, wie ich Hotelkosten + alle gefahrenen Kilometer von der Steuer absetzen kann? Im Netz finde ich nur Informationen zu Dienstreisen...


    VG und Danke!

  • Ich glaube, da bin ich dem gleichen Irrtum wie jogojogo im Buhl-Forum aufgesessen, dass Übernachtungen im Hotel die Bedingungen einer doppelten Haushaltsführung nicht erfüllen. Wenn das doch der Fall ist, dann kann ich ja alle Vorteile der doppelten Haushaltsführung genießen, also eben auch die Absetzbarkeit von Hin- & Rückweg sowie Kosten der Parktickets.


    Richtig? Falls ja, dann hat sich meine Frage tatsächlich schon geklärt. :)

  • Eindeutig ist dein Fall denke ich nicht und es wurde m.M. bei Buhl nicht abschliessend geklaert. Aber die relevanten Dinge werden diskutiert. Dort wird auch folgendes BFH Urteil erwaehnt:


    https://datenbank.nwb.de/Dokument/136580/


    Wenn, wie Lumix fragt, dein Arbeitsort der Standort des Arbeitgebers ist, dann wuerde ich DHF versuchen. Wenn nicht anerkannt sollten dennoch die Hotelkosten und km-Pauschale fuer die einfache Strecke anrechenbar sein.


    Wenn dein Arbeitsort zu Hause liegt, dann denke ich ist das eher eine Dienstreise.

  • Im Arbeitsvertrag steht eindeutig der Standort meines AG als Arbeitsort drin. Darüber hinaus existiert eine Vereinbarung (die aber erst deutlich später als der Arbeitsvertrag geschlossen wurde), die mir das Arbeiten von Zuhause erlaubt. Darin steht, dass ich meine Arbeit sowohl in der außerbetrieblichen Arbeitsstätte als auch in der betrieblichen Arbeitsstätte erbringen werde.


    Ich arbeite prozentual mehr von Zuhause als vor Ort - gilt damit die außerbetriebliche Arbeitsstätte als "Hauptort" und die DHF wäre dadurch nicht mehr möglich?

  • Ich arbeite prozentual mehr von Zuhause als vor Ort - gilt damit die außerbetriebliche Arbeitsstätte als "Hauptort" und die DHF wäre dadurch nicht mehr möglich?

    Verlaessliche Aussagen wird dir dazu vermutich nur ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein geben koennen. Meine Herangehensweise waere wohl: DHF versuchen, das Finanzamt wird dann schon mitteilen ob das so statthaft ist.