Neu angesetzte Grundsteuer

  • wäre Euch dankbar, wenn Ihr nach Erhalt mal mitteilt, wie sich Eure Messzahl "verändert" hat. Hab meinen Eintrag bei Elster nochmals durchgesehen und keinen Fehler festgestellt. Scheint also zu passen.

  • Für BW: Grundstücksgröße mal Bodenrichtwert mal 0,00091 = Steuermessbetrag.


    So müsste es sein. Der Betrag ist in der Regel deutlich höher. Der Hebesatz müsste in vielen Städten deutlich nach unten angepasst werden. Ob das passiert steht in den Sternen.


    Alte Häuser mit großen Grundstücken in Regionen mit 800-1000 Euro Bodenrichtwert werden sonst das 3-5 fache zahlen müssen.

  • Ich habe die Erklärung fertig und auch schon meinen Bescheid erhalten. Bundesland NRW. - Raum Kempen/ Krefeld


    Anhand des Bescheides liegen wir knapp 100€ höher.

    Leider habe ich versäumt einen Einspruch einzulegen -.- .

  • Ich bitte vorab um Entschuldigung, aber ich erlaube mir, jetzt einmal zu schreien, weil das gleiche Zeug in (fast) allen Threads zur neuen Grundsteuer zu lesen ist:


    Der Grundsteuermessbetrag ist nicht die Grundsteuer.


    Der Grundsteuermessbetrag lässt keinen Rückschluss auf die künftige Grundsteuer zu.


    Wenn der Grundsteuermessbetrag höher ist als bisher, heißt das nicht, dass auch die Grundsteuer höher sein wird als heute. Es gibt Ländermodelle, z. B. Hessen, in denen der Messbetrag immer höher ist als bisher. Die Grundsteuer bemisst sich auch ab 2025 aus dem Produkt von Grundsteuermessbetrag und Hebesatz. Entscheidend ist also der Hebesatz und für den ist und bleibt die Gemeinde verantwortlich.

  • Wir haben unser Haus vor 4 Jahren gekauft.

    Ich kann noch fast 10 Jahre weiter Grundsteuer zahlen ohne dass die Summe der Zahlungen die damals fällige Grunderwerbsteuer übersteigt.


    Ich nenne das jetzt einmal ins Verhältnis setzen. ;)

  • Neuer Grundsteuermessbetrag in NRW liegt vor. Er erhöht sich um etwa 10 Prozent von 75 Euro auf 82 Euro. Dies ist dann die Basis für die Berechnung der Grundsteuer in den Kommunen.


    Diese ständige Klagerei ist für mich unverständlich. Die alte Bemessung basiert auf uralten Grundlagen, weshalb das Bundesverfassungsgericht ja auch Erneuerung gefordert hat. In 100 Jahren hat sich der Wert einer Immobilie und die Berechnung weiterentwickelt. In Zukunft soll wohl alle 6 Jahre eine Überprüfung erfolgen.

  • Und vor allem: Gegen was denn Einspruch einlegen?


    Ein Einspruch muss begründet werden. "Der Betrag ist mir zu hoch" ist keine Begründung.

    Keine gleichheitsgerechte Besteuerung anhand der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist ein zulässiger Einspruch und läuft im Endeffekt aufs gleiche hinaus.

  • "Ich wohne zu teuer und kann mir mein Haus nicht leisten!" ist eine inhaltliche Begründung für einen Einspruch? :/

    Früher wurde die bauliche Gesamtausstattung berücksichtigt. Heute gibt es dieses Merkmal nach meiner Kenntnis bei keinem Grundsteuermodell mehr. Die Villa mit kleinem Grundstück zahlt zukünftig weniger Grundsteuer als eine Bruchbude auf größerem Grundstück. Bisher war das seltener der Fall.


    Dazu gibt es bereits diverse Gutachten und es wird noch jede Menge Musterklagen dazu und zu anderen neuen Problemfällen geben.


    Ich kenne auch keine Reform der letzten Jahre, wo irgendwas billiger geworden ist. :D

    Ist also alles mit Absicht und nicht aufkommensneutral, manche werden 100-500% mehr Grundsteuer zahlen dürfen.

  • Wer eine Bruchbude auf einem großen Grundstück mit hohem Bodenrichtwert hat, dem steht es frei, sein Grundstück entsprechend zu teilen und einen Teil zu verkaufen. Damit kann man dann die Grundsteuer für die nächsten 100 bis 400 Jahre bezahlen.

    Dann hat das Gesetz aber seinen Belastungsgrund verfehlt.

  • Alte Häuser mit großen Grundstücken in Regionen mit 800-1000 Euro Bodenrichtwert werden sonst das 3-5 fache zahlen müssen.

    Wobei natürlich dann das Grundstück ohne Haus leicht eine Million wert ist, da reden wir nicht mehr von armen Leuten. Grundsätzlich finde ich die Orientierung am BR nicht verkehrt. Der Wert einer Immobilie wird faktisch vor allem über die örtlichen Grundstückspreise gesteuert und nur zum kleineren Teil über das darauf vorhandene Gebäude. Eine Luxusvilla in Hintertupfingen bei 50€ BR mag 2 Millionen im Bau gekostet haben. Verkaufen wird man sie zu dem Preis aber kaum können, denn potentielle Interessenten würden einfach selbst neu bauen.

  • Und vor allem: Gegen was denn Einspruch einlegen?


    Ein Einspruch muss begründet werden. "Der Betrag ist mir zu hoch" ist keine Begründung.

    Ganz einfach: Einspruch einlegen, "Begründung wird nachgereicht".

    Begründung so lange es geht herauszögern.

    Wenn Musterverfahren laufen, zur Begründung auf die Musterverfahren verweisen und um Ruhen des Verfahrens bitten.

    Fertsch.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Wobei natürlich dann das Grundstück ohne Haus leicht eine Million wert ist, da reden wir nicht mehr von armen Leuten. Grundsätzlich finde ich die Orientierung am BR nicht verkehrt. Der Wert einer Immobilie wird faktisch vor allem über die örtlichen Grundstückspreise gesteuert und nur zum kleineren Teil über das darauf vorhandene Gebäude. Eine Luxusvilla in Hintertupfingen bei 50€ BR mag 2 Millionen im Bau gekostet haben. Verkaufen wird man sie zu dem Preis aber kaum können, denn potentielle Interessenten würden einfach selbst neu bauen.

    Das Kapital ist aber gebunden. Und dass die Leute dann das Eigenheim verkaufen müssen, um die Grundsteuer zu zahlen, kann es ja auch nicht sein.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Das Kapital ist aber gebunden. Und dass die Leute dann das Eigenheim verkaufen müssen, um die Grundsteuer zu zahlen, kann es ja auch nicht sein.

    Man sollte vielleicht die Relation beachten. Über die Grundsteuer (bisherige Rechenmethode) habe ich Haus und Grundstück nach etwa 650 Jahren zum zweiten Mal bezahlt. Wenn diese jährliche Belastung das Problem sein sollte, dann weiß ich auch nicht mehr. Das mag bei der Taunusanlage 12 in Frankfurt anders aussehen, aber in groben Zügen wird man es verallgemeinern können.

  • Man sollte vielleicht die Relation beachten. Über die Grundsteuer (bisherige Rechenmethode) habe ich Haus und Grundstück nach etwa 650 Jahren zum zweiten Mal bezahlt. Wenn diese jährliche Belastung das Problem sein sollte, dann weiß ich auch nicht mehr. Das mag bei der Taunusanlage 12 in Frankfurt anders aussehen, aber in groben Zügen wird man es verallgemeinern können.

    Praktisches Rechenbeispiel an meinem Schwager:

    Stuttgart Stadtteil, Bodenrichtwert 2450 €. Grundstücksgröße schätze ich mal auf 250 m2. Macht bei Hebesatz 520 pro Jahr 2957,50 € an Grundsteuer.

    Ein stolzer Batzen... Klar verliert man nicht allein deswegen das Haus. Abbezahlt wäre hier aber schon nach knapp 100 Jahren, und zwar ein Grundstück, das mit der Grundsteuer schon zum zweiten Mal besteuert wird.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Jetzt mal Butter bei die Fische. Die endgültigen Steuern hängen von noch festzulegenden Hebesätzen ab. Auch wenn ich nicht an aufkommensneutral glaube, eine allgemeine verfünffachung wird sicherlich auch nicht kommen. Insofern ist bei allen Werten noch deutliche Luft nach unten und damit deutlich bezahlbarer.


    Und dann ist es eben so, dass die Grundsteuer Grundbesitz besteuert. Bei 2500€ BR ist das kleine Grundstück halt deutlich mehr wert als meine 700qm zu 100€. Und bevor ich mich über eine Grundsteuer von <1% aufrege, rege ich mich lieber über die Einkommenssteuer auf. Da nimmt mir der Staat viel mehr ;)

  • Jetzt mal Butter bei die Fische. Die endgültigen Steuern hängen von noch festzulegenden Hebesätzen ab. Auch wenn ich nicht an aufkommensneutral glaube, eine allgemeine verfünffachung wird sicherlich auch nicht kommen. Insofern ist bei allen Werten noch deutliche Luft nach unten und damit deutlich bezahlbarer.


    Und dann ist es eben so, dass die Grundsteuer Grundbesitz besteuert. Bei 2500€ BR ist das kleine Grundstück halt deutlich mehr wert als meine 700qm zu 100€. Und bevor ich mich über eine Grundsteuer von <1% aufrege, rege ich mich lieber über die Einkommenssteuer auf. Da nimmt mir der Staat viel mehr ;)

    Das ist natürlich richtig. Deshalb schrieb ich ja bei Hebesatz 520...

    Dein Grundstück ist übrigens auch deutlich mehr wert als meine 620 bei 55 €.

    Bei der EkSt sind wir uns einig, FlatTax wäre was feines...


    und falls es bei den 520% bleibt, sind 250 € Grundsteuer im Monat halt auch nicht wenig...

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    Grover Norquist