Neu angesetzte Grundsteuer

  • Guten Abend,


    war wohl einer der ersten, die den neuen Grundsteuerfragebogen via Elster übermittelt hat (für meine Eltern).

    Der letzte Grundsteuerbescheid datierte aus dem Jahr 2017 und hatte einen Bemessungswert von ca. 130 Euro.


    Wenn ich den neuen Bescheid nun richtige verstehe, den ich heute in der Post habe, beträgt dieser nun 234.- Euro.


    Wenn ich es weiter richtig verstanden habe, wird dieser Wert nun mit einem (von der Gemeinde noch festzusetzenden Faktor) multipliziert, ergibt dann die neue Grundsteuer.


    Gehe jetzt mal davon aus, daß der Faktor identisch bleiben wird, wie bisher, dh. ich würde fast das doppelte an Grundsteuer zahlen ? Oder ist zu erwarten, daß dieser Faktor sinkt und dann (wie es eigentlich ja mal ursprünglich geplant war) die Grundsteuer gleich hoch bleiben wird ?

    Möchte nur vermeiden, daß ich dem aktuellen Bescheid nicht widerspreche, weil ich vielleicht einen Fehler im Antrag hatte und später hier nicht mehr rauskomme ? Ideen, Vorschläge ?


    Grüße

    Robin aus Baden-Württemberg

  • Meines Wissens nach sollen die Grundsteuer-Einnahmen summarisch gleich bleiben, nicht aber im Einzelfall. Es wird 'Gewinner' und 'Verlierer' geben. Da jeder nun seine eigene Datenerhebung gemacht hat, kann die Gemeinde gar keinen Faktor ansetzen, der überall zum gleichen Effekt führt - dass sich nichts ändert.

  • Die Gemeinden wollten die neue Grundsteuer aufkommensneutral gestalten. Das ist aber nur eine leere Worthülse und am Ende wird der Hebesatz vielleicht minimal angepasst.


    Für BW

    https://steuerzahler.de/baden-wuerttemberg/grundsteuer/?L=0

    https://www.steuerzahler.de/fi…undgesetz__29.10.2020.pdf


    In BW muss es wie folgt für bewohnte Grundstücke aussehen damit alles korrekt ist:

    Grundstücksgröße mal Bodenrichtwert mal 0,00091 = Steuermessbetrag.


    Einspruch kann sich lohnen, wenn die Grundsteuer verfassungswidrig ist wie das oben genannte Gutachten darlegt. Vermutlich muss die neue Grundsteuer aber trotzdem gezahlt werden und der Einspruch wird vermutlich vor dem Beginn von Musterverfahren abgeschmettert. Eine Musterklage vom Bund der Steuerzahler ist geplant.


    Man müste dann gegen den Grundsteuerwertbescheid Einspruch einlegen, ohne Gewähr.

  • Hallo robin1860,

    Möchte nur vermeiden, daß ich dem aktuellen Bescheid nicht widerspreche, weil ich vielleicht einen Fehler im Antrag hatte und später hier nicht mehr rauskomme ?

    Prüfen Sie, ob alle Daten im Bescheid mit denen von Ihnen angegebenen Daten übereinstimmen. Falls ja – und Sie immer noch der Meinung sind, sie haben alle Daten richtig angegeben – hat m.E. ein Widerspruch keinen Sinn. Nur der Vollständigkeit halber, es gibt Hartcoregegner der Grundsteuerreform, die grundsätzlich und aus Prinzip zum Widerspruch raten.

    Gehe jetzt mal davon aus, daß der Faktor identisch bleiben wird, wie bisher, dh. ich würde fast das doppelte an Grundsteuer zahlen ? Oder ist zu erwarten, daß dieser Faktor sinkt und dann (wie es eigentlich ja mal ursprünglich geplant war) die Grundsteuer gleich hoch bleiben wird ?

    Wie werden die Gemeinde- bzw. Stadträte einer klammen Kommune entscheiden?


    Gruß Pumphut

  • na, mir gehts ja nicht um den Einspruch gegen die generelle Reform.

    Ich meinte damit, daß ich eben die Eingaben nach bestem Wissen und Gewissen angegeben habe, aber eben nicht sicher bin, ob alles so korrekt war. Wäre jetzt davon ausgegangen, daß in etwa das gleiche rauskommt wie vorher. Wenn ich jetzt keinen Einspruch einlege, akzeptiere ich ja den (vielleicht) von mir falsch gemachten Grundsteuerbescheid.

    Wäre es (plus minus 10 %) etwas mehr gewesen, wäre das ja ok gewesen, aber das doppelte ??

  • Die Wohnfläche wird heute anders berechnet als früher da sich die Normen geändert haben, da müsste man noch aufpassen. Ansonsten ist eben eigenes Pech, wenn etwas fehlerhaft ist. Das FA hat die Eingaben ja so übernommen wie eingegeben. Ein Einspruch bringt dann lediglich mehr Bedenkzeit.

  • Was hat sich da grundsätzlich geändert?

    https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnfl%C3%A4chenverordnung

    Unter anderem die Fläche unter Treppen.


    Hier sind ein paar Änderungen aufgeführt. Dann muss man noch schauen, ob die Wohnfläche nach DIN 277 berechnet worden ist. Es ist daher unter Umständen ungünstig Angaben aus älteren Dokumenten ungeprüft einzugeben.


    Auch: https://grundsteuer.de/steuere…k/wohnflaeche-nutzflaeche

  • Es ist, wie gesagt, vom Bund der Steuerzahler mit Haus & Grund mindestens vier Musterklagen bzgl. der neuen Grundsteuer geplant.

    Das Problem ist, wenn man auf seinen Bescheid Einspruch erheben will, muss das innerhalb von vier Wochen nach dem Eingang des Bescheids sein. Wenn man sich auf eines dieser Musterklagen berufen will, kann man sich nur auf eine dieser geplanten Klagen nur berufen, wenn diese schon eingereicht worden sind.

    Deswegen wird empfohlen, die Grundsteuererklärung so spät wie möglich einzureichen, damit man evtl. auf eine eingereichte Klage Einspruch erhaben kann.

    Mein Problem:

    Ich habe schon meine Grundsteuererklärungen eingereicht.

    Zwei Bescheide habe ich schon letzte Woche erhalten und die Einspruchzeit läuft :(

    Sicherlich werden die Klagen erst eingereicht werden, wenn meine Einspruchzeiten abgelaufen sind, keine Einspruch mehr auf diese Klagen einreichen kann und mein Einspruch erloschen ist :(

    Ich habe mit einem Rechtsanwalt von Haus&Grund gesprochen und hat mir das bestätigt.

    Seht Ihr eine Möglichkeit? Wie geht Ihr vor?

  • Spät Einspruch ohne Begründung einreichen.

    Dann Einspruch möglichst spät begründen.

    Weitere Begründungen nachreichen um das Verfahren zu verzögern.


    Wird dann aber trotzdem nicht klappen sich auf ein Musterverfahren zu berufen, da die Finanzgerichte langsam sind und man ein BFH-Verfahren braucht damit der Einspruch automatisch ruht. Bei einem Finanzgerichtverfahren kann der Einspruch ruhen, hier ist man von anderen Seite abhängig.

  • Hallo OZ,


    wenn die Klage eingereicht ist, kann man sich darauf berufen (soweit ich weiß).


    Kann man den Einspruch auch per eMail einlegen oder muss man das per Post machen?

  • Hallo OZ,


    wenn die Klage eingereicht ist, kann man sich darauf berufen (soweit ich weiß).


    Kann man den Einspruch auch per eMail einlegen oder muss man das per Post machen?

    § 363 Abs. 2 AO. Bei Verfahren vor Finanzgericht kann der Einspruch ruhen, ist von der Zustimmung des FInanzamtes abhängig. Bei Verfahren vor BFH, BVerfG und EuGH ruht das Verfahren automatisch.

  • Eventuell selbst klagen, mit dem Ziel, die Grundsteuer komplett zu Fall zu bringen...

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • hm, ich will mal anders fragen. Hat hier schon jemand den neuen Bescheid bekommen (aus Baden-Württemberg !) und kann mir sagen, wie seine Bemessungszahl verändert ist ?

    Nein, noch nicht... Kann auch gerne noch bis zur Musterklage des BdStZ auf sich warten lassen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • hm, ich will mal anders fragen. Hat hier schon jemand den neuen Bescheid bekommen (aus Baden-Württemberg !) und kann mir sagen, wie seine Bemessungszahl verändert ist ?

    Nein. Hatte ein paar Tage nach Start via ELSTER abgegeben und bisher noch nichts bekommen. Vermutlich sind die Sachbearbeiter im Finanzamt immer noch damit beschäftigt, die laut Presse, 50 bis 100 Telefonanrufe täglich (zuzüglich Mails) zu beantworten, die sich durch diesen Prozess ergeben.