Fehler in Podcast #107? Erbschaftssteuer von 22000 Euro sind beim Einzelkind doch 44000 Euro,?

  • Saidi erklärt, dass nach dem Versterben der Mutter innerhalb einer 10-Jahresfrist nach dem Tod des Vaters, bei den Kindern die Summe der beiden Erbschaften zusammengerechnet werden. Da diese bei beiden Kindern genau an der Grenze der 400000 Euro liegen, müssen beide keine Erbschaftssteuer zahlen. Wie ist das jedoch bei einem Kind? Warum muss Annika nach dem Versterben der Mutter nur 200000 Euro versteuern und nicht 400000Euro? Werden die 200000 Euro des Vaters nicht auch angerechnet, wenn die Mutter z.B. ein Jahr nach dem Vater verstirbt? Somit wäre die Gesamterbschaft innerhalb einer 10 Jahresfrist doch 8000000 Euro, wovon 4000000 Euro versteuert werden müssten, somit 44000 Euro Erbschaftssteuer und nicht nur 22000 Euro....Wer kann hier den Sachverhalt aufklären?

  • Eigenheim im Wert von 800.000 EUR gehört zu 50% dem Vater und zu 50% der Mutter.

    Jedes Elternteil hat einen Freibetrag von 400.000 EUR.


    1. Vater stirbt --> 400.000 EUR Anteil des Vaters am Eigenheim werden vererbt


    2. Von diesen 400.000 EUR erbt die Mutter 200.000 EUR und die Tochter ebenfalls 200.000 EUR beide ohne Anrechnung von Erbschaftssteuer da unter den Freibeträgen


    3. Mutter stirbt (Vermögen sind Hälfte des Hauses von 400.000 EUR und Anteil des Erbes des Ehegatten von 200.000 EUR - Summe 600.000 EUR)


    4. Tochter erbt 600.000 EUR. Davon sind 400.000 EUR als Freibetrag abzusetzen


    5. 200.000 EUR fallen unter die Erbschaftssteuer der Klasse I und werden mit 11% versteuert


    6. 11% von 200.000 EUR = 22.000 EUR Erbschaftssteuer

  • Korrekt.


    Wenn Annika zwischendurch noch von Tante, Bruder oder Freundin geerbt hat, ist das genauso irrelevant, wie ein Erbe vom Vater. Es zählt nur, was Sie von der Mutter erbt.


    Hätte jedoch die Mutter kurz vorher eine Schenkung an Annika gemacht, so würde diese Schenkung beim Erbe mitgerechnet werden.