Hallo zusammen.
Ich hatte mich mich Überstunden, deren Vergütung und wann sie überhaupt zu leisten sind beschäftigt.
In meinem Fall ist in einem TV geregelt, dass Überstunden angeordnet werden können. Soweit so gut, allerdings ist das Monatsentgelt so zu bezahlen, dass nur die Regelarbeitszeit vergütet wird. Hat man diese oder mehr im Monat erreicht, wird das Monatsentgelt ausgezahlt. Somit wird nur 100% und nie mehr bezahlt.
Nun gibt es noch eine Überzeitzulage, die um die 4,5€ beträgt.
Nach meinem Verständnis werden Überstunden somit um einiges schlechter als "normale" Stunden bezahlt.
Somit könnte mein AG (Da ich Montag - Sonntag arbeiten kann) 48h die Woche aufzwingen (da dass die 8h täglich aus dem ArbZG sind), und mir die Stunden über meiner Regelarbeitszeit von 40h (also 8h) schlechter Bezahlen, oder sehe ich das falsch?
Zumindestens lese ich das genauso, wenn ich mir diesen Finanztip Artikel ansehe: https://www.finanztip.de/arbei…szeitgesetz-ueberstunden/
Im TV steht zwar noch, der Arbeitnehmer soll durchschnittlich an 5 Tagen der Woche arbeiten, aber das ist nur eine "Soll" Bestimmung, kein "Muss". Somit kann der AN auch an 6 Tagen der Woche arbeiten im Durchschnitt.
Versteh ich hier was grundlegend falsch? Ich frag die Tage auch mal beim Betriebsrat nach, weil sich das irgendwie nicht richtig anhört, man könnte sich ja quasi nicht wehren.
LG Jonas