Ab 2021 kann man die Gebühren für die städtische Abfallentsorgung bei der Steuererklärung absetzen.
Hier läuft derzeit ein Verfahren, dass einen Ansatz der Kosten ermöglicht.
Ab 2021 kann man die Gebühren für die städtische Abfallentsorgung bei der Steuererklärung absetzen.
Hier läuft derzeit ein Verfahren, dass einen Ansatz der Kosten ermöglicht.
Ab 2021 kann man die Gebühren für die städtische Abfallentsorgung bei der Steuererklärung absetzen.
Ich habe da gegenteilige Informationen:
Hier läuft derzeit ein Verfahren, dass einen Ansatz der Kosten ermöglicht.
Wo ist hier? Bitte Quellenangaben.
Das Urteil des FG Münster ist übrigens auch rechtskräftig. Der BFH hat die eingelegte Revision zurück gewiesen, weil vom Klägeranwalt die Begründungsfrist verbaselt wurde. Das war zwar eine rein formale Entscheidung, aber ohne anhängiges Verfahren wird der Steuerbescheid vom Finanzamt auch nicht für vorläufig erklärt werden.