Gegnerische KFZ zahlt verursachten Schaden nicht

  • Hallo Community,

    beim Einparken wurde bei meinem geparkten KFZ ein Schaden am Kotflügel verursacht. Schaden wurde vom Verursacher bei Polizei und gegnerischer Versicherung, der HDI, gemeldet. Eigentlich ein klarer Fall für eine Schadensregulierung. Dann hat die Versicherung HDI einen Gutachter von Dekra geschickt, der sich den Schaden angesehen hat und vom ganzen Verhalten und seinen Äußerungen den Schaden kleingeredet hat ("Altes Auto", Schaden nicht so wild...). Dieser kam zum Schluss, am Kotflügel gab es bereits einen Vorschaden, ein Riss, den ich aber damals in einer Werkstatt habe schließen lassen. Dieser ehemalige Riss ist durch den Aufprall erneut gerissen und zudem deutlich verlängert. Zusätzlich ist ein weiterer langer Riss an anderer Stelle entstanden, so dass der Kotflügel nun zwei lange parallele Risse hat und instabil ist. Die HDI hat auf Grundlage des "Gutachtens" festgestellt, es habe einen Vorschaden gegeben, deshalb zahlen sie jetzt auch nichts!!

    Ich habe im Netz gelesen, dass das bei der HDI gängige Praxis ist: Durch Gutachter Schaden kleinrechnen oder ganz die Begleichung abzulehnen wie in meinem Fall. Ich bin jetzt echt ratlos bei dieser Dreistigkeit der Versicherung. Es kann doch nicht sein, dass ich auf dem Schaden sitzen bleibe. Habt ihr eine Idee zum weiteren Vorgehen? Ich habe eine Rechtsschutzversicherung allerdings mit kleinem Selbstbehalt (150 Euro). Der Schaden beläuft sich bei Instandsetzung in der Werkstatt auf ca 6-700 Euro. Habt Ihr eine Idee, was ich hier tun kann? Rechtsanwalt? Ombudsmann für Versicherungen? Sonstiges?


    Danke für Infos

    finnharps

  • Ich hatte persönlich mal den Fall, dass meine Versicherung den Schaden übernommen hat und sich dann mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung gesetzt hat. Ich musste zwar den Selbstbehalt vorab zahlen, habe ihn aber nach ein paar Monaten wieder erstattet bekommen. Ich wurde auch nicht hochgestuft.

  • Für so etwas sind in Deutschland die Gerichte zuständig.


    Dabei aber bitte beachten, dass die Darstellung zum Vorschaden nicht plausibel ist. Du hast einen Riss im Kotflügel durch eine Werkstatt schließen lassen? So etwas wird fachgerecht repariert, indem der Kotflügel ausgetauscht wird oder ein Reparaturblech eingeschweißt wird. Letzteres ist alles in allem in einer Fachwerkstatt teurer als der Austausch, deshalb macht es niemand. Alles andere ist Pfusch, insbesondere kann man einen Riss nicht einfach zuspachteln und überlackieren. Das bricht irgendwann wieder auf und so liest sich das ja auch in deiner Schilderung. Du wirst also auch vor Gericht das Problem haben, dass ein dann vom Gericht zu bestellender Sachverständiger die Frage klären muss, welchen Anteil am jetzt vorhandenen Schaden die Vorschädigung hatte.


    Und dann noch als Hinweis für die Zukunft, in Haftpflichtfällen lässt man keinen von der gegnerischen Versicherung beauftragten Gutachter an das Auto. Da sucht man sich selbst einen Gutachter seines Vertrauens. Erst recht, wenn die Schuldfrage so eindeutig ist wie hier, und damit feststeht, dass die gegenerische Versicherung die Kosten für diesen Gutachter zu erstatten hat.


    Und so übel ist HDi nicht, wenn es um das regulieren geht. Da gibt es viel schlimmere, HUK Coburg, Kravag, die Kommunalversicherer, auch mit LVM kann man viel Freude haben. Und Geschenke verteilt keine Versicherung.

  • Überspitzt:


    Wenn ich meinen Autospiegel mit Tesafilm anklebe, dann mag er funktionieren und ganz aussehen. Wenn nun aber jemand den Spiegel nur ganz leicht berührt und er abfällt und zerbricht, dann ist der Schaden hauptsächlich durch die schlampige Vorreparatur und nicht durch die Berührung entstanden.

  • Wenn die Vorreparatur nicht in Ordnung gewesen wäre, wäre der Wagen wohl kaum diesen Oktober, also kurz vor dem Einparkschaden, durch den TÜV gekommen, die haben sich das ja auch angeschaut, ich war bei der Begutachtung aus Interesse dabei.

    Von Tesafilm kann keine Rede sein. Finde ich ärgerlich solche Vergleiche. Als ob ich ein Schrottauto parke und hoffe, jemand fährt rein, was soll der Quatsch.

    Auf gut Deutsch heißt es doch, die Versicherung sucht via Gutachter nach "Vorschäden" oder versucht den Wert des Wagen zu mindern und der Verlierer ist der Geschädigte.

  • Wenn die Vorreparatur so offensichtlich zu erkennen war, dass sie dem TÜV-Prüfer überhaupt aufgefallen ist, dann war sie wohl kaum fachgerecht. Falls du den Vorschaden schon mal bei (irgend) einer Versicherung, sei es Haftpflicht oder Kasko, abgerechnet haben solltest, dann braucht die Versicherung keinen Gutachter, um davon Kenntnis zu haben, da genügt ein Blick in die sog. HIS-Datenbank.

  • Auf gut Deutsch heißt es doch, die Versicherung sucht via Gutachter nach "Vorschäden" oder versucht den Wert des Wagen zu mindern und der Verlierer ist der Geschädigte.

    Zum Mitschreiben...


    Die Versicherung (Haftpflichtversicherung des Unfallgegners) muss prüfen ob ddein Anspruch auf Schadenersatz gerechtfertigt ist, und, wenn er es ist, in welcher Höhe er es ist. Mit anderen Worten, die gegnerische Haftpflichtversicherung ist verpflichtet, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren.


    Auch wenn du selbst einen Gutachter beauftragst, die Höhe des entstandenen Sachschadens und der Reparaturkosten zu ermiteln, muss dieser eventuelle Vorschäden berücksichtigen und einen Abzug für eine Wertverbesserung bestimmen.

  • Hallo finnharps,


    wie meine Vorschreiber schon betont haben, die Versicherung nimmt die Interessen des Unfallverursachers war; auch die der Versicherungsgemeinschaft und ihre eigenen nach Gewinn. Da gehört es selbstverständlich dazu, die Höhe des Schadenersatzanspruches kritisch zu hinterfragen. Den Schadenersatzanspruch dem Grunde nach sie ja bereits akzeptiert.


    Was die berechtigte Höhe des Schadenersatzanspruches ist, darüber kann man trefflich streiten.


    Nun haben Sie hier den Fehler gemacht, den Gutachter der (gegnerischen) Versicherung zu akzeptieren. Das müssen Sie nicht. Sie können einen eigenen Gutachter beauftragen. Die Kfz- Werkstatt gibt Ihnen zur Auswahl sicherlich Tipps.


    Zum Vorgehen: Lassen Sie sich das DEKRA- Gutachten geben und prüfen es kritisch. Vielleicht ist man in der Werkstatt Ihres Vertrauens bereit, einen mündlichen Kommentar abzugeben. Dann entscheiden Sie, ob Sie einen Zweitgutachter beauftragen. Wenn der allerdings zum gleichen Ergebnis kommt wie der von der DEKRA, laufen Sie Gefahr, auf diesen Kosten sitzen zu bleiben.

    Wenn Ihr neuer Gutachter einen entschädigungspflichtigen Neu- Schaden feststellt, kann den die Versicherung akzeptieren. Sie kann aber auch an ihrer Meinung festhalten. Dann müssen Sie klagen und das Gericht wird einen dritten Gutachter bestellen. Sie haben ein erhebliches Kostenrisiko.


    Gruß Pumphut

  • Der Gegner muss nur die Kosten für einen Sachverständigen übernehmen. Wenn finnharps jetzt einen zweiten Gutachter beauftragt, zahlt er den auf jeden Fall selbst.

  • Danke für die Hinweise.

    Die Versicherung gewinnt also immer. Mein Fehler war wohl, den Gutachter zuzulassen. Bislang ging ich davon aus, dass Dekra eine unabhängige Prüfeinrichtung ist. Na ja.

    Wenn man also eine Schramme am Kotflügel hat und ein Auto rammt an diese Stelle rein und macht einen richtig großen Schaden, braucht man erst gar nicht die gegnerische Versicherung bemühen...

    Ist doch nett von der HDI, dass ich nicht noch deren Gutachter bezahlen muss, oder?

    Man verliert den Glauben.

    Dennoch danke für die Mühe.

    Werde wohl aufgeben und den Schaden auf eigen Kosten bezahlen.

  • Vorhin war es noch ein Riss im Kotflügel, jetzt soll es nur noch eine Schramme gewesen sein ...


    Die Versicherung gewinnt nicht immer, aber nicht jeder, der sich selbst als Opfer fühlt, muss auch tatsächlich ungerecht behandelt worden sein.

  • PS: soweit ich weiß kannst du dir auch einen Anwalt nehmen und die gegnerische Versicherung muss die Kosten (multipliziert mit dem Schuldanteil) auch übernehmen.


    Wenn aber vorher schon ein Schaden da war, wirst du nicht den vollen Schaden ersetzt bekommen.

  • Die Versicherung gewinnt also immer.

    Nein! Kuckst Du Gesetzt!


    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 823 Schadensersatzpflicht
    (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.


    Und...

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

    (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
    (2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.



    Also...

    Wenn man also eine Schramme am Kotflügel hat und ein Auto rammt an diese Stelle rein und macht einen richtig großen Schaden, braucht man erst gar nicht die gegnerische Versicherung bemühen...

    Dein Unfallgegner muss bzw. darf lt. Gesetz dir 'nur' den 'Wert' des Schadens ersetzen, der über den 'Wert' des Kotflügels mit Schramme hinausgeht.

    Darüber hinaus wird die gegnerische Versicherung sicherlich auch eine Pauschale für Telefonate und Porti zahlen, sowie ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur oder alternativ Nutzungsausfall. Insofern sollte man doch seine Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen.

  • Hallo,

    Der Gegner muss nur die Kosten für einen Sachverständigen übernehmen. Wenn finnharps jetzt einen zweiten Gutachter beauftragt, zahlt er den auf jeden Fall selbst.

    Nicht ganz. Gegenüber dem (Zweit-)Gutachter bezahlt der den, der ihn beauftragt hat – also hier unser TE.

    Wenn das Gutachten aber so überzeugend ist, dass der Schadensachbearbeiter es als richtig anerkennt, wird es auch von der Versicherung bezahlt. (Wahrscheinlichkeit?) Ansonsten steht der Rechtsweg offen und wer unterliegt, der zahlt – ggf. gibt es auch eine Quote.

    Man verliert den Glauben.

    Den falschen Glauben sollten Sie auch ablegen. Glauben Sie eher an die Weisheit des BGB – über 120 Jahre alt – dass der Geschädigte zwar seinen Schaden ersetzt bekommen soll, sich aber auch nicht bereichern darf.

    Bislang ging ich davon aus, dass Dekra eine unabhängige Prüfeinrichtung ist. Na ja.

    Woher nehmen Sie die Gewissheit, dass ein von Ihnen beauftragter Gutachter zu einem grundsätzlich anderen Ergebnis gekommen wäre?


    Gruß Pumphut

  • Bisschen Klugsch..rei aus eigener Erfahrung bei einem KFZ-Unfall mit 100% Unfallanteil der (auf unser an der roten Ampel stehendes Fahrzeug) auffahrenden Unfallgegnerin mit Ergebnis Totalschaden.


    Du rufst deinen Anwalt - oder einen, der dann deiner ist - an; der setzt einen (dann deinen) Gutachter in Bewegung und regelt alles, im Idealfall erscheint er noch am Unfallort oder zumindest dort, wohin dein - naja, Schrotthaufen - inzwischen verbracht ist. Unter anderem deinen Gutachter und deinen Anwalt bezahlt nolens volens die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung.


    Pech natürlich, wenn du nicht selbst aussteigen und anrufen kannst, weils nicht nur Sach-, sondern auch beträchtlicher Personenschaden geworden ist. So weit reicht glücklicherweise diese eigene Erfahrung nicht.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt