Heizung gemietet

  • Hallo,

    Ich bin neu hier und habe ein Problem. Ich habe eine neue Heizungsanlage von Viessmann im März 2022 gemietet. Lt Angebot sollte die ca. 9.000€ kosten incl. Wartungsvertrag, Schornsteinfegerkosten und Reparaturen. Auf 10 Jahre zu 144€ monatlich.

    Jetzt haben wir unser Haus verkauft. Ich wollte den Vertrag ablösen. Nun schrieb mir die Firma ich soll zum 31.12.2022 12.500€ zahlen .

    Eine Aufschlüsselung der Kosten haben die verweigert.sowas kann doch nicht rechtens sein, oder?

    Hoffe auf viele qualifizierte Antworten und Hilfe.


    Maggie

  • Da wird eine gewisse vorfälligkeitsentschädigung drin sein.


    144€ pro Monat über 10 Jahre … ist ja schon etwas mehr als die reinen 9000€


    Machen Banken ja auch wenn Sie ihren Kredit frühzeitig kündigen.

  • Warum mietet jemand eine Heizung auf 10 Jahre, wenn das Haus ein paar Monate später verkauft wird? Durch solche Geschäfte stolpert man doch nicht nach dem Zufallsprinzip.


    Von Viessmann halte ich ja aus Erfahrung nicht viel, aber das Angebot sieht doch ausgesprochen kulant aus. 10 Jahre zu 144 € monatlich ergibt 17.280 €, wenn davon bis Jahresende 9 Monatsraten bezahlt sind, dann verbleiben ziemlich genau 16.000 €, die Viessmann noch zustehen. Wenn das mit 12.500 € abgelöst werden kann, würde ich mich nicht beschweren. Die wären sicher auch damit einverstanden, wenn der Mietvertrag erfüllt werden würde.

  • Hallo maggie,


    ich will die Frage einmal rumdrehen. Die Rechnung 144*12*10= 17.280 € haben Sie vor Vertragsabschluss sicherlich auch gemacht. Warum haben Sie zu einem fast doppelten Preis abgeschlossen, wenn das Angebot angeblich lautete:

    Lt Angebot sollte die ca. 9.000€ kosten incl.(!) Wartungsvertrag, Schornsteinfegerkosten und Reparaturen.

    Bevor Sie sich aufregen, lesen Sie bitten das Angebot und den Vertrag nochmals gründlich durch. Vielleicht ergeben sich da weitere Hinweise, die die Differenz auflösen.


    Gruß Pumphut


    Ps: @DarkSoul: es gibt keine dummen Fragen.

  • es gibt keine dummen Fragen.

    Dachte ich auch, wurde aber leider mehrfach eines besseren belehrt. Wer mehr als eine Bürgerversammlung oder Stadtratssitzung ö. ä. gesehen hat, der wird zu einem ähnlichen Schluss kommen.


    Den Vorschlag kann ich aber nur unterstreichen. Irgendwo im Vertragswerk wird die Lösung schlummern.

  • Ps: @DarkSoul: es gibt keine dummen Fragen.

    Ps zum Ps:

    Es gibt keine dummen Fragen.

    Also kann es auch keine Dumme-Fragen-Steller geben.


    Gleichwohl: Dumme Fragensteller gibt es zuhauf. Natürlich nicht in diesem Forum:)

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Ich habe die Heizung gemietet, weil zu dem Zeitpunkt nicht wusste das es so läuft und wir verkaufen.

    Das heißt also, dass die Entscheidung zum Verkauf des Hauses auch dann so gefallen wäre, wenn man die Restforderung des Heizungsvermieters gekannt hätte? Dann ist es doch OK.

    Anderenfalls hätte man natürlich gleich zweimal mit Zitronen gehandelt.

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    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • War der Verkauf denn schon geplant als die Mietung abgeschlossen wurde?

    Warum da nicht gefragt?

  • War der Verkauf denn schon geplant als die Mietung abgeschlossen wurde?

    Warum da nicht gefragt?

    Die maggie wird sich wohl nicht mehr melden. Weils an der Wunschanwort gemangelt hat - bisher jedenfalls?

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    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hallo maggie,


    ich vermute, dass der Entschluss zum Verkauf des Hauses einige Monate nach Fertigstellung auf ungewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Derzeit dürfte wohl jeder Euro mehr weh tun.

    Wäre es nicht eine Variante, der Käufer übernimmt den Mietvertrag? Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Vermieter der Heizung damit einverstanden wäre.


    Gruß Pumphut

  • Der Käufer wird keine große Lust haben, für eine Heizung jahrelang zu zahlen, die er bereits mit dem Haus gekauft hat, siehe §§ 93, 94 Abs. 2 BGB. Dass die Heizungsanlage wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes ist, hat der BGH schon entschieden. Weshalb übrigens auch die Vertragskonstruktion von und mit Viessmann durchaus zweifelhaft ist.

  • Der Verkäufer wird das Haus inkl. der Heizung gekauft haben. Warum sollte er nun noch den Mietvertrag übernehmen? Und Verkäufer nachträglich nach dem Verkauf die Heizung ausbauen - das dürfte schwer werden.


    Der Mietvertrag setzt sich m.E. aus folgenden Positionen zusammen:


    - Anlage

    - Wartung

    - Schornsteinfeger

    - Reparaturen

    - Zinsen


    Ganz am Ende der Mietzeit ist dann ggfls. noch ein Restwert zu zahlen, sofern man die Anlage übernehmen möchte.


    Nach dem Wunsch nach vorzeitiger Vertragsauflösung fallen die mittleren 3 Positionen weg. Bleibt die Anlage mit 9.000 Euro + 3.500 Euro Zins/Bearbeitungspauschale.


    Da die Heizung mit ziemlicher Sicherheit Bestandteil des Hauses und somit des Kaufvertrages ist, muss der Verkäufer m.E. die Anlage sogar zwingend kaufen. Es kann ja nicht sein, dass der Käufer im guten Glauben ein Haus erwirbt und man ihm dann im Nachgang die Heizungsanlage ausbaut.

  • Weshalb übrigens auch die Vertragskonstruktion von und mit Viessmann durchaus zweifelhaft ist.

    Da ist nichts zweifelhaft. Genau solche Verträge gibt es auch mit anderen Dingen: Wärmepumpe, PV-Anlage,...

    Wenn das Haus verkauft wird hat der Käufer i.d.R. Die Möglichkeit den Vertrag zu übernehmen.

    Möchte er das nicht ist der "Mieter" zur Zshlung der Restsumme verpflichtet.

    Wie sich diese Berechnet ist aber individuell im Vertrag geregelt.


    Ich müsste also die Summe selbst zahlen oder versuchen die "Lücke" über einen höheren Immobilien Erlös zu decken.