Anrechnung einer "Schenkung"

  • Hallo!

    Je mehr ich google, desto mehr bin ich verwirrt. Daher meine Hoffnung, hier etwas mehr Klarheit zu finden...


    Mein Vater ist nun im Pflegeheim.

    Ich muss vorausschicken, dass nicht ich sämtliche Vollmachten bez. meines Vaters habe sondern meine Schwester. Sowohl bei der Wahl des Pflegeheims als auch bei der Ausstattung wurde aus den Vollen geschöpft. Zwei-Raum-Zimmer mit Ausblick, alle Optionen, die das Pflegeheim anbietet, wurden gebucht.


    Da es in der Pflege leider immer teurer wird und ich keinen Einblick in die finanzielle Situation meines Vaters bekomme, sehe ich irgendwann die Situation kommen, dass seine Rente nicht mehr reicht, um alle Pflegekosten zu tragen. Zu diesem Zeitpunkt wäre ich dann möglicherweise in der Pflicht, Pflegekosten zu übernehmen.

    Die Berechnung ist auf den ersten Blick recht eindeutig - über 100.000€ Jahreseinkommen, diverse Abzüge etc. Privatvermögen wie z.B. Sparrücklagen werden hier nicht angegriffen.

    Unklar ist mir aber folgendes:


    Inwieweit wird das Einkommen meiner Frau bei der Ermittlung herangezogen? Eigentlich heißt es doch, dass man für Schwiegereltern da nicht haften muss.


    Was ist mit einer größeren Geldsumme, die ich vor ein paar Jahren von meinem Vater bekommen habe (Erlös aus dem Verkauf seines Hauses, keine offizielle Schenkung) und die nun als Sparrücklage angelegt ist? Wird diese vom Amt zurückgefordert, um die Pflege zu finanzieren?


    Ich würde mich sehr über ein paar hilfreiche Antworten freuen!


    Beste Grüße

  • "Wird diese vom Amt zurückgefordert, um die Pflege zu finanzieren?"


    Wenn es keine Schenkung war, dann würde ich davon mal ausgehen. Sie verwahren ja nur das Geld ihres Vaters.

    Sehe ich auch so.


    Sollte es eine Schenkung gewesen sein, dann gibt es eine Frist, ab deren Ablauf nicht zurückgefordert würde. Das würde ich aber nicht mit dem Elternunterhalt vermischen.

  • Ich denke, wichtig ist, was genau vereinbart war. Sollte das Geld für den Vater verwahrt werden? Oder wurde es zur freien Verfügung überlassen, ohne das Geschenk zu nennen?

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Auch der Erlös aus dem Verkauf seines Hauses ist doch eine Schenkung wenn oliver2022 das Geld erhalten hat.

    Wenn das bereits 10 Jahre zurückliegt, ist man fein raus.

    Ansonsten wird das Sozialamt das Geld zurückfordern wenn die Ersparnisse der Pflegeperson komplett aufgebraucht sind (Bis auf einen Restbetrag von 5000 Euro).

  • Auch der Erlös aus dem Verkauf seines Hauses ist doch eine Schenkung wenn oliver2022 das Geld erhalten hat.

    Wenn das bereits 10 Jahre zurückliegt, ist man fein raus.

    Ansonsten wird das Sozialamt das Geld zurückfordern wenn die Ersparnisse der Pflegeperson komplett aufgebraucht sind (Bis auf einen Restbetrag von 5000 Euro).

    Es kommt darauf an, was besprochen wurde. Wenn das ein "Kannst du das für mich verwahren/anlegen/whateever" war, ist das Geld des Vaters und damit Ersparnis der Pflegeperson.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Inwieweit wird das Einkommen meiner Frau bei der Ermittlung herangezogen? Eigentlich heißt es doch, dass man für Schwiegereltern da nicht haften muss.

    Das Einkommen der Schwiegertochter spielt keine Rolle.

    Ohne Nachweis wird das meiner Meinung nach nicht als Schenkung anerkannt.


    Das Sozialamt wird wohl zumindest als Nachweis die Schenkungsanzeige gegenüber dem Finanzamt einfordern.

    Würde ich auch vermuten. Aus dem vorgetragenen Sachverhalt würde ich aber entnehmen, dass dem Finanzamt dieser Vorgang nicht als Schenkung angezeigt wurde. Damit ist man wieder beim Punkt, dass es nach wie vor das Vermögen des Vaters wäre, welches zuerst zu verbrauchen ist.

  • Das Einkommen der Schwiegertochter spielt keine Rolle.

    Würde ich auch vermuten. Aus dem vorgetragenen Sachverhalt würde ich aber entnehmen, dass dem Finanzamt dieser Vorgang nicht als Schenkung angezeigt wurde. Damit ist man wieder beim Punkt, dass es nach wie vor das Vermögen des Vaters wäre, welches zuerst zu verbrauchen ist.

    So scheint es.