Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit der Gas-Soforthilfe der Bundesregierung besteht bei uns die Frage, wie werden Flüssiggaskunden in diesem Sinn "entschädigt".
Ihrer geschätzten Antwort entgegensehend verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Rainer Gase