Rundfunkgebühren

  • Hallo,


    kennt sich jemand mit diesem Thema aus? Ich weiß, es ist nervig.

    Folgendes: Mein Lebenspartner und ich bewohnen eine Wohnung gemeinsam. Beide sind wir im Mietvertrag eingetragen. Ich erhalte eine Rente, bin Witwe. Mein Partner ist geschieden und hat das Merkzeichen RF (auch noch 100% AG). Er erhält eine kleine volle Erwerbsminderungsrente. Wer muss zahlen? Gruß Renate

  • Hallo, danke für die Antwort. Aber das Problem wird nicht aufgeführt. Eine Person hat 100% AG RF und die andere Person ist gesund. Beide sind im Mietvertrag aufgeführt, wer muss zahlen? Gruß

  • Hallo Renate2023,


    versuchen wir es einmal mit Logik. Die von Ozymandias verlinkte Seite lese ich als abschließende Aufzählung, wer von der Beitragspflicht befreit ist. Danach würde ich herauslesen, Ihr Partner ist von der Beitragspflicht befreit. Und zum Schluss steht:


    „Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags oder eine Befreiung von der Rundfunkbeitrags­pflicht kann sich auch auf andere Personen in Ihrer Wohnung auswirken.

    Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner sowie Ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr zahlen keinen zusätzlichen Beitrag, wenn sie mit Ihnen zusammen wohnen.“


    Sie wohnen zwar zusammen, aber Ihr Partner ist weder der Ehepartner noch eingetragener Lebenspartner.

    wer muss zahlen?

    Also Sie.


    Gruß Pumphut