Freistellungsauftrag für das Wertpapierdepot

  • Mich würde folgendes interessieren.

    Wenn die realisierten Verluste im Depot wesentlich größer sind, als die Gewinne nebst Dividendenzahlungen , kann ich dann den Freistellungsauftrag (Sparerfreibetrag) für dieses Depot dieses Jahr auf Null setzen, ohne negativen Auswirkungen, was die Steuer anbelangt?

  • Wurden Teile der FSA denn schon für Gewinne und oder Dividenden in Anspruch genommen?

    Ich bin ehrlich gesagt überfragt, ob schon verwendete Teilbeträge des FSA rückwirkend wieder freigeräumt werden können, um diese dann doch lieber mit Verlusten verrechnen zu lassen und den FSA woanders nutzen zu können.

    Würde aber vermuten, dass nur die noch nicht verwendeten Teile des FSA woanders genutzt werden können.

  • Wurden Teile der FSA denn schon für Gewinne und oder Dividenden in Anspruch genommen?

    Ich bin ehrlich gesagt überfragt, ob schon verwendete Teilbeträge des FSA rückwirkend wieder freigeräumt werden können, um diese dann doch lieber mit Verlusten verrechnen zu lassen und den FSA woanders nutzen zu können.

    Würde aber vermuten, dass nur die noch nicht verwendeten Teile des FSA woanders genutzt werden können.

    Glaube ich nicht. Was verwendet wurde, reduziert den verbleibenden Sparerfreibetrag. Ist doch aber auch nicht so schlimm. Über die Steuererklärung kann man doch alles 'begradigen'.

  • Mich würde folgendes interessieren.

    Wenn die realisierten Verluste im Depot wesentlich größer sind, als die Gewinne nebst Dividendenzahlungen , kann ich dann den Freistellungsauftrag (Sparerfreibetrag) für dieses Depot dieses Jahr auf Null setzen, ohne negativen Auswirkungen, was die Steuer anbelangt?

    Andere Möglichkeit ist Freistellungsaufträge so lassen und bei der Steuererklärung berücksichtigen.

  • Glaube ich nicht. Was verwendet wurde, reduziert den verbleibenden Sparerfreibetrag. Ist doch aber auch nicht so schlimm. Über die Steuererklärung kann man doch alles 'begradigen'.

    Also glaubst du doch. ist doch das gleiche was ich geschrieben habe.

    Ich würde da auch keinen Zirkus veranstalten.
    Aber es gibt ja Leute, die keine Steuererklärung abgeben (wollen).

  • Also glaubst du doch. ist doch das gleiche was ich geschrieben habe.

    Ich würde da auch keinen Zirkus veranstalten.
    Aber es gibt ja Leute, die keine Steuererklärung abgeben (wollen).

    Ich bezog mich auf "... rückwirkend wieder freigeräumt ...".
    Dann sind wir uns ja einig. :)

  • Danke für euere Antworten! Der Hintergrund ist der, dass ich den Steuerfreibetrag bei anderen Geldanlagen benötigen würde und deshalb den im Depot möglichst klein halten möchte. Ich habe bereits Dividenden bekommen und auch Kursgwinne realisiert, aber die sind um einiges niedriger,als die Verluste, die ich auch tatsächlich durch Verkauf gemacht habe.

  • Hier sind einige Themen vermischt

    1. Nicht alles lässt sich mit allem verrechnen. Aktienverluste mit Aktiengewinnen, etc aber nciht ETF-Verluste mit Dividenden

    2. Die meisten Broker machen regelmäßig eine sogenannte Steuerverprobung, d.h. wenn man erst mit Gewinn verkauft und dann etwas mit Verlust, wird eine zuviel abgeführte Steuer zurückerstattet. Details finden sich beim entsprechenden Broker

    3. Wenn man einen FSA noch nicht in Anspruch genommen hat, kann man ihn auch zu einem anderen Depot übertragen. Dort wird dann eventuell eine Steuerverprobung durchgeführt

  • Wurden Teile der FSA denn schon für Gewinne und oder Dividenden in Anspruch genommen?

    ...

    Würde aber vermuten, dass nur die noch nicht verwendeten Teile des FSA woanders genutzt werden können.

    Nein, die Verlustverrechnung geht der Freistellung vor. Bisher schon besteuerte Gewinne wird die Bank - falls noch nicht geschehen - bis spätestens zum Jahresende steuerlich neu abrechnen. Abgezogene Steuern gibt es dann direkt von der Bank zurück und nicht erst nächstes Jahr vom Finanzamt und der schon in Anspruch genommene Freibetrag wird wieder "frei".

  • Du kannst doch vermutlich online die aktuelle Ausnutzung Deines Freibetrages abrufen. Ggf. steht das auch auf der letzten Wertpapier-Abrechnung. Falls Deine Verluste mit Gewinnen verrechenbar waren, ist Deine Ausnutzung jetzt Null. Dann kannst Du Deinen Freibetrag auch auf Null setzen und woanders nutzen.


    Falls Deine Freibetragsausnutzung x>0 ist, kannst Du auch (nur) auf diesen Betrag x Deinen Freibetrag reduzieren.