Grundsteuerfestsetzungsbescheid NRW

  • Hallo Zusammen,


    ich habe heute meinen "Grundsteuerfestsetzungsbescheid" für die neue Grundsteuer bekommen.


    Viele Zahlen alles sehr verwirrend im ersten Augenblick.


    Quintessenz: Die neue Grundsteuermesszahl ist annhähernd so hoch wie die alte. Das kann jetzt gut oder schlecht sein, weil die Hebesätze ja noch nicht bekannt sind und erst 2024 von den Kommunen festgelegtw erden.


    Nun wird in manchen Artikeln im Internet dazu geraten vorsichtshalber Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, da die Einspruchsfrist nur 1 Monat nach bekanntgabe ist.


    Da die Messzahl ziemlich nahe an der alten ist frage ich mich, ob das überhaupt sinnvoll ist. Auf den Hebesatz habe ich ja so oder so keinen Einfluss (Kommunalwahlen mal abgesehen).


    Wie macht ihr das?

    Hat jemand von euch auch schon den Bescheid bekommen und geprüft?

    Oder ist eine annhähernd gleiche Messzahl ein Zeichen dafür, dass man alles falsch/richtig ausgefüllt hat? :S

  • Die Frage ist, ob ein Einspruch Sinn hat. Und das ist nur der Fall, wenn es an dem Bescheid etwas zu bemängeln gibt. Idealerweise rechnet man sich selbst aus, was anhand der eingegebenen Daten im Bescheid stehen müsste und vergleicht das dann mit dem, was das Finanzamt festgesetzt hat. Das ist alles kein Hexenwerk, sondern nur lesen und rechnen.

  • Manchmal fällt einem ein Fehler erst später auf. Verstreicht die Einspruchsfrist gibt es bei einem Fehler die nächsten 7 Jahre quasi keine Änderungsmöglichkeit. Ein Einspruch kann jederzeit ohne Kosten wieder zurückgenommen werden. Eine ähnliche Zahl bedeutet auch nicht, dass alles korrekt ist.

  • Meines Wissens muss man nicht in allen Fällen sieben Jahre warten - wenn sich Fehler im Grundstückswert um mehr als 15.000 Euro auswirken (bei einer Steuermesszahl von z.B. 0,31 sind das 4,65 Euro Auswirkung beim Grundsteuermessbetrag), gibt es eine weitere Korrekturmöglichkeit: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__222.html Absatz 3


    Das ist natürlich kein Grund, den Bescheid nicht jetzt schon nachzuprüfen und bei Bedarf Einspruch einzulegen.

  • Manchmal fällt einem ein Fehler erst später auf. Verstreicht die Einspruchsfrist gibt es bei einem Fehler die nächsten 7 Jahre quasi keine Änderungsmöglichkeit. ...

    Richtig. Aber wenn für den Einspruch keine plausible Begründung geliefert wird, und sei es nur, dass irgend ein Wert falsch eingegeben wurde, dann wird der Einspruch ein paar Wochen später zurückgewiesen. Und dann ist er auch für Jahre bestandskräftig

    .

    Entscheidend ist, dass der Bescheid geprüft wird, blind Einspruch einlegen nützt für sich genommen nichts.

  • Richtig. Aber wenn für den Einspruch keine plausible Begründung geliefert wird, und sei es nur, dass irgend ein Wert falsch eingegeben wurde, dann wird der Einspruch ein paar Wochen später zurückgewiesen. Und dann ist er auch für Jahre bestandskräftig

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    Entscheidend ist, dass der Bescheid geprüft wird, blind Einspruch einlegen nützt für sich genommen nichts.

    https://www.immobilienmanager.…gegen-verfassung-20052020

    Die alte Grundsteuer war verfassungswidrig, die neue ist es vielleicht auch. Mit dem Bundesmodell habe ich mich nicht sehr beschäftigt. Je nachdem kann man von etwaigen Musterverfahren aber nur profitieren, wenn man die Rechtskraft hemmt.