Wertpapier gleich Aktie?

  • Ich habe eine lange und paar kurze Definitionen dazu gefunden:


    Ein Wertpapier ist eine Aktie, die einen Anteil an einem Unternehmen verbrieft. Der Anleger, der eine Aktie erworben hat gilt somit als Miteigentümer eines Unternehmens. Als Miteigentümer verfügt er dann auch über das Recht, die Geschicke dieses Unternehmens zu gestalten – zumindest in dem Maße, die einem Aktionär zustehen und seinem Beteiligungsverhältnis entsprechen (Stimmrecht in der Hauptversammlung, Bezugsrecht an jungen Aktien bei Kapitalerhöhung, Dividendenrecht usw.). Weiters hat der Miteigentümer Anspruch auf eine Dividende (Auszahlung des Gewinnes einer Aktie), natürlich kann aber auch ein Kursverlust zustande kommen. Die Aktie gilt als eine Urkunde, in der festgelegt wird, dass der Besitzer einen Anteil am Grundkapital eines Unternehmens und damit an dessen gesamten Vermögen (Liegenschaften, Fabrikgebäude, Maschinen, Werksanlagen, Lager usw.) besitzt. Fortlaufend aus dem Wechselspiel von Angebot und Nachfrage an der Börse bildet sich der Preis einer Aktie. Die Wertzuwächse bzw. Werteinbußen im Vermögen des Unternehmens, aber auch die Erwartung an die zukünftige Entwicklung der Aktiengesellschaft werden durch den Kurswert der Aktie repräsentiert. Die höchsten Ertragsaussichten bieten im langfristigen Bereich die Aktien. Allerdings sind Aktien sehr risikoreich. Es ist zwar bei Aktien eine jederzeitige Verfügbarkeit möglich, jedoch muss immer mit Kursverlusten gerechnet werden.
    (Quelle: http://www.mein-wirtschaftslex…/a/aktie---wertpapier.php)


    Andere Definitionen:


    Ein Wertpapier ist in Form einer Urkunde verbrieftes Vermögensrecht, zu dessen Ausübung der Besitz der Urkunde nötig ist. Nur gegen Vorlage und Rückgabe des Wertpapiers ist, abgesehen von dem Fall der Kraftloserklärung bei abhanden gekommenen Wertpapieren, der aus der Urkunde Verpflichtete zur Leistung verpflichtet. Die Entwickung an den Finanzmärkten hat allerdings zu einer Ausweitung dieser traditionellen Sichtweise geführt: So definiert das Wertpapierhandelsgesetz die verschiedenen Wertpapierarten auch dann als Wertpapier, wenn für sie keine Urkunden ausgestellt sind und sie als Wertrechte auftreten.
    (http://wirtschaftslexikon.gabl…ertpapier.html#definition)


    Eine Aktie ist ein Anteil an einer Aktiengesellschaft, der entsprechende Mitgliedschaftsrechte verbrieft. Die Aktie dient der AG zur Beschaffung von Eigenkapital.
    (http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/aktie.html)


    Hier sind noch einige gut erklärte Folien: http://www.schule.at/fileadmin…ateien/BW/Wertpapiere.pdf