Kündigung Wohngebäudeversicherung

  • Zuerst einmal vielen Dank für Ihre sehr wertvollen Hinweise !!!!


    Empfehlung

    Könnten Sie vielleicht darauf hinweisen, dass bei der Kündigung einer Wohngebäudeversicherung ein aktueller Grundbuchauszug aller Eigentümer bei einer WEG von der Versicherung - hier der Provinzial Rheinland - verlangt wird.

    In unserem Fall verlangt die Versicherung diese Unterlagen von allen Eigentümern kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist.

    Eine ordentliche Kündigung war fristgerecht allerdings ohne diese Grundbuchunterlagen erfolgt.

    Die Grundbuchstelle Bonn bestätigte, dass solche Vorgehensweise der Versicherungen häufig vorkommen.

  • Hallo Stnre1942,


    ich vermute, die Versicherung stützt sich auf § 144 VVG https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__144.html


    Die Regelung gilt für alle Wohngebäudeversicherungen, eben auch für große WEGs.


    In Ihrem Fall, hat der Verwalter bei der Kündigung des Versicherungsvertrages die Zustimmung aller ggf. noch vorhandenen Hypothekengläubiger beigelegt? Falls nicht und bei der Versicherung gibt es noch alte hinterlegte Informationen über Hypotheken, ist die Forderung nach einem aktuellen Grundbuchauszug sicherlich legitim.

    Die Versicherung erfüllt hier eine Rechtspflicht.


    Gruß Pumphut