unzulässige Bauspar-Gebühren

  • Zu dem Finanztip vom 16.11.22 hätte ich folgende Fragen:

    Die BHW berechnet die Servicepauschale als "Servicepaket" in Höhe von 12,00 Euro bei Personen ab dem 25. Lebensjahr ab Vertragsbeginn (§ 17 Abs. 1 der Allgemeinen Bausparbedingungen), in meinem Fall seit 2011.

    - Kann ich mich nun Gebühren für die letzten 10 Jahre zurückfordern, auch wenn die nicht erst nachträglich eingführt wurden?

    - Und auch für die Zeit, in der der Vertrag zwar bereits die Zuteilungsphase erreicht hat, aber noch weiter bespart wird?

    Thanks for your help!

    dummywise

  • Es ist natürlich nicht verboten, alles Mögliche zurück zu fordern.


    Nach dem aktuellen Urteil gehe ich jedoch davon aus, dass die nur für 2019-2022 erstatten werden und sich darüber hinaus auf eine Verjährung berufen werden.


    Was ich nicht verstehe, was Du mit "nachträglicher Einführung" meinst, wenn es in Deinen ABB bereits erwähnt ist.

  • Danke, Hornie, für die Rückmeldung.

    War nicht in dem von Finanztip geschilderten Fall von einer nachträglich, also nach Vertragsbeginn, eingführten Gebührenerhebung die Rede?

    Deshalb habe ich die Frage nach der nachträglichen Einführung gestellt.


    Da es ja wohl u.U. möglich ist, die Gebühr für 10 Jahre rückwirkend zurückzufordern, werde ich meine Rückforderung jedenfalls jetzt mal so formulieren, dass ich die Gebühr für die letzten 10 Jahre, mindestens jedoch seit 2019 zurückfordere. Dann werde ich ja sehen, was passiert.

  • Blöde Frage: Weiß zufällig jemand, ob die Schwäbisch Hall Tarife hatte, welche diese Gebühren (nachträglich) eingeführt haben? Finde die Unterlagen nicht mehr, da ich alles da gekündigt habe :)

    Es ist egal, ob die nachträglich eingeführt wurden.

    Die Gebühren in der ansparphase sind grundsätzlich ungültig.

  • Hallo zusammen,


    heute kam die Antwort der LBS West zurück, dass sie nicht zahlen und zunächst das schriftliche Urteil abwarten würden.

    In der Liste der "Reaktionen" auf der Finanztip Seite ist festgehalten, dass die Verjährung keine Wirkung hätte (Verjährungshemmend). Kann man sich darauf verlassen oder sollte man dennoch den Ombudsmann einschalten?

  • Bei uns hat die BHW sinngemäß geantwortet:


    Da die BHW aktuell mit Anfragen und möglichen Ansprüchen überhäuft wird und man bzgl. des nahenden Jahreswechsel nicht unter Zeitdruck gerät, verzichtet die BHW auf Einrede von Verjährung bis zum 30.06.2023 um auch Anträge noch im neuen Jahr zu bearbeiten ohne mögliche Ansprüche durch Verjährung zu verlieren.

  • Ich bin auch grundsätzlich betroffen, jedoch handelt es sich hier um einen Bausparvertrag als Riester. Natürlich argumentiert die Badenia nun, dass laut Gesetz über Riester­verträge Jahresentgelte ausdrück­lich zulässig sind.

    Nun gibts zur Übertragbarkeit des Urteils zwiespältige Meinungen. Ist es nicht so, dass da ein Schlichteranruf eher zum Misserfolg führen wird oder mit welcher Rechtsgrundlage soll man das begründen? Zumindest im Musterbrief von Finanztip oder Warentest gibts dazu noch keine Variante.

  • Kannst du machen wenn Dir langweilig ist.


    Meine Erfahrung mit Ombudsmänner sind das eine Krähe der anderen kein Auge aushackt.


    Aber vielleicht bringt das was zur Fristwahrung wenn die Urteilsbegründung raus kommt. ??‍♂️

  • Die schlaue BHW hat mit Schreiben vom 26. Dezember 2022 mitgeteilt, dass dieses BGH-Urteil die Bausparverträge mit den AGBs von u.a. 2009 gar nicht betrifft, denn sie verlangen keine Jahresgebühr (auf welche sich der BGH ausdrücklich bezog) sondern etwas völlig anderes: eine Servicegebühr. Wer den bei Vertragsabschluss (aufgezwungenen) unterschriebenen Service nie nutzen möchte, der muss trotzdem zahlen. Niemand wird gezwungen, angebotenen Service zu nutzen :)

  • Die schlaue BHW hat mit Schreiben vom 26. Dezember 2022 mitgeteilt, dass dieses BGH-Urteil die Bausparverträge mit den AGBs von u.a. 2009 gar nicht betrifft, denn sie verlangen keine Jahresgebühr (auf welche sich der BGH ausdrücklich bezog) sondern etwas völlig anderes: eine Servicegebühr. Wer den bei Vertragsabschluss (aufgezwungenen) unterschriebenen Service nie nutzen möchte, der muss trotzdem zahlen. Niemand wird gezwungen, angebotenen Service zu nutzen :)

    Was ich mich schon die ganze Zeit frage:
    Worin war das BHW denn so unschlagbar attraktiv, dass man - wenn schon Bausparen - nicht bei einer der vielen anderen BSK angeheuert hat, die nicht mit einer Jahresgebühr (egal, wie das BHW das nennt) von sage und schreibe 45 € um die Ecke kam?


    Auf eine Antwort freut sich
    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Antwort zur Frage: BHW für die VL vom Arbeitgeber ebenso auf Empfehlung der Personal-SB des AG wie auch für die KFZ als Versicherung die HUK. Naiv damals halt für den Rat gedankt, hingegangen und unterschrieben. Viele Kollegen taten dasselbe ...

  • Ja, damals (und auch heute noch?) war das wohl so üblich auf dem Amt und im Lehrerzimmer:

    Kranken an die Debeka, das Auto bei der HuK und der Bausparer beim BHW.


    War ja auch immer einer von denen gleich in der Nähe, der sich - natürlich nicht während der Arbeitszeit, niemals nicht!! - um alles gekümmert hat.8)


    Von den Neuen (Anwärtern, Referendaren) hatten die ja auch immer schon die Adressen, bevor die Neuen wussten, dass sie engagiert waren.

    Gruß
    Alexis

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt