Terrasse Grundsteuer Bayern

  • Hallo hätte da nochmals Fragen zu 2 Einfamilienhäuser eines Baujahr 1985 das andere Baujahr 2016.


    Haus Baujahr 1985 hat eine Terrasse die zur Hälfte überdacht ist, was muss ich da alles zur Wohnfläche (geteilt durch 4) dazu rechnen.


    Haus Baujahr 2016 hat ein Balkon im Erdgeschoß im Kellergeschoß eine Terrasse die zur Hälfte vom Balkon überdacht ist, was muss ich da alles zur Wohnfläche (geteilt durch 4) dazu rechnen.


    Stimmt das habe was gelesen das bei dem älteren Haus Baujahr 1985 die Terrasse nicht zur Wohnfläche (geteilt durch 4) zählt. Beim Baujahr 1985 muss in der Regel Wohnfläche nicht hinzugerechnet werden, damals galt nämlich noch die II. Berechnungsverordnung https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html .Und das beim Haus Baujahr 2016 die Terrasse zur Wohnfläche (geteilt durch 4) zählt.


    Stimmt das, wenn ja bräuchte ich die Terrasse vom Haus Baujahr nicht zu Wohnfläche dazu zählen?

  • Der wievielte Thread zum selben Thema ist das jetzt? Der Vierte?


    Hier hat das Bayerische Finanzministerium erläutert, was in Bayern gilt:

    https://www.grundsteuer.bayern.de/

    Da bekommst du zu allen deinen Fragen die Antworten, u.a. auch, dass die Wohnflächen nach der Wohnflächenverordnung zu berechnen sind

  • Cassy,

    so allmählich dürfte doch sogar bei dir der Groschen gefallen sein?

    Na ja, ist wohl nicht mal sicher, dass du weißt, was das ist - ein Groschen.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt