Hallo,
ich habe bisher immer meine (freiwillige) Steuererklärung 4 Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr abgegeben um möglichst viel von den 6% Zinsen vom Finanzamt auf die Steuererstattung zu erhalten, sprich Ende 2021 habe ich meine Steuererklärung für 2017 abgegeben. Nun hatte ja im Sommer 2021 das Bundesverfassungsgericht die jährlichen 6% auf Steuernachforderungen und -erstattungen für verfassungswidrig erklärt, weshalb ich auch davon ausgegangen bin keine Zinsen mehr auf meine Erstattung zu erhalten und tatsächlich im Steuerbescheid im Januar 2022 mit ca. 1000 € Steuererstattung wurden keine Zinsen vom Finanzamt aufgeführt. Was bis heute leider völlig an mir vorbeigegangen war, ist dass das Bundeskabinett am 30. März 2022 eine Neuregelung des Zinssatzes erst für Verzinsungszeiträume ab 1. Januar 2019 getroffen hat und nun doch bis Ende 2018 noch die 6 % Zinsen gelten. Schuldet mir das Finanzamt nun die Zinsen für die Erstattung von 2017? Wie kann ich diese einfordern/nachfordern? Oder habe ich schlicht Pech gehabt, weil ich es erst jetzt gemerkt habe?
Vielen Dank,
Carla