Hallo!
Je mehr ich google, desto mehr bin ich verwirrt. Daher meine Hoffnung, hier etwas mehr Klarheit zu finden...
Mein Vater ist nun im Pflegeheim.
Ich muss vorausschicken, dass nicht ich sämtliche Vollmachten bez. meines Vaters habe sondern meine Schwester. Sowohl bei der Wahl des Pflegeheims als auch bei der Ausstattung wurde aus den Vollen geschöpft. Zwei-Raum-Zimmer mit Ausblick, alle Optionen, die das Pflegeheim anbietet, wurden gebucht.
Da es in der Pflege leider immer teurer wird und ich keinen Einblick in die finanzielle Situation meines Vaters bekomme, sehe ich irgendwann die Situation kommen, dass seine Rente nicht mehr reicht, um alle Pflegekosten zu tragen. Zu diesem Zeitpunkt wäre ich dann möglicherweise in der Pflicht, Pflegekosten zu übernehmen.
Die Berechnung ist auf den ersten Blick recht eindeutig - über 100.000€ Jahreseinkommen, diverse Abzüge etc. Privatvermögen wie z.B. Sparrücklagen werden hier nicht angegriffen.
Unklar ist mir aber folgendes:
Inwieweit wird das Einkommen meiner Frau bei der Ermittlung herangezogen? Eigentlich heißt es doch, dass man für Schwiegereltern da nicht haften muss.
Was ist mit einer größeren Geldsumme, die ich vor ein paar Jahren von meinem Vater bekommen habe (Erlös aus dem Verkauf seines Hauses, keine offizielle Schenkung) und die nun als Sparrücklage angelegt ist? Wird diese vom Amt zurückgefordert, um die Pflege zu finanzieren?
Ich würde mich sehr über ein paar hilfreiche Antworten freuen!
Beste Grüße