Energiepreispauschale - Versteuerung Sonstiger Bezug

  • Liebe Forums-Mitglieder,


    mit welchem Steuerrechner im Internet können wir nachstehende Versteuerung der Energiepreispauschale auf der Gehaltsabrechnung meiner Frau nachvollziehen ? :


    Steuer-Brutto / Monat: 2.250,00 €

    StKl.: 5

    Bundesland: Bayern
    Energiepreispauschale (Sonstiger Bezug): 300 €, davon ab 126, 00 € Lohnsteuer + 10,08 € Kirchensteuer :thumbdown:


    Danke im Voraus !

  • Hallo.


    Disclaimer: Steuerliches Laienverständnis am Werk!


    Da hat man wohl den Grenzsteuersatz von 42% angesetzt.


    In Steuerklasse 5 wird kein Grundfreibetrag berücksichtigt (der wird ja zur Person mit Steuerklasse 3 verschoben), daher steigt man direkt in die Progression ein. :/


    Das bayerische Finanzministerium soll einen vernünftigen Steuerrechner auf der Homepage haben. (Habe ich selbst aber nie ausprobiert.)

  • Danke an Referat Janders für die Antwort.

    Grenzsteuersatz klingt gar nicht gut bei diesem Micker-Brutto ...

    Dann scheint dieser Ansatz formal richtig zu sein, oder weiß noch jemand was hierzu ?

  • Na ja, für den Grenzsteuersatz ist schon etwas mehr erforderlich als "Micker-Brutto". Jeder jammert, so gut er kann ...

  • Da hat man wohl den Grenzsteuersatz von 42% angesetzt.

    126/300 entspricht den 42%.
    Aber, wenn man sich die Steuertabelle für 2250 und 2550 Euro anschaut, ergibt die Differenz etwas über 90 Euro. Der Grenzsteuersatz ist für StKl 5 dort nicht erreicht.

    oder weiß noch jemand was hierzu ?

    Ich würde mir das Ergebnis im Lohnbüro erklären/vorrechnen lassen.

  • Danke auch für deinen Beitrag, Ika.

    Den von R. verstehe ich nicht ganz ...

    Zitat

    126/300 entspricht den 42%.

    Ja, wurde so gemacht.

    Falls jemand einen Link zu einem Steuerrechner hat, mit dem man das überprüfen kann, würde ich mich freuen.

  • Die EPP wird als sonstiger Bezug versteuert. Grundlage ist der voraussichtliche Jahreslohn und die Jahressteuertabelle. Bei Stkl V ist man da schnell bei 42%. Gegen die Kirchensteuer könnte man aus der Kirche austreten, aus als ungevögelter Messdiener. :)

  • Die EPP wird als sonstiger Bezug versteuert. Grundlage ist der voraussichtliche Jahreslohn und die Jahressteuertabelle. Bei Stkl V ist man da schnell bei 42%. Gegen die Kirchensteuer könnte man aus der Kirche austreten, aus als ungevögelter Messdiener. :)

    Und als gevögelter Messdiener, sollte ich da besser drin bleiben? Gibts da ermäßigte Steuersätze?:thumbdown::evil:

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Falls ich richtig geschaut habe, wäre ein Grenzsteuersatz von 22% eher angemessen gewesen. Somit sollte die Steuererklärung sich lohnen, weil es aus diesem Posten (42% - 22% = 20% × 300 Euro =) 60 Euro Erstattung ergeben sollten.


    Aber was so schwierig daran sein soll, einen Brutto-Netto-Rechner im Internet zu suchen und einmal 27.000 EUR und einmal 27.300 EUR einzugeben, erschließt sich mir nicht. ?(