LVM Erstattet nicht die Beiträge, Fehler bei Finanztip ?

  • Laut Finanztip Artikel sollen imgegensatz zu 2021, in 2022 die LVM auch eine Beitragsrückerstattung machen, falls man weniger Kilometer gefahren ist.

    Dies kann ich so nicht bestätigen.

    Bei meiner bitte um Beitragsrückerstattung kam als Antwort

    Hallo Herr xxx,

    rückwirkend können wir Ihre Fahrleistung nicht reduzieren.


    Hat jemand änliche Erfahrung. Kann Finanztip den Artikel berichtigen ?

  • Dafür dann bitte eine email an die Redaktion.

    Hier ist der Austausch für Laien die Redaktion mal schaut ist selten.


    Gründe für Ablehnung sind vielfältig und dennoch kann der Artikel korrekt sein. Müsste mal genau geprüft werde.

  • Ich würds ja gerne weiterleiten aber wo finde ich die email der Redaktion ?

    Bzw. wie kann man das den an Xenia weiterleiten... ich will keinen Pinwandeintrag machen oder so..... gibts nicht einfach einen Button weiterleiten....

  • Ich würds ja gerne weiterleiten aber wo finde ich die email der Redaktion ?

    Bzw. wie kann man das den an Xenia weiterleiten... ich will keinen Pinwandeintrag machen oder so..... gibts nicht einfach einen Button weiterleiten....

    Sie ist doch schon getaggt. Also einfach abwarten. Es wird sich gekümmert. :saint:

  • Ich würds ja gerne weiterleiten aber wo finde ich die email der Redaktion ?

    Bzw. wie kann man das den an Xenia weiterleiten... ich will keinen Pinwandeintrag machen oder so..... gibts nicht einfach einen Button weiterleiten....

    hat LebenimSueden schon für dich erledigt - mit dem @ vor der Xenia

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Auf der Website … unten „Kontakt“ findet sich dann …


    oder schreibe uns eine E-Mail an redaktion[at]finanztip.de

  • Hi Xenia,
    es war nur ein Satz: (Und ich denke das ich kein Sonderfall, da ich in den letzten Jahren weder einen Unfall noch einen Sachschaden hatte)
    Hallo Herr xxx,

    rückwirkend können wir Ihre Fahrleistung nicht reduzieren. Wir können diese

    zu sofort oder zum 01.01.2023 ändern.

    • Offizieller Beitrag

    Hi Quitscheente ja, LVM hat sich bei unserer Expertin Kathrin zurückgemeldet.

    Also im Prinzip ist der Wortlaut:

    "Eine rückwirkende Korrektur der Fahrleistung zum 01.01. des laufenden Versicherungsjahres ist bei uns die Praxis. Wir gehen daher davon aus, dass es sich bei den Ihnen vorliegenden Rückmeldungen um Einzelfälle handelt, die wir uns ohne Hintergrundinformationen nicht erklären können und welche individuell zu prüfen sind."


    Deshalb können wir Dir an dieser Stelle ans Herz legen Dich bei LVM zu melden und das zu klären. Und vor allem: Bleib hartnäckig. Ein Satz ohne jegliche Begründung ist halt leider nicht ausreichend :D (aber wir wissen hier im Moment auch nicht, ob bei Deinem Fall vielleicht doch etwas gegen eine Anpassung spricht..)


    Hier die Kontaktdaten: Kfz-Vertragshotline 0251 702-4797 oder dann halt per Mail an k-vertrag@lvm.de


    Wir wünschen Dir viel Erfolg und gerne hier nochmal updaten, wenn Du's - hoffentlich - klären konntest

  • Geht es denn bei Quitscheente überhaupt um das laufende Jahr oder um frühere Jahre? Denn die "sofortige" Änderung, also mit Wirkung ab 2022, wurde ja ausdrücklich angeboten.

  • Bei der sofortigen Änderung war gemeint das ich quasi ab jetzt die Kilometerklasse (also sofort) oder erst zum 1.1.2023 wechseln kann. (Aber nicht das ich die nichtgefahreren Kilometer erstattet bekommen.

    Habe für das jahr 2022 12TKM frei und bin bis jetzt < 6TKM gefahren....

    Habe den Wortlaut mal kopiert und an meinen zuständigen LVM Orstbetreuer geschickt. Mal sehen wie die mir Antworten..... Ansonsten werde ich in zukunft immer die kleinste KM Klasse angeben und jedes jahr nachmelden wenn ich die überschreite.....