Hallo,
in meinem Bausparvertrag, den ich 2014 geschlossen habe, ist bereits in den Vertragsunterlagen die Jahresgebühr aufgeführt und von mir unterschrieben.
Kann ich trotz Unterschrift widerrufen?
Grüße
Gabriele
Hallo,
in meinem Bausparvertrag, den ich 2014 geschlossen habe, ist bereits in den Vertragsunterlagen die Jahresgebühr aufgeführt und von mir unterschrieben.
Kann ich trotz Unterschrift widerrufen?
Grüße
Gabriele
Es ist sicherlich die Regel, dass diese Gebühr im Vertrag aufgeführt ist.
Das Gericht sagt jetzt aber, dass das nicht erlaubt ist. Die Klausel ist also unwirksam.
Vielen Dank! Dann werde ich voller Optimismus die Erstattung beantragen.
Wobei das weder ein Widerruf, noch ein Antrag ist, eher eine Aufforderung.