Neu angesetzte Grundsteuer

  • Ist aber auch mal wieder generell ein sehr deutsches Konstrukt. 3 Bescheide für die Grundsteuer und der letzte kommt 3 Jahre später, die anderen haben nur einen Monat Einspruchsfrist. Und man darf 3 Jahre rätseln, wie hoch die Grundsteuer am Ende sein wird.

  • Wie hoch die Grundsteuer sein wird, weiß keiner der Beteiligten, weder Finanzamt, Kommune oder steuerpflichtige Person. Wie auch, wenn ein Faktor erst in Zukunft kalkuliert wird?


    Es steht doch auch heute noch nicht fest, welche Typenklasse mein Auto hat, das ich im Jahr 2025 versichern will.

  • Wie hoch die Grundsteuer sein wird, weiß keiner der Beteiligten, weder Finanzamt, Kommune oder steuerpflichtige Person. Wie auch, wenn ein Faktor erst in Zukunft kalkuliert wird?


    Es steht doch auch heute noch nicht fest, welche Typenklasse mein Auto hat, das ich im Jahr 2025 versichern will.

    Man könnte dann aber die widerspruchsfrist erst beginnen lassen, wenn der Hebesatz feststeht.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Man könnte dann aber die widerspruchsfrist erst beginnen lassen, wenn der Hebesatz feststeht.

    Das ergibt noch weniger Sinn. Der Hebesatz wird kommunal festgelegt, die Grundsteuer ist Landes- und Bundesrecht. Dass man dann Einspruch einlegen können soll, weil die Kommune es mit den Hebesätzen übertreibt, wäre wirklich absurd.

  • Einfach ein absolutes Blödsinnssystem das sich die Bürokraten da ausgedacht haben. Man kann den Hebesatz auch einfach auf 50.000% festlegen und dann kann die Gemeinde sich die ganze Stadt günstig aus der Zwangsversteigerung kaufen.


    Dem Steuerwahnsinn sind eben Grenzen gesetzt und die Richterschaft sollte das nach Aufgabe des Halbteilungsgrundssatzes mal wieder klipp und klar sagen.

  • Das ergibt noch weniger Sinn. Der Hebesatz wird kommunal festgelegt, die Grundsteuer ist Landes- und Bundesrecht. Dass man dann Einspruch einlegen können soll, weil die Kommune es mit den Hebesätzen übertreibt, wäre wirklich absurd.


    Inwiefern wäre die Ermittlung des Messbetrages falsch (= nur dann ist der Einspruch zielführend), wenn der Hebesatz zu hoch ist?

    Vielleicht will der durchschnittsbürger sich dann erst den Bescheid anschaut.

    Einfach ein absolutes Blödsinnssystem das sich die Bürokraten da ausgedacht haben. Man kann den Hebesatz auch einfach auf 50.000% festlegen und dann kann die Gemeinde sich die ganze Stadt günstig aus der Zwangsversteigerung kaufen.


    Dem Steuerwahnsinn sind eben Grenzen gesetzt und die Richterschaft sollte das nach Aufgabe des Halbteilungsgrundssatzes mal wieder klipp und klar sagen.

    Ich hoffe so sehr, dass strategisch so geklagt wird, dass das neue System Ende 2024 gekippt wird...

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    Grover Norquist

  • lieber Himmel, wenn ich die Beiträge von wegen Klagerei schon lese, könnt ich kotzen. Genau deshalb, weil jeder gegen alles klagt, geht in Deutschland nix mehr voran. Hört doch mal das ständige Gejammer auf. Hier friert noch keiner....

  • lieber Himmel, wenn ich die Beiträge von wegen Klagerei schon lese, könnt ich kotzen. Genau deshalb, weil jeder gegen alles klagt, geht in Deutschland nix mehr voran. Hört doch mal das ständige Gejammer auf. Hier friert noch keiner....

    Lieber Robin, es ist Kennzeichen eines Rechtsstaats, dass man staatliche Entscheidungen nunmal überprüfen darf. Und gerade bei Kommunen wird da nun mal leider sehr viel nach "basst scho" und "dem Horst sein Bub" entschieden, an der Rechtslage vorbei.

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    Grover Norquist

  • Die Kommunen haben mit dem Messbetrag aber gerade gar nichts zu tun. Wenn Bedenken bestehen, dass die sich an der neuen Grundsteuer gesund stoßen werden (was sicher ein nicht ganz unbegründeter Verdacht ist), dann muss man sich dort beschweren. Es hat wenig Sinn, den Hund zu prügeln, wenn das Herrchen ein Störenfried ist. Wobei die Kommunen ja das neue System gar nicht brauchen, die können sowieso jedes Jahr über den Hebesatz nach Gutdünken hinlangen.

  • Die Kommunen haben mit dem Messbetrag aber gerade gar nichts zu tun. Wenn Bedenken bestehen, dass die sich an der neuen Grundsteuer gesund stoßen werden (was sicher ein nicht ganz unbegründeter Verdacht ist), dann muss man sich dort beschweren. Es hat wenig Sinn, den Hund zu prügeln, wenn das Herrchen ein Störenfried ist. Wobei die Kommunen ja das neue System gar nicht brauchen, die können sowieso jedes Jahr über den Hebesatz nach Gutdünken hinlangen.

    Nein, aber wenn man das neue System für falsch hält, ist gerade der Meßbescheid der richtige Anknüpfpunkt. Und hier in BaWü gibt es da durchaus Bedenken, die man teilen kann (gleiche Grundsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke bzw. Grundstücke mit 200qm-Villa oder 75qm-Häuschen)

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    Grover Norquist

  • Und hier in BaWü gibt es da durchaus Bedenken, die man teilen kann (gleiche Grundsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke bzw. Grundstücke mit 200qm-Villa oder 75qm-Häuschen)

    Gerade für BaWü teile ich diese Bedenken nicht. Fast überall im Ländle dürfte der Grundstückswert (Fläche x Bodenrichtwert) größer sein, als der Wert/Preis der eigentlichen Immobilie die drauf steht. Nicht umsonst heißt es ja auch Grundsteuer und nicht "Immobiliensteuer".

  • Nein, aber wenn man das neue System für falsch hält, ...

    Nicht alles, was jemand für falsch hält, muss deshalb auch verfassungswidrig sein.


    Und wenn Du es auch für verfassungswidrig hälst, warum hast Du nicht innerhalb der Jahresfrist Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz erhoben? Darüber könnte heute schon entschieden sein. Die gleiche Frage darf übrigens auch den Verbänden gestellt werden, die jetzt gegen die Regelung trommeln. Anstatt den effektiven, schnellen und direkten Weg zu gehen, wollen die sich lieber anhand von Einzelbescheiden durch die Instanzen klagen, mit einer Zeitperspektive von 10 Jahren ab Einreichung der ersten Klage. Was übrigens auch dafür spricht, dass die gar nicht an den Erfolg der (vielleicht) irgendwann einzureichenden Klagen glauben, sondern das eher als Werbeaktion für den eigenen Verband gedacht ist.

  • lieber Himmel, wenn ich die Beiträge von wegen Klagerei schon lese, könnt ich kotzen. Genau deshalb, weil jeder gegen alles klagt, geht in Deutschland nix mehr voran. Hört doch mal das ständige Gejammer auf. Hier friert noch keiner....


    Die Kommunen haben mit dem Messbetrag aber gerade gar nichts zu tun. Wenn Bedenken bestehen, dass die sich an der neuen Grundsteuer gesund stoßen werden (was sicher ein nicht ganz unbegründeter Verdacht ist), dann muss man sich dort beschweren. Es hat wenig Sinn, den Hund zu prügeln, wenn das Herrchen ein Störenfried ist. Wobei die Kommunen ja das neue System gar nicht brauchen, die können sowieso jedes Jahr über den Hebesatz nach Gutdünken hinlangen.

    Die Kommunen bestimmen über den Gutachterauschuss den Bodenrichtwert und damit maßgeblich den Grundsteuerwert. Ein Gegenbeweis zum Bodenrichtwert, der absolut willkürlich und unüberprüfbar ermittelt wird, ist beim Bundesmodell und in BW nicht zugelassen.


    Dieses verfassungswidriges Konstrukt könnte man eventuell über einen transparenten Gutachterauschuss heilen. Ist aber nicht vorgesehen. Seit 2022 ist die Anzahl der Bodenrichtwerte in vielen Kommunen auch explodiert, davor kamen Städte mit 3 Zonen aus, jetzt sind es z.B. ca. 30-50 für Kleinstädte.

  • Die Kommunen bestimmen über den Gutachterauschuss den Bodenrichtwert und damit maßgeblich den Grundsteuerwert. Ein Gegenbeweis zum Bodenrichtwert, der absolut willkürlich und unüberprüfbar ermittelt wird, ist beim Bundesmodell und in BW nicht zugelassen.

    Was soll diese perfide Desinformation? Die Bodenrichtwerte basierend in der Regel auf tatsächlich erfolgten Transaktionen!

  • Was soll diese perfide Desinformation? Die Bodenrichtwerte basierend in der Regel auf tatsächlich erfolgten Transaktionen!

    Und wenn in einer Zone lange Zeit keine Transaktion erfolgt ist, sind die Zahlen absolut unbrauchbar und gleichheitswidrig. Deine Desinformation kannst du dir sparen, da der Gutachterauschuss auch noch die Grenzen für die verschiedene Zonen zieht. Eine Begründung der verschiedenen Zonen findet sich nirgendwo. Wir wohnen am Hang mit Aussicht, ein paar Straßen weiter dürfen die Leute ohne schöne Aussicht ein kleines bisschen mehr Grundsteuer bezahlen. Begründung? Iss halt so. Super Sache.


    Es besteht weiterhin kein Einsichtsrecht bei dem Auschuss, ob der Bodenrichtwert ohne Transaktion oder die Zone korrekt ermittelt wurde. Und es gibt auch kein Rechtsmittel gegen den Bodenrichtwert allgemein und keinen zulässigen Gegenbeweis.


    Vielleicht ist es eine zu kleine Kommune oder hängt vom Bundesland ab. Bei mir sitzt dort niemand vom Landkreis.