Hallo Community,
beim Einparken wurde bei meinem geparkten KFZ ein Schaden am Kotflügel verursacht. Schaden wurde vom Verursacher bei Polizei und gegnerischer Versicherung, der HDI, gemeldet. Eigentlich ein klarer Fall für eine Schadensregulierung. Dann hat die Versicherung HDI einen Gutachter von Dekra geschickt, der sich den Schaden angesehen hat und vom ganzen Verhalten und seinen Äußerungen den Schaden kleingeredet hat ("Altes Auto", Schaden nicht so wild...). Dieser kam zum Schluss, am Kotflügel gab es bereits einen Vorschaden, ein Riss, den ich aber damals in einer Werkstatt habe schließen lassen. Dieser ehemalige Riss ist durch den Aufprall erneut gerissen und zudem deutlich verlängert. Zusätzlich ist ein weiterer langer Riss an anderer Stelle entstanden, so dass der Kotflügel nun zwei lange parallele Risse hat und instabil ist. Die HDI hat auf Grundlage des "Gutachtens" festgestellt, es habe einen Vorschaden gegeben, deshalb zahlen sie jetzt auch nichts!!
Ich habe im Netz gelesen, dass das bei der HDI gängige Praxis ist: Durch Gutachter Schaden kleinrechnen oder ganz die Begleichung abzulehnen wie in meinem Fall. Ich bin jetzt echt ratlos bei dieser Dreistigkeit der Versicherung. Es kann doch nicht sein, dass ich auf dem Schaden sitzen bleibe. Habt ihr eine Idee zum weiteren Vorgehen? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung allerdings mit kleinem Selbstbehalt (150 Euro). Der Schaden beläuft sich bei Instandsetzung in der Werkstatt auf ca 6-700 Euro. Habt Ihr eine Idee, was ich hier tun kann? Rechtsanwalt? Ombudsmann für Versicherungen? Sonstiges?
Danke für Infos
finnharps