Mutter in Pflegeheim, wenn Vater stirbt -> Kann Geld an Kinder vorbei an Pflege gehen? (Testament)

  • Gute Morgen in die Runde,


    ich frage für meine Frau (aus Ihrer Sicht geschrieben), da es Ihre Angehörigen betrifft. Hier die aktuelle Situation.


    1. Mutter im Pflegeheim mit Parkinson und anfänglicher Demenz, aktuell ca. 3000 Euro / Monat aus eigener Tasche finanziert, geht von Rente, Ersparten etc. der Mutter weg bis das leer ist. Danach muss Vater (Ehemann) das weiterzahlen.

    2. Mutter und Vater immer strikt alles finanzielle getrennt (verheiratet, keinen Ehevertrag), wie die alte Generation das eben gemacht hat. Vater hat das Geld auf dem Konto, Mutter ein bisschen daneben.


    Frage 1: Gibt es einen Weg via Testament das gesamte Geld auf die Kinder zu vererben, ohne das der Staat dann im Falle des Todes des Vaters einfach das Erbe für die Pflege wegfrisst?

    Frage 2: Was passiert im Falle des Todes des Vaters ohne Testament, erbt die Mutter die Hälfte (die dann einfach für die Pflege weggefressen wird) und die Kinder jeweils 1/4? Oder geht alles an die Mutter damit der Staat das Geld für die Pflege nehmen kann?


    Vielen Dank vorab

    Marek


    PS: Es tut gerade sehr weh das Geld verschwinden zu sehen, was die Mutter (Eltern) hart ihr ganzes Leben erarbeitet haben, ohne das die Mutter mit Parkinson (Demenz) irgendwas schönes davon hätte

  • Selbst wenn es ginge: Der Staat sind wir alle. Warum sollten wir dir Tipps geben, die dann dazu führen, dass wir deiner Mutter den Heimplatz finanzieren während du das gesparte Geld auf den Kopf hauen kannst?

  • Hallo niesfisch ,


    gerade die erste Frage erscheint mir die falsche Herangehensweise.

    Die Schwiegermutter bekommt einen 3.000 EUR Pflegeplatz. Das ist das Schöne was sie davon hat. Ihr könntet das natürlich umgehen, indem ihr die Eltern selbst pflegt, dann zehrt ihr das Vermögen der Eltern halt über diesen Weg auf.


    Die Sozialkasse soll im Notfall einspringen. Das ihr persönlich natürlich weniger erbt, ist sicher auch nicht schön, aber kein Notfall, der die Allgemeinheit zur Kasse bitten sollte.

  • Die bisherigen Antworten empfinde ich als nicht so gut. (Wenn ich dies anders formuliere, fliege ich hier raus). Aber solche Antworten bin ich hier gewohnt.
    Das sind Leute, die sich regelmäßig vom Staat verarschen lassen und naiv und brav ihre Steuern bezahlen.

    1.) Wer hat eine Betreuungsvollmacht für die Mutter?

    2.) Wer hat eine Betreuungsvollmacht für den Vater?

    3.) Dto. Konten.

    4.) Es empfiehlt sich, Monat für Monat vom Vater Geldbeträge in bar geben zu lassen. Da muss natürlich eine gewisse Vertrauensbasis in der Familie vorhanden sein. So das nach kurzer Zeit nichts mehr da ist, der Vater aber bei Bedarf von euch wieder Geld bekommt.

    5.) Ob Wohneigentum vorhanden ist, wurde nicht genannt.

    6.) Mal drüber nachdenken: Erbe ausschlagen, wenn dies irgendwann mal überschuldet ist.

  • Anstiftung zum Betrug????? Oh ha......

  • Wie gesagt:


    Wenn ich einen Tipp gebe, der dazu führt, dass ich selber mehr zahlen muss während der Tippempfänger Geld spart, dann müsste ich ja einen Nagel im Kopf haben.


    Das kann man nur machen, wenn man selber im Ausland lebt oder keine Steuern zahlt.

  • Die bisherigen Antworten empfinde ich als nicht so gut. (Wenn ich dies anders formuliere, fliege ich hier raus). Aber solche Antworten bin ich hier gewohnt.

    Das sind Leute, die sich regelmäßig vom Staat verarschen lassen und naiv und brav ihre Steuern bezahlen.

    Lieber Senior,


    Dein Rechtsverständnis ist in der Tat sehr gewöhnungsbedürftig.


    Ja, wir leben in einer rechtsstaatlichen Ordnung, d.h. es gibt einen gesetzlichen Rahmen, der für alle Einwohner verbindlich ist. Vermutlich gibt es keinen, der alle Gesetze toll findet, trotzdem sind das verbindliche Regeln, da ein Zusammenleben nicht funktioniert, wenn jeder nur die Regeln beachtet, die er persönlich gut und richtig findet.

    Dazu gehört auch, dass es keine Rechtfertigung für einen Betrug ist, wenn man sich von jemandem "verarscht" fühlt. Das gilt für Einzelpersonen genauso, wie wenn der "Jemand" der Staat oder eine Gemeinschaft ist.

    Bitte mache Dir klar, dass viele Deiner Empfehlungen (Meldung falscher Stromzähler, Vertuschung von Schenkungen etc.) Anstiftung zu einer Straftat sind. Dass Aufrufe zu Betrug hier kritisch beantwortet werden, spricht für die Seriosität dieses Forums.



    Zurück zum eigentlichen Thema: Ich baue mir neben der gesetzlichen und einer betrieblichen Altersvorsorge auch eine nennenswerte private Altersvorsorge auf, damit ich den Ruhestand genießen kann. Das Geld ist nicht nur für meine Hobbys geplant, sondern natürlich rechne ich auch mit gesundheitlichen Einschränkungen, die ich dann mit guten Hilfsmitteln oder Dienstleistungen abmildern können will.

    Ich gehe davon aus, dass ich meinen Kindern ein nennenswertes Erbe hinterlassen werde. Wenn ich mein verdientes Geld jedoch selbst benötige, dann haben meine Erben halt Pech gehabt. Das Vererben ist eben nicht das Hauptziel meiner Altersvorsorge!


    Mit geht es übrigens ähnlich, wie dem Threadersteller. Meine Mutter hatte auch Parkinson und lebte einige Jahre in einer Pflegeeinrichtung. Das war für meinen Vater nicht nur belastend und anstrengend, sondern auch sehr teuer. Indirekt kann man behaupten, dass dadurch "mein Erbe" reduziert wurde. Ich betrachte aber "mein Erbe" nicht als meins. Im Gegenteil, ich habe meinen Vater als Witwer ermuntert, sein Leben wieder zu genießen, z.B. durch Reisen.

    Meine Eltern schulden mir kein Erbe, sondern ich schulde ihnen viel. Sie haben mich so aufgezogen, dass ich auf meinen eigenen Füßen stehe.

  • 1. Mutter im Pflegeheim mit Parkinson und anfänglicher Demenz, aktuell ca. 3000 Euro / Monat aus eigener Tasche finanziert, geht von Rente, Ersparten etc. der Mutter weg bis das leer ist. Danach muss Vater (Ehemann) das weiterzahlen.

    Wird denn die Pflegeversicherung nicht verwendet? Bei der geschilderten Erkrankung muss die Pflegestufe wenigstens bei 3 liegen und einen ordentlichen Beitrag leisten.

  • Würde einen Pflege-Bahr abschließen und dann einen Pflegegrad beantragen. Ersteres geht nur, wenn zweites noch nicht getan wurde.


    Gibt aber eine Wartezeit von 5 Jahren bei einem Pflege-Bahr bevor Geld fließt, wegen dem Kontrahierungszwang kann man dort aber "brennende Häuser" versichern.

  • Selbst wenn es ginge: Der Staat sind wir alle. Warum sollten wir dir Tipps geben, die dann dazu führen, dass wir deiner Mutter den Heimplatz finanzieren während du das gesparte Geld auf den Kopf hauen kannst?

    Nicht so streng urteilen.8)
    Vielleicht will er es ja nicht verjubeln, sondern nur verfressen - wenn "der Staat" sich das herausnimmt, warum dann nicht auch er selbst?

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Würde einen Pflege-Bahr abschließen und dann einen Pflegegrad beantragen. Ersteres geht nur, wenn zweites noch nicht getan wurde.


    Gibt aber eine Wartezeit von 5 Jahren bei einem Pflege-Bahr bevor Geld fließt, wegen dem Kontrahierungszwang kann man dort aber "brennende Häuser" versichern.

    Ob diese Rechnung aufgeht?

    Lasse den Pflege-Bahr eine 80(?)Jährige mal 100 € mtl. kosten, dann sind schon 6.000 € im Schornstein, bevor die Leistung beginnt. Bei z.B. inzwischen erreichten Pflegegrad 4 gibts dafür monatlich 420 €, netto also 320 €.


    Dann muss die solchermaßen "versicherte" Person also noch ca. 19 Monate durchhalten, damit es im nachhinein keine Zitronen waren, mit denen sie gehandelt hatte.Selbst wenn sie das schaffen sollte, ist wohl zu befürchten, dass die ab sofort klingelnde Kasse in ihrer Bedarfsliste ziemlich hinten steht.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • War auch nur Hinweis, ein Alter steht hier nicht.

    Nein, kein Alter. Aber dass es sich doch um eine (ziemlich) Alte handeln muss, das kann dir doch nicht entgangen sein, Alter?

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Hallo,


    Danke an Hornie. Ich möchte jedes Wort unterstreichen.


    Einen Aspekt möchte ich noch betonen:

    Meine Eltern schulden mir kein Erbe, sondern ich schulde ihnen viel. Sie haben mich so aufgezogen, dass ich auf meinen eigenen Füßen stehe.

    Mein Vater hatte das in seiner knappen Art formuliert: Vererbt wird, was übrigbleibt. Er hatte recht – und hat mir dann trotzdem noch ausreichend hinterlassen.


    Gruß Pumphut