Immobilientransaktionen innerhalb der Familie

  • Eine Mutter (Rentnerin) möchte eine Immobilie, bzw. ein Grundstück (ca. 300qm) mit 2 Gebäuden (insgesamt ca. 210qm Wohnfläche) an ihre Tochter übertragen und dafür ca. 400.000€ erhalten. Eine der Immobilien ist vermietet (als Einzelhandelsgeschäft). Die zweite Immobilie ist z.Z. unbewohnt. Die Tochter möchte mit ihrem Partner dort einziehen und wohnen.

    Der Gesamtwert der Immobilie wurde durch das Ortsgericht und einen Makler auf ca. 400.000€ geschätzt.


    Mutter und Tochter wollen die Transaktion möglichst ohne Bank/Kredit über die Bühne bringen. Stattdessen soll ein monatlich geleisteter Betrag (ca. 1.400€) von der Tochter an die Mutter fließen, bis die Summe von ca. 400.00 beglichen ist.


    Der Fall findet in Hessen statt.


    Meine Fragen:

    Welches System ist für diese Art der Transaktion am sinnvollsten? Eine Schenkung, Mietkauf, Leibrente etc.

    Wichtig ist, dass alles auch vertraglich (bzw. notariell) geregelt ist.


    Es wird nicht nötig sein, dass die Tochter das Haus bspw. für eine Renovierung finanziell belastet.


    Da die Tochter und ihr Lebensgefährte (nicht verheiratet) sich den Kaufpreis teilen, muss auch geklärt sein, dass die Immobilie beiden Partnern gehört. Das muss nicht im ersten Schritt passieren, aber sollte doch recht bald nach der Überschreibung des Hauses passieren. Was kann man da tun?


    Wichtig sind in diesem Fall vor allem zwei Faktoren:

    1. Vermeidbare Kosten (z.B. Steuern) sollen so gering wie möglich gehalten werden.

    2. Es soll für alle Parteien (Mutter, Tochter, Partner) Rechtssicherheit bestehen.

    Mutter muss abgesichert sein, dass sie innerhalb des festgelegen Zeitraums ihre regelmäßigen Überweisungenn erhält.

    Tochter und Partner müssen beide im Besitz des Grundstücks sein, da sie beide in gleichen Teilen an der Finanzierung sind.


    Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antworten. Sollten Sie noch Fragen zum Sachverhalt haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

  • Schenkung ist doof, da dann die komplette AfA wegfällt.

    Ich würde einen ganz normalen Kauf machen gegen Verkäuferdarlehen. Das Darlehen der Mutter wird dinglich gesichert. Ich würde es auch marktgerecht verzinsen, der Steuersatz der Mutter sollte kleiner sein, als der der Tochter. Dafür kann ggf. der Kaufpreis etwas reduziert werden.

  • Kostenmäßig ist alles doof. In Hessen fallen 6% Grunderwerbsteuer an, dazu Notarkosten, Grundbuchgebühren, Kosten der Grundstücksteilung und die meisten Gemeinden lassen sich den Verzicht auf das Vorkaufsrecht inzwischen auch teuer bezahlen. Da kommt man bei einem Immobilienwert von 400.000 € locker auf Kosten von 32.000 € bis 36.000 €, je nachdem, was man alles beim Notar regeln und im Grundbuch absichern will. Diese Kosten entfallen fast vollständig, wenn der "natürliche" Übergang durch Erbfall abgewartet wird. Um die in die Wohnung einziehende Tochter z. B. wegen möglicher Investitionen abzusichern, gibt es effektive und preígünstige Möglichkeiten, dafür muss sie nicht sofort Eigentümerin werden.

  • ... fallen 6% Grunderwerbsteuer an, ...

    Kleine Korrektur: Bei Verkauf an die Tochter fällt keine Grunderwerbsteuer an.


    Wenn die Beiden das Objekt je zur ideellen Hälfte kaufen, findet auch keine Grundstücksteilung statt.


    Beim Erben kommen Kosten für einen Erbschein (oder notarielles Testament) hinzu. Löst hier aber sowieso nicht das beschriebene Problem.

  • erdnuss , Du hast absolut recht, das habe ich definitiv falsch formuliert.

    Der Beschenkte (oder Erbe) kann die AfA des Schenkers (Erblassers) fortführen.


    Aber eben auch nicht mehr. Die AfA der Mutter ist (vermutlich vor sehr vielen Jahren) auf Grundlage der damaligen Anschaffungskosten errechnet worden. Ebenso dürften von den 50 bzw. 40 Jahren schon ein großer Teil vorbei sein, so dass das Ende der AfA absehbar sein sollte.


    Bei einem Verkauf wird die AfA auf heutiger Grundlage neu berechnet. Das ist nach den Wertsteigerungen der letzten Jahre oft ein Vielfaches.