Wohnriester bei Scheidung

  • Hallo zusammen,

    wir haben uns am 03.06.22 getrennt. Nun ist geplant, dass ich mit den beiden gemeinsamen Kindern im Haus wohnen bleibe und mein Nochmann zeitnah seine Wohnung bezieht.

    Leider haben wir vor 12 Jahren jeder einen Wohnriester zur Finanzierung der Immobilie abgeschlossen, was keine gute Idee war.Hat jemand von euch eine Ahnung was mit dem Wohnriester passiert, wenn mein Nochmann aus der Immobilie auszieht? Wird dieser seitens des Anbieters gekündigt?

    Wir werden beide zu gleichen Teilen Eigentümer bleiben und stehen ebenfalls zu gleichen Teilen im Grundbuch.

    Herzlichen Dank für eure Antworten.

  • Zu der eigentlichen Frage kann ich nichts beitragen.


    Aber ich erlaube mir die Anmerkung, dass die Ausssage im vorletzten Satz nach aller Erfahrung Traumtänzerei ist. Das nehmen sich alle vor, aber in 98% solcher Fälle funktioniert es nicht. Je nachdem, wie früh oder spät das beide Beteiligte einsehen, endet das entweder in einem geordneten Verkauf oder in einer Auseinandersetzungsversteigerung.

  • Danke für die Kommentare.


    Als Ergänzung: ich werde das Haus nur noch maximal zwei Jahre bewohnen, bis die Kinder mit der Schule fertig sind. Danach soll das Haus verkauft werden.

  • Danke für den Tipp.

    Spekulationssteuer entfällt wegen der 10 Jahresfrist.

    Ich werde ihm seine Hälfte nicht abkaufen, da hätte ich Riester für beide Verträge am Bein.

    Das ist kein Haus der Welt wert.

  • "Warum? Wegen Spekulationssteuer? Das trifft doch dann nur die evtl. (!) Wertsteigerung, oder?>"


    Ja.


    "Spekulationssteuer entfällt wegen der 10 Jahresfrist."


    Nicht, wenn du ihm die Haushälfte abkaufst. In dem Fall musst du beim Verkauf aufpassen, dass du vorher lange genug in der abgekauften Haushälfte gewohnt hast (Frist beginnt ab Kauf zu laufen). Also lass dich da zu nichts drängen.

  • "Spekulationssteuer entfällt wegen der 10 Jahresfrist."


    Nicht, wenn du ihm die Haushälfte abkaufst. In dem Fall musst du beim Verkauf aufpassen, dass du vorher lange genug in der abgekauften Haushälfte gewohnt hast (Frist beginnt ab Kauf zu laufen). Also lass dich da zu nichts drängen.

    Allerdings keine 10 Jahre sondern im günstigsten Fall 1 Jahr und 2 Tage.

    Tigermom Lass dich im Zweifel von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten. Im Vergleich zu möglicherweise zu zahlender Steuer sind die Kosten dafür Peanuts.

  • Dankeschön. Ich werde ihm seine Hälfte nicht abkaufen. Das Haus ist auf Dauer zu groß.

    andiii_98 wie kommen Sie auf 1 Jahr und 2 Tage?


    Förderschädliche Verwendung wird es nicht geben, da ich plane ein anderes Objekt käuflich zu erwerben.


    Den Fachanwalt werde ich ebenfalls hinzuziehen. Lieber in den anwaltlichen Rat investieren als in Riester.

  • 1 Jahr und 2 Tage nur dann, wenn sie ihrem Ex die Hälfte abkaufen sollten. Andernfalls sind sie beide nach 12 Jahren längst aus der Spekulationsfrist heraus.


    Die Selbstnutzung für einen steuerfreien Verkauf beträgt in dem Fall 1 volles Jahr und jeweils 1 Tag im Jahr davor und danach.


    Kauf am 30.12.22 - Selbstnutzung 1 Tag

    In ganz 2023 Selbstnutzung

    Verkauf am 02.01.2024 - Selbstnutzung 1 Tag


    -> keine Steuer